Flächenmaß im Bauplan

Hallo Wissende,

in Bauplänen stehen häufig Angaben F= und U= für Fläche und Umfang eines Raumes. Wenn nun für ein Zimmer mit Dachschrägen F=xx,xx m2 steht, so stimmt der Wert offensichtlich nicht mit der Grundfläche des Zimmers überein, sodass nach meinem Dafürhalten eine Art Wohnfläche angegeben ist. Wer kann mir sagen, wonach diese berechnet wird?

  1. DIN 283? Unwahrscheinlich, da im Oktober 1983 zurückgezogen
    1. Berechnungsverordnung? Seit Januar 2004 außer Kraft!
  2. DIN 277? Diese kennt keine Wohnfläche. Ist F dann Nutzfläche ohne Verkehrsfläche?
  3. WoFlV?

Wer weiss was?

Gruß & Dank

Ted

Hallo Ted,

Die Flächenangaben F (Fläche) und U (Umfang) werden nach den Rohmaßen in der Ausführungsplanung angegeben. Demnach wäre da im Dachgeschoss trotzdem die Grundfläche des Raumes und NICHT die Wohnfläche angegeben.

Die Wohnfläche berechnet man nun nach der Wohnflächenverordnung. Das heisst, man nimmt die tatsächlichen lichten Raummaße (Rohbaumaß + Ausbau wie Putz oder Fliese) und zieht keinerlei Pauschale mehr ab wie früher bei der 2. Berechnungsverordnung.
Bei geneigten Dächern gilt: alles unter einem Meter Höhe wird gar nicht berücksichtigt. Zwischen 1-2 m zur Hälfte und ab 2 m dann ganz.

Fazit: Die Wohnflächen sind meist im Bauantrag zu finden (Maßstab 1:100) und die Rohflächen in der Ausführungsplanung zur Massenermittlung.

Viele Grüße
Whitby

Immer noch: Flächenmaß im Bauplan
Hallo Whitby (und alle anderen Interessierten!),

vielen Dank für die tolle und ausführliche Antwort.

Vielleicht kann mir noch einmal jemand auf die Sprünge helfen? Hier mal ein konkretes Beispiel:

http://www.provifrei.de/img/database/pdf/B05-0289-1.PDF

(Link braucht relativ neue Version am Acrobat Reader, alternativ:
http://www.provifrei.de, Verkauf, Wohnungen, Objektnummer B05-0289, Pläne, Plan 1)

Bei Schlafen steht U=15,40m, F=12,71m2, was mit Schulmathematik einem Rechteck von 5,40 m * 2,40 m entspricht und damit nicht zu den Proportionen im Bauplan passt. Die Kantenmaße 3,575 m und 4,12 m aus dem Plan führen zwar (im Rahmen von Rundungsfehlern) auf den korrekten Umfang des Zimmers, liefern aber eine Fläche von 14,73 m2, was meine Vermutung mit den Dachschrägen ausgelöst hat.

Ist nun der Plan aus dem Bauantrag oder bedeutet hier F nur ausnahmsweise etwas anderes?

Gruß und noch einmal vielen Dank

Ted

Hier eine weitere Antwort
Hallo Ted,

habe mir den Plan mal angeschaut. Von wann ist dieser Plan denn? Wenn ich die Fläche im Bad nachrechne, stelle ich fest, dass mit den angegebenen Rohmaßen gerechnet wurde. Also weder nach Wohnflächenverordnung noch nach 2. Berechnungsverordnung.

Gab es denn keine Wohnflächenberechnung dazu???

Die Räume mit Dachschrägen kann man nur an Hand des Grundrisses nicht nachvollziehen, da keine Maße für die 1 und 2 m Höhenlinien angegeben sind. Vielleicht stehen diese im Schnitt?

Das bedeutet, dass die tatsächliche Wohnfläche in Wirklichkeit kleiner ist als die Summe aller im Plan angegebenen Flächen! Denn die Wände wurden ja noch verputzt und gefliest. In der Regel sind das 1,5 cm pro Wand – das läppert sich. Daher gab es ja in der 2. Berechnungsverordnung die 3% Pauschale für Putzabzug.
Da aber immer mehr Wohnungen mit Gipsdielen gebaut und nicht mehr verputzt werden müssen, ist man dazu übergegangen, die späteren lichten Raummaße zu nehmen.

Jedenfalls ist dieser Plan ein Bauantragsplan im Maßstab 1:100. Da überall die Nummern drin stehen, scheint es die Anlage einer Teilungserklärung zu sein woraus hervorgeht, welche Räume alle zu der Einheit gehören.

Mein Tipp: Falls du vorhast diese Wohnung zu kaufen, messe die Wohnung nach und überprüfe die Flächen bevor du was unterschreibst. Da können enorme Unterschiede rauskommen, was das Objekt mitunter zu teuer für die Differenz macht.

Viele Grüße
Whitby

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Danke: Hier eine weitere Antwort
Hallo Whitby,

vielen Dank für die ausführliche und enorm hilfreiche Antwort.

Gruß

Ted

PS.: Nein, ich will die Wohnung nicht kaufen. Aber ich habe verschiedene ähnliche Pläne, bei denen die Frage aufkam. Nur diese hätte ich erst scannen müssen, sodass mich die Faulheit getrieben hat, mit google einen passenen Musterplan zu suchen.