Fläche eines ansteigenden Landstückes

Hallo.

Wie wird die Fläche eines ansteigenden Landstückes berechnet?

Wenn man auf eine Karte schaut, guckt man genau senkrecht.
Dort lässt sich z.B ausmessen, dass ein Landstück 100m x 100m,
also 10.000qm hat.
In Wirklichkeit ist das Gelände aber stark ansteigend (8%), sodass, wenn man vor Ort mit einem Metermaß nachmisst, es 100m x 108m sind.
Dann wären es 10.800qm.

Welches ist die richtige Angabe?

☼ Markuss ☼

Moin, Markuss,

ich habe keine Quelle, meine aber, es kann nur lotrecht projiziert werden. Andernfalls könnte man einen senkrechten Abbruch als Baugrundstück verkaufen :smile:

Gruß Ralf

Hi.

ich habe keine Quelle, meine aber, es kann nur lotrecht
projiziert werden. Andernfalls könnte man einen senkrechten
Abbruch als Baugrundstück verkaufen :smile:

Das geht ja schon bei leichten Neigungen los.
Bei 20° Neigung macht das schon über 6% mehr echte Fläche aus,
die dann aber lotrecht gar nicht auftaucht.
Kann das sein?

Oder:
Ein Gelände fällt um 30° ab.
Jemand möchte dort ein Rohr, Kabel o. Ä. verlegen.
Auf dem Plan (lotrecht) liest er eine Länge von 50m ab.
Und stellt beim Einbauen fest, dass das Rohr in natura über 7,70m zu kurz ist…

☼ Markuss ☼

Hi Markuss,

ein Haus mit einer Grundfläche von 100 qm steht auf 100 qm Grund, und sei er noch so schief, da beißt keine Maus einen Faden ab.

Bei 20° Neigung macht das schon über 6% mehr echte Fläche aus,

Da müssten wir klären, was „echte“ Flächen sind.

Auf dem Plan (lotrecht) liest er eine Länge von 50m ab.
Und stellt beim Einbauen fest, dass das Rohr in natura über
7,70m zu kurz ist…

Du gestattest, dass ich mich eines Kommentars zu der Qualifikation dieses Rohrverlegers enthalte.

Gruß Ralf

Hi.

ein Haus mit einer Grundfläche von 100 qm steht auf 100 qm
Grund, und sei er noch so schief, da beißt keine Maus einen
Faden ab.

Ja, weil die Fläche des Hauses immer parallel zur Planebene liegt.
Hier gibt es keine Diskrepanz.
Aber bei Längen, die NICHT zur Planebene parallel verlaufen (Beispiel: ein schräges Rohr, dass parallel zur Geländeneigung läuft), die erscheinen auf dem Plan verkürzt. bzw. umgekehrt formuliert: die realen Längen (Flächen) sind größer als die auf dem Plan.

Da müssten wir klären, was „echte“ Flächen sind.

Na, z. B. Stellfläche.
Z.B ein Auto hat eine Länge von 4,80m.
Dabei ist es egal, ob es waagrecht steht oder auf einer Schräge; die
Länge des Autos bleibt immer die gleiche. Immer 4,80m.
Aber auf dem Plan (falls lotrecht) verkürzt sich die Länge der Stellfläche bei einer Neigung! Somit gibt es eine Diskrepanz.

Und darauf basiert ja meine Frage:
Wenn ich ein Gelände habe, dass mit „10.000qm“ im Grundbuch eingetragen ist, und dieses an einem steilen Hang liegt, der z.B. idealisiert 100m breit ist; ist dann, wenn ich den Hang mit einem Maßband vor Ort vermesse, die gemessene Länge 100m (bergauf), oder eben mehr, z.B. 120m (aufgrund der lotrechten Darstellung und Berechnung im Plan)???

☼ Markuss ☼

Hallo!

Wie wird die Fläche eines ansteigenden Landstückes berechnet?

Das weiß ich nicht. Ich wollte Dich nur darauf hinweisen, dass Du Dich verrechnet hast:

In Wirklichkeit ist das Gelände aber stark ansteigend (8%),
sodass, wenn man vor Ort mit einem Metermaß nachmisst, es 100m
x 108m sind.
Dann wären es 10.800qm.

Wenn es um 8% geneigt ist, dann bedeutet dass, dass auf eine horizontale Strecke von 100 m ein Höhenunterschied von 8 m kommt. Mit dem Pythagoras kannst Du ausrechnen, dass die Länge der geneigten Strecke 100,32 m ist. Damit beträgt die Fläche des Grundstücks (wenn man die tatsächliche, geometrische Fläche meint) 10032 m². (Ich glaube bei dem Rohr hast Du einen ähnlichen Fehler gemacht).

Michael

Hi.

auch Hai,

ein Haus mit einer Grundfläche von 100 qm steht auf 100 qm
Grund, und sei er noch so schief, da beißt keine Maus einen
Faden ab.

Ja, weil die Fläche des Hauses immer parallel zur Planebene
liegt.

Wenn ich ein Gelände habe, dass mit „10.000qm“ im Grundbuch

im Grundbuch ist immer nur die Länge des Cosinus des Winkels maßgebend!

Gruß
Pat

Hallo,

immer die schönsten Themen, wenn man mal abwesend ist …

Die horizontale Fläche zählt.
Gemessen werden auch die horizontalen Strecken, heute mit automatisch reduzierenden elektrooptischen Tachymetern. Ich habe noch die sog. „Staffelmessung“ gelernt: oben am Hang musste man sich mit dem Bandmassnull bücken, unten musst sich einer mit dem Bandmass strecken und gekonnt auspendelnd abloten … Noch früher nahm man Latten statt Bandmaße.

im Grundbuch ist immer nur die Länge des Cosinus des Winkels
maßgebend!

*schmunzel* ob dass der Grundbuchrichter bedenkt ?

Irgendjemand hat mal als „Begründung“ geliefert, der Bauer hat ja auch nicht mehr Ertrag, schließlich wachsen die Halme senkrecht nach oben, nicht senkrecht zur Fläche …

Gruß
Roland