Mir ist bekannt, daß viele Flächen in Landes- und seltener auch Bundeseigentum stehen, wie etwa Staatswald und Eisenbahntrassen. Dennoch sind diese Flächen Gemeinden zugeordnet.
Jetzt würde ich gern wissen, ob es auch Flächen gibt, die gar keiner Gemarkung einer Gemeinde zugewiesen sind und verwaltungsrechtlich völlig in Bundes- oder Landeszuständigkeit fallen.
Wenn das der Fall sein sollte, interessiert mich außerdem, wie es eigentumsrechtlich mit solchen Flächen aussieht.
Mir ist bekannt, daß viele Flächen in Landes- und seltener
auch Bundeseigentum stehen, wie etwa Staatswald und
Eisenbahntrassen. Dennoch sind diese Flächen Gemeinden
zugeordnet.
Was meinst Du genau? Geht es um das Eigentum an den Flächen? Es kann schon mal vorkommen, daß eine Kreisstraße im Eigentum der Gemeinde ist. Ähnliche Fälle hab ich schon gesehen. Meistens sind solche Strukturen irgendwie „gewachsen“ und der Schritt der Eigentumsübertragung wurde „vergessen“. Nach dem Grundsatz „Wo kein Kläger, da kein Richter“ hat sich auch niemand darum gekümmert, daß irgendetwas ncoh zu geschehen hat.
Jetzt würde ich gern wissen, ob es auch Flächen gibt, die gar
keiner Gemarkung einer Gemeinde zugewiesen sind und
verwaltungsrechtlich völlig in Bundes- oder
Landeszuständigkeit fallen.
Das ist etwas anderes. Sowas kann es geben, das Zauberwort ist hier „gemeindefreies Gebiet“. Dazu müsste in der (Landes-)Gemeindeordnung etwas ausgesagt sein.
Wenn das der Fall sein sollte, interessiert mich außerdem, wie
es eigentumsrechtlich mit solchen Flächen aussieht.
Eigentumsrechtlich ist es dort so wie überall. Die Grundstücke sind mitsamt ihrem Eigentümern im Grundbuch eingetragen.
Soweit ich weiss, gibt es in Deutschland kein „herrenloses Land“. Einen oder mehrere Eigentümer gibt es immer, in Ausnahmefällen ist halt nicht klar, um welche Personen es sich konkret handelt.
Mir ist bekannt, daß viele Flächen in Landes- und seltener
auch Bundeseigentum stehen, wie etwa Staatswald und
Eisenbahntrassen. Dennoch sind diese Flächen Gemeinden
zugeordnet.
Was meinst Du genau? Geht es um das Eigentum an den Flächen?
Bis jetzt wollte ich nur aussagen, daß mir bekannt ist, daß manche politisch einer Gemeinde zugeordnete Fläche im Eigentum des Landes oder Bundes steht.
Es dient als Abgrenzung zu meiner Frage, die anschließend folgt.
Jetzt würde ich gern wissen, ob es auch Flächen gibt, die gar
keiner Gemarkung einer Gemeinde zugewiesen sind und
verwaltungsrechtlich völlig in Bundes- oder
Landeszuständigkeit fallen.
Das ist etwas anderes. Sowas kann es geben, das Zauberwort ist
hier „gemeindefreies Gebiet“. Dazu müsste in der
(Landes-)Gemeindeordnung etwas ausgesagt sein.
Das wollte ich wissen. Es gibt demnach also Flächen, die zwischen den Gemarkungen der Gemeinden A, B, C… liegen, aber zu keiner davon gehören. Zu diesen Flächen interessieren mich verschiedene Umstände:
Was für Flächen sind das in der Regel? Zu welcher Körperschaft zählen sie verwaltungsrechtlich? Wie kam der Status zustande? Was steht als Geburtsgemeinde im Ausweis, wenn man zufällig auf solche einer Fläche geboren werden sollte? etc. etc.
Meine ursprüngliche Frage ist an sich aber beantwortet.
Eigentumsrechtlich ist es dort so wie überall. Die Grundstücke
sind mitsamt ihrem Eigentümern im Grundbuch eingetragen.
Soweit ich weiss, gibt es in Deutschland kein „herrenloses
Land“. Einen oder mehrere Eigentümer gibt es immer, in
Ausnahmefällen ist halt nicht klar, um welche Personen es sich
konkret handelt.
Zum Eigentumsrecht war für ich von Interesse, ob solche gemeindefreien Flächen auch Privatpersonen oder juristischen Personen gehören können oder ob diese grundsätzlich im Eigentum der Gebietskörperschaft gehören, zu der sie auch zählen, in ihrem Fall also im Eigentum des Bundes oder eines Landes.
es gibt durchaus gemeidndefreie Flächen in unmittelbarem Bundeseigentum und unter seiner unmittelbaren Verwaltung. Die großen Truppenübungsplätze gehören dazu. Auch neu entstehendes Land z.B. eine durch Anschwemmung bildende Insel ist zunächst gemeindefrei, gehört dann aber mW nicht dem Bund, sondern dem Land, welches es einer Gemeinde zuweist. Dieses ist auch zuständig, wenn der Bund z.B. einen Truppenübungsplatz aufgibt, und die Flächen dann zwecks anderer Nutzung veräußert werden, und hierzu einer Gemeinde zugeordnet werden müssen.
Das wollte ich wissen. Es gibt demnach also Flächen, die
zwischen den Gemarkungen der Gemeinden A, B, C… liegen, aber
zu keiner davon gehören. Zu diesen Flächen interessieren mich
verschiedene Umstände:
Was für Flächen sind das in der Regel? Zu welcher Körperschaft
zählen sie verwaltungsrechtlich? Wie kam der Status zustande?
Was steht als Geburtsgemeinde im Ausweis, wenn man zufällig
auf solche einer Fläche geboren werden sollte? etc. etc.
Ob es da bundesweit eine „Regel“ gibt kann ich nicht sagen. Die mir bekannten Flächen sind (geschlossene) Waldgebiete im Eigentum der öffentlichen Hand. Ich gehe davon aus, dass der Status durch eine Willenserklärung des Staates mit dem Inhalt „diese Flächen sind gemeindefrei“ entstanden ist, jedoch wird immer eine „Geschichte“ dieser Flächen dahinter stehen.
Verwaltungsrechtlich gehören diese Flächen zum jeweiligen Landkreis wie die Gemeinden auch. Und in der Geburtsurkunde würde „gemeindefreier Bezirk sowieso“ oder was Ähnliches stehen.
Zum Eigentumsrecht war für ich von Interesse, ob solche
gemeindefreien Flächen auch Privatpersonen oder juristischen
Personen gehören können oder ob diese grