Flächennutzungsplan - Änderung und Pferdehaltung

Hallo!

Wir stehen seit dieser Woche vor einem riesigen Problem: Wir wohnen in einem kleinen Dorf in Bayern (ca. 200 Einwohner) am Ortsrand (hinter uns nur landwirtschaftlich genutzte Flächen und Wald) und halten dort schon seit 14 Jahren Pferde in einem Offenstall mit Paddock. Dieser wurde 1997 offiziell beim Landratsamt mit Bauantrag vorgelegt und genehmigt als ein Pferdestall.
Nun haben wir uns pferdetechnisch Anfang des Jahres selbstständig gemacht und wollen mehrere kleine Einzelboxen (so klein von der Grundfläche und umbauten Raum, dass keine Baugenehmigung erforderlich wäre) mit Paddocks dazusetzen, weil der alte Stall größentechnisch nicht mehr ausreicht.
Jetzt wurde uns vom Bürgermeister gesagt, dass im Flächennutzungsplan wohl schon seit einigen Jahren „Wohngebiet allgemein“ vermerkt sei und wir dort eigentlich gar keine Pferde mehr halten dürften!!! Das Grundstück gehört meinen Eltern und sie sagten, sie haben von einer Änderung im Flächennutzungsplan nichts mitbekommen, denn sie waren noch immer der festen Überzeugung, ihr Grundstück liefe als „landwirtschaftlich genutzt“ und waren nun ziemlich erstaunt über die Aussage unseres Bürgermeisters.

Nun haben wir natürlich ein riesen Problem, auch finanziell, da wir im vergangenen Jahr sehr viel in unsere Selbstständigkeit an diesem Standort investiert haben, was unwiderruflich verloren wäre, wenn wir nun hier plötzlich keine Pferde mehr halten dürften und wir unser Gewerbe auch nicht fortsetzen könnten. Vermögen, um einen Neuanfang woanders zu starten, haben wir keines mehr.

Jetzt wäre unsere Frage: Wie kann man den Flächennutzungsplan bzw. dessen Änderung rückgängig machen? Und wie können wir unsere Pferdehaltung legalisieren lassen? Damals, beim Bauantrag des ersten Pferdestalls, wurde von allen Nachbarn unterschrieben, dass sie damit einverstanden seien und das Vorhaben wurde im „vereinfachten Verfahren“ vom Landratsamt genehmigt.

Wir sind völlig verwirrt. Im Ort gibt es mehrere landwirtschaftliche Betriebe und in der einzigen weiteren Straße im Ort wäre Pferdehaltung kein Problem, weil das dort unter „Dorfgebiet“ läuft aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung einiger Gebäude und Wiesen.

Kann uns irgendjemand weiterhelfen??? Wie sollen wir uns nun verhalten? Was können wir tun um unsere Existenz zu retten?

Vielen herzlichen Dank bereits an dieser Stelle für alle Antworten!!!
Eva

Uppsss - Event. Beim Bauernverband nachfragen und dann würde ich event. zu einem spezalisierten Anwalt gehen. Gibt es bei euch event. Bestandsschutz? Ich weiß auch nicht, wie es dann mit Selbstständigkeit aussieht - ist dann doch gewerblich…
Viel Glück - kann leider nicht mehr dazu sagen
Viele Grüße Elke

Liebe Eva,
das tut mir sehr leid, ich kann Euch aber leider nicht weiterhelfen…
Im Zweifelsfall aber immer nen Anwalt einschalten!
Ich kann mir aber nicht vorstellen, das das so einfach geht mit der Umwidmung, wenn das vorher genehmigt war…

Liebe Grüße,
Martina

Hallo Eva,

das sind in der Tat schwierige Fragen, die eigentlich nur jemand beantworten kann, der sich mit den in Bayern geltenden Gesetzen auskennt, denn in diesen Dingen kann es durchaus von Bundesland zu Bundesland abweichende Regelungen geben. Ich lebe hier in Hessen und kann von daher nur sehr allgemein antworten.

Grundsätzlich wird ein Flächennutzungsplan einer Gemeinde durch einen rechtskräftigen Beschluß des Gemeinderates und durch Absegnung der übergeordneten Behörde (Landratsamt?) festgelegt, solche Beschlüsse sind öffentlich und damit für die Bürger einsehbar. Von daher sollte zuerst einmal geprüft werden, ob tatsächlich ein rechtsgültiger Flächennutzungsplan vorliegt und was dieser genau aussagt.
Üblicherweise werden solche Vorhaben von der Gemeinde vorab per Aushang oder Mitteilungsblatt öffentlich gemacht, d.h. Vorhaben, Termine und Einspruchsfristen werden genannt. Auf den ersten Blick erscheint es mir für ein Dorf von ca. 200 Ew. zwar ziemlich ungewöhnlich, daß sich eine Änderung des Flächennutzungsplanes bei den Grundstückseigentümern nicht herumgesprochen haben soll…aber möglich ist alles.

Sollte aber ein solcher Plan existieren und tatsächlich das betreffende Grundstück als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen sein, dann wird`s schwierig, denn üblicherweise wird damit eine andere Nutzung ausgeschlossen. Eine private Pferdehaltung im kleinen Rahmen wird bei ausreichend großer Grundstücksfläche und durch Tolerierung der Anlieger auch weiterhin möglich sein, ein wie auch immer gestalteter „Pferdebetrieb“ jedoch, ist im Wohngebiet nicht zulässig.

