FK B, - Anhänger

Hallo Leute,

eine Frage darf ich mit meinem Führerschein Klasse B Ausgestellt im Jahre 2003 einen Anhänger fahren ja oder nein.

wenn ja, welchen?
Welches Geschwindigkeit ist zulässig Bundestraße und Autobahn?

vielen dank im voraus

Hallo,

eine Frage darf ich mit meinem Führerschein Klasse B
Ausgestellt im Jahre 2003 einen Anhänger fahren ja oder nein.

Kommt auf die Größe des Hängers an:
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Fahr…

Welches Geschwindigkeit ist zulässig Bundestraße und Autobahn?

Ich würde sagen: Jeweils 80km/h, außer es liegt eine Eintragung für 100km/h vor.

Beste Grüße
Guido

Hallo Leute,

eine Frage darf ich mit meinem Führerschein Klasse B
Ausgestellt im Jahre 2003 einen Anhänger fahren ja oder nein.

Ja , wenn das Fahrzeug mit dem Anhänger zusammen keine 3,5 Tonnen hat , und der Anhänger darf kein Zuläassiges Gesamtgewicht haben das 750 kg erreicht .

siehe auch hier :

http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Fahr…

Welches Geschwindigkeit ist zulässig Bundestraße und Autobahn?

da hat doch glaube ich in der Fahrschule jemand nicht Aufgepasst.
wenn an dem Anhänger keine zusätzliche Geschwindigkeitserlaubniss sichtbar kenntlich gemacht ist , dann 80 km/h maximal !

Nur als Beispiel Dieses Gespann dürfen Sie NICHT !

http://www.fahrschule-gliem.de/typo3temp/pics/f22f09…

Das Zugfahrzeug , ein Audi A 4 hat ein maximales Gesammtgewicht von 1,8 To , wäre also zulässig , aber der Anhänger ist ein Tandem-Achser mit maximalen Gesammtgewicht von 1 To , und schon verloren , obwohl die 3,5 Tonnen nicht erreicht wurden

Toni

Hallo Guido,

danke schon mal. ja das würde ich auch genau wissen welchen ich ziehen darf. auf deinem link ist zu sehen

danke calti-toni,

fahrschule, ich wollte auto fahren und kein anhänger ziehen, nur weil mein vater auf die idee kommt haus bauen soll ich anhänger fahren um baumaterial beischaffen. :frowning:

Ja, bis 750kg immer darüber wenn der Anhänger mehr als 750kg zG hat, muß das LG des Pkw mindestens dem zG des Anhänger entsprechen, beides zusammen darf aber 3,5t zG nicht überschreiten.

MfG

Hallo noch mal,

…beladen also gesamtmasse?

Ja!

und der hat einen aufkleber max.750kg. ist es das gewicht vom
anhänger oder das gewicht was der anhänger tragen kann??

Ich schätze mal, das wird das Gesamtgewicht sein. Was steht denn im Fzg.-Schein? Da steht doch das Gesamtgewicht bzw. die Gesamtmasse.

Beste Grüße
Guido

also guido habe mal den fahrzeugschein geholt.

fahrzeugdaten:

  1. masse des Fahrzeuges: 1588kg

  2. zulässige gesamtmasse im beladenen zustand : 2030 kg

  3. größte anhängelast gebremst 1600 kg

  4. größte anhängelast ungebremst 500 kg

  5. zulässige gesamtmasse der Fahrzeug- Kombination: 3630 kg

  6. Anhänger max. 750kg.

was darf ich den fahren nun??

ich könnte doch theoretisch einen anhänger beladen fahren der eine gesamtmasse hat von 1200kg, da das fahrzeug leermasse 1588kg hat, oder verstehe ich da was falsch? warum dann die einschränkung mit den 750kg anhängern??

danke calti-toni,

fahrschule, ich wollte auto fahren und kein anhänger ziehen,
nur weil mein vater auf die idee kommt haus bauen soll ich
anhänger fahren um baumaterial beischaffen. :frowning:

Hi

ich bin ein bischen mokiert über diese Antwort.
Weil :
Zur Führerscheinklasse B , gehört das ziehen von Anhängern bis 750 kg , wie ich das beispielweise an dem Foto des Fahrschulwagens , sowie auch an dem Schema , das auch an jeder Fahrschultüre hängt , erklären wollte .

es ist also völlig Banane ob Sie nun einen Anhänger ziehen WOLLTEN , oder nicht , der Führerschein erlaubt das ziehen von Anhängern bis 750 kg , also wird es auch unterrichtet , sowie auch in den Fragebögen möglicherweise zur Prüfungsfrage .

Das von ihnen weiter unten aufgeführte Gespann dürfen Sie ziehen , weil der Anhänger unter 750 kg bleibt , doch dadurch das der PKW NUR 500 kg ungebremst ziehen darf , NIE vollbeladen , dann gibt’s ein Knöllchen wegen Überladung obwohl der Anhänger höchstens halb voll ist .
wobei es wohl nicht nur ums Knöllchen geht , vermutlich hat der Wagen einen kleinen Motor , dementsprechend nur eine kleine Bremsanlage und deshalb wahrscheinlich die eingegrenzte ungebremste Zuglast von NUR 500 kg ( mein A6 MTM hat ungebremst 750 , gebremst 1800 bei einem Leergewicht von 1580 kg )

Toni

Hallo,

[…] der Führerschein erlaubt das ziehen von
Anhängern bis 750 kg , also wird es auch unterrichtet , sowie
auch in den Fragebögen möglicherweise zur Prüfungsfrage .

