DIN277 … :sie ist als Berechnungsgrundlage für die Wohnfläche ungeeignet
stimmt schon, es ist aber auch nicht verboten in einer Immo-Anzeige oder im Mietvertrag die „Grundfläche“ statt der Wohnfläche anzugeben
Zur korrekten Wohnflächenberechnung wird ja sowieso lediglich die zuvor ermittelte Grundfläche rechnerisch „weiterverarbeitet“
Zur Wohnflächenberechnung ist übrigens seit einigen Jahren auch die II.BV überholtund durch die WoFlV ersetzt
http://www.gesetze-im-internet.de/woflv/index.html
Aufpassen muss man mit den verwendeten Begriffen > „Mietraumfläche“ wurde z.B. schon als „Wohnfläche“ ausgelegt
http://www.experto.de/verbraucher/immobilien/mieten-…
Man möchte natürlich ein Objekt im Angebot möglichst gut dastehen lassen und manchen Leuten ist auch gar nicht klar, das bei einer Dachwohnung nicht die gesamte Grundfläche zur anrechenbaren Wohnfläche gehört. Ich halte aber nichts davon Unwissende zu veräppeln. Deswegen geb ich bei Dachwohnungen immer Wohnfläche und Grundfläche an.