Zudem solltet Ihr zuerst einmal klären, unter welchen Bedingungen eine Pensionspferdehaltung vom zuständigen Amt für Landwirtschaft als landwirtschaftliche Tätigkeit anerkannt wird, denn als Landwirte im Haupt- oder Nebenerwerb genießt Ihr verschiedene „Privilegien“ der Lw…

Hoffe, Dir zumindest etwas weitergeholfen zu haben.

MfG / AS

Keine Ahnung, da die Regelungen regional seht unterschiedlich sind. Ich würde erst ein persönliches Gespräch mit dem Bürgermeister führen.
Ansonsten Anwalt einschalten, da könnte das Gewohnsheitsrecht ziehen. Frei übersetzt: was jahrelang stillschweigend geduldet wurde, kann nicht von heute auf morgen widersagtr werden.
Gruß Marcus

Hallo an alle!

Erst mal vielen Dank für die Antworten!

Wir haben keine Pensionspferdehaltung, deshalb gelten wir auch nicht als landwirtschaftlicher Betrieb. Wir haben lediglich unsere eigenen 4 Pferde, wovon zwei auch Schulpferde sind, und dann noch 3-4 zum Verkauf bzw. 1-2 zum Beritt hier stehen, mehr nicht und die Zahl variiert natürlich stark. Manchmal sind nur 6 Pferde hier, anderes mal 10. Für weitere bzw. Pensionspferde wäre auch gar kein Platz vorhanden.

Außenbereich ist es leider auch keiner (mehr). Das war es zu Zeiten, als meine Eltern hier das Haus gebaut haben anno 1981. Aber damals gab es das ganze Baugebiet drum herum auch noch nicht, da war dieses hier das einzige Gebäude neben dem ehemaligen Bauernhof meiner Großeltern.

Wir werden heute nun wohl eine Anwältin einschalten und sehen, was diese dazu sagt.

Viele Grüße
Eva

Tut mir Leid, kenne ich mich gar nicht mit aus. Ich würde einen Anwalt mit entsprechendem Schwerpunkt fragen.

lg Marion

Hallo,

da gibt es erst einmal noch ein paar Fragen.

War vor 14 Jahren die Fläche (ich nehme an eine Hofstelle) aktiv Landwirtschaftlich genutzt?
Wurde zwischenzeitlich die aktive landwirtschaftliche Nutzung beendet (nicht die Pferdehaltung)?
Für wie viel Pferde wurde der Offenstall damals genehmigt?

Ich weis zwar nicht wie es genau in Bayern ist, aber Grundsätzlich gilt, dass die Gemeinde den Flächennutzungsplan ändern kann.
Dies geschieht durch einen Beschluss im Gemeinderat und wird dann an das Landratsamt weitergeleitet. Vor dem Beschluss muss die beabsichtigte Änderung öffentlich bekannt gegeben werden (Gemeindeblatt). So kann jeder Bürger sein Veto einlegen, Die Gemeinderatssitzung ist dann in der Regel auch öffentlich, hier kann man dann noch einmal sein Veto einlegen. Damit kann man dann vielleicht für sein Grundstück eine Ausnahmegenehmigung oder eine andere Einstufung erhalten. Gegen einen verabschiedeten Flächennutzungsplan kann man dann nur noch als letztes Mittel klagen. Ohne vorige Einsprüche aber fast erfolglos.

Wenn dies jetzt schon einige Jahre zurück liegt, sehe ich wenig Chancen auf Erfolg, nur mit Gut Will der Gemeinde und der Nachbarn könnte es noch klappen. Wobei sich die Position der Nachbarn bedeutend verbessert hat, auch die rechtliche Lage diesbezüglich hat sich für die Nachbarn stark verbessert z.B. Bundes Emissionsgesetz usw. Jetzt schon könnten die Nachbarn gegen die Pferdehaltung rechtlich vor gehen. Wenn Sie jetzt eine Änderung bestreben und die Nachbarn befragen, könnte der eine oder andere auf die Idee kommen gene Ihre Pferdehaltung rechtlich vor zu gehen. Hier sollten Sie genau wissen wie Ihre Nachbarn zu Ihnen stehen, sonst könnte es für Sie das Aus bedeuten.

Also, wir haben die Sache einem Fachanwalt vorgelegt. Wann die Änderung im Flächennutzungsplan erfolgte, kann niemand mehr genau nachvollziehen, nicht einmal das Landratsamt… Fest steht, dass zur Zeit, als der Stall genehmigt wurde, hier alles landwirtschaftlich genutzte Fläche war und das irgendwann geändert wurde. Aber nachdem wir herum gefragt haben, wissen auch unsere ganzen Nachbarn noch nichts davon. Unser einer Nachbar hält sogar noch Kühe und wusste nicht, dass er sie auf seine Wiesen gar nicht mehr austreiben dürfte…

Wir haben jedenfalls keine Chance laut Anwalt, bereits alle Pferde zum Verkauf ins Internet gestellt und Insolvenz angemeldet. Sobald das durch ist, werden wir hier alles verkaufen und ganz weit weg ziehen in der Hoffnung, dieses Trauma, das jetzt über uns hereinbricht vergessen zu können.

Vielen Dank für sämtliche Antworten, die uns leider auch nicht helfen konnten.

MFG
Eva

Hallo, Eva,

leider habe ich in diesen Dingen keine Ahnung. Sorry. Ich hoffe, dass du bald eine gute Antwort bekommst.

Gruß, Bärbel

Das sind ganz spezielle rechtliche Probleme, wo ich nicht helfen kann. Hast du dir den Flächennutzungsplan zeigen lassen? Vielleicht existiert er gar nicht. Andererseits müsste unter den neuen Bedingungen das Land sehr viel wert sein (wie Bauland) und ihr könntet durch einen Verkauf eine neue Existenz gründen.
Viel Glück!