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Hallo Ted,
habe mir den Plan mal angeschaut. Von wann ist dieser Plan denn? Wenn ich die Fläche im Bad nachrechne, stelle ich fest, dass mit den angegebenen Rohmaßen gerechnet wurde. Also weder nach Wohnflächenverordnung noch nach 2. Berechnungsverordnung.
Gab es denn keine Wohnflächenberechnung dazu???
Die Räume mit Dachschrägen kann man nur an Hand des Grundrisses nicht nachvollziehen, da keine Maße für die 1 und 2 m Höhenlinien angegeben sind. Vielleicht stehen diese im Schnitt?
Das bedeutet, dass die tatsächliche Wohnfläche in Wirklichkeit kleiner ist als die Summe aller im Plan angegebenen Flächen! Denn die Wände wurden ja noch verputzt und gefliest. In der Regel sind das 1,5 cm pro Wand – das läppert sich. Daher gab es ja in der 2. Berechnungsverordnung die 3% Pauschale für Putzabzug.
Da aber immer mehr Wohnungen mit Gipsdielen gebaut und nicht mehr verputzt werden müssen, ist man dazu übergegangen, die späteren lichten Raummaße zu nehmen.
Jedenfalls ist dieser Plan ein Bauantragsplan im Maßstab 1:100. Da überall die Nummern drin stehen, scheint es die Anlage einer Teilungserklärung zu sein woraus hervorgeht, welche Räume alle zu der Einheit gehören.
Mein Tipp: Falls du vorhast diese Wohnung zu kaufen, messe die Wohnung nach und überprüfe die Flächen bevor du was unterschreibst. Da können enorme Unterschiede rauskommen, was das Objekt mitunter zu teuer für die Differenz macht.
Viele Grüße
Whitby