Das stimmt aber nicht… wenn man nur den B-Führerschein macht, wird kein Fahrlehrer auf die Idee kommen mal einen Anhänger dahinter zu hängen… Dann muss schon die Klasse BE beantragt sein… Mit den Prüfungsfragen ist richtig, für BE gibt es aber auch keine eigene Theorierprüfung.
Oder versteh ich vllt an deiner Aussage irgendwas falsch?

Gruß, Tina

Hallo noch mal,

ich meinte den Fzg.-Schein vom Anhänger. Dort steht dessen Gesamtmasse drin!

ich könnte doch theoretisch einen anhänger beladen fahren der
eine gesamtmasse hat von 1200kg

Nein 750kg, sofern der Anhänger eine eigene Bremse hat. Sonst nur 500kg.
Mit dem Auto dürftest Du bis 1600kg ziehen, wenn Du den entsprechenden FS hättest.

Falls der Anhänger keine eigene Bremse hat, wird es eng. Dann musst Du von den erlaubten 500kg noch das Leergewicht abziehen, um die maximale Beladung auszurechnen.

Beste Grüße
Guido

Hallo,

Ja, bis 750kg immer

Soweit richtig.

darüber wenn der Anhänger mehr als 750kg
zG hat, muß das LG des Pkw mindestens dem zG des Anhänger
entsprechen, beides zusammen darf aber 3,5t zG nicht
überschreiten.

Aber nur mit mindestens BE. Bei B darf der Anhänger NIE mehr als 750kg zGG haben.

Cu Rene

Aber nur mit mindestens BE. Bei B darf der Anhänger NIE mehr
als 750kg zGG haben.

Ähm doch…
Wenn die zG vom Hänger, kleiner ist, als die Leermasse des Autos und die Kombination 3,5 t nicht überschreitet, dann darf der Hänger durchaus mit Klasse B gefahren werden.

hier noch ein kleiner Link zum nachlesen:
http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/b.php

Gruß, Tina

Hallo,

Aber nur mit mindestens BE. Bei B darf der Anhänger NIE mehr
als 750kg zGG haben.

Stimmt nicht. Lies Dir doch erstmal den Gesetzestext durch…

MfG

Hi
Da haben wir ein klein wenig aneinander vorbeigeredet.
Das ist sehr wohl richtig was du da sagtest , doch sprach ich von der Theorie und nicht von der Fahrpraxis .
Also in den Fragebögen , bzw bei der THEORETISCHEN Prüfung dürfte Anhänger sehr wohl ein Thema sein.
Als ich vor Jahren meinen PKW Führerschein gemacht habe , durfte ich mit dem PKW Führerschein sogar LKW’s bis 7,5 Tonnen und Anhänger bis zu einem Gesammtgewicht von 18 Tonnen fahren ( grauer Lappen )
aber keine Fahrschule wäre auf die Idee gekommen auch nur eine Fahrstunde mit einem LKW zu machen , aber das Druckluftbremssystem des Fahrzeuges mussten wir erlernen , sowie eine Ausbildung für den Fahrtenschreiber .

meines erachtens wird momentan viel Unsinn in den Fahrschulen gemacht , anstelle diverse Sachen auszubilden , die man wirklich braucht.
Ich kenne eine Fahrschule nicht weit von meinem Wohnort , die bilden die Autobahnstunden auf einem Porsche Boxter aus .
muss ein Fahranfänger gleich erlernen wie man Unsinnig rast ?
sollen lieber eine Anhängerstunde mit reinnehmen , oder eine Technikstunde , wie man Reifen wechselt , Öl kontrolliert , usw , das war zu meiner Zeit alles Ausbildungsstoff . … und die Autobahnfahrt habe ich auf Golf I Diesel mit brutalen 54 PS gemacht .

Toni

Danke,
wurde das nachträglich (also nach Einführung der neuen Klassen) geändert?
Ich war mir eigentlich 100% sicher, weshalb ich nicht nachgesehen hatte.

Cu Rene

Hallo,

wurde das nachträglich (also nach Einführung der neuen
Klassen) geändert?

Seit 01.01.99 mit Einführung der neuen FEV…

… ich habe mir damals das Buch zum neuen Plastikführerschein geholt :smile:

MfG

Da haben wir ein klein wenig aneinander vorbeigeredet.

Gut, dann hab ich nichts gesagt :wink:

Ich kenne eine Fahrschule nicht weit von meinem Wohnort , die
bilden die Autobahnstunden auf einem Porsche Boxter aus .
muss ein Fahranfänger gleich erlernen wie man Unsinnig rast ?

Mist, wäre ich doch mal besser in Die Fahrschule gegangen ;-D. Also ich bin immer in nem Golf V Diesel mit 140 PS gefahren… und auf der Autobahn durfte ich eh nicht schneller als 130…

sollen lieber eine Anhängerstunde mit reinnehmen , oder eine
Technikstunde , wie man Reifen wechselt , Öl kontrolliert ,
usw , das war zu meiner Zeit alles Ausbildungsstoff . … und
die Autobahnfahrt habe ich auf Golf I Diesel mit brutalen 54
PS gemacht .

Da hast du recht. So Technik wäre schon sinnvoll… son bisschen was wurde mir vor der Praxisprüfung gezeigt, mit dem Öl zum Beispiel. Reifen wechseln haben mir meine Schwester und mein Bruder beigebracht, das kann ich jetzt perfekt =)

Gruß, Tina