Fläche, aber nach welcher Berechnung

Huhu,

gehen wir mal aus man hat ein frei Finanziertes Wohnmietobjekt.

Kann man dort als Maß die Grundfläche nach din 277 angeben, Ohne Abzug der Schrägen, oder muss man sich an die Wohnflächjenberechnung nach den Preisgebundenen Wohnraum richten?

Danke

_ Berechnung der Wohnfläche nach DIN 283/277
Teil 2 der DIN 283 wurde 1983 ersatzlos zurückgezogen, Teil 1 wurde 1989 zurückgezogen. Sie wurde aber mangels Neuregelung auch weiter angewendet und hat sich zu einer anerkannten Regel der Technik entwickelt.
Die DIN 277 kennt die Definition Wohnfläche nicht, sondern den allgemeiner gehaltenen Begriff der Nutzfläche, sie ist als Berechnungsgrundlage für die Wohnfläche ungeeignet._
[Quelle: zugegebenermaßen Wikipedia]

Irgendwo habe ich noch einen Artikel im Sinn, in dem ausgeführt wurde, dass sich Gerichte auch im frei finanzierten Wohnungsbau immer mehr auf die II.BV berufen würden. Ich find den nur im Moment nicht.

vnA

DIN277 … :sie ist als Berechnungsgrundlage für die Wohnfläche ungeeignet
stimmt schon, es ist aber auch nicht verboten in einer Immo-Anzeige oder im Mietvertrag die „Grundfläche“ statt der Wohnfläche anzugeben

Zur korrekten Wohnflächenberechnung wird ja sowieso lediglich die zuvor ermittelte Grundfläche rechnerisch „weiterverarbeitet“

Zur Wohnflächenberechnung ist übrigens seit einigen Jahren auch die II.BV überholtund durch die WoFlV ersetzt
http://www.gesetze-im-internet.de/woflv/index.html

Aufpassen muss man mit den verwendeten Begriffen > „Mietraumfläche“ wurde z.B. schon als „Wohnfläche“ ausgelegt
http://www.experto.de/verbraucher/immobilien/mieten-…

Man möchte natürlich ein Objekt im Angebot möglichst gut dastehen lassen und manchen Leuten ist auch gar nicht klar, das bei einer Dachwohnung nicht die gesamte Grundfläche zur anrechenbaren Wohnfläche gehört. Ich halte aber nichts davon Unwissende zu veräppeln. Deswegen geb ich bei Dachwohnungen immer Wohnfläche und Grundfläche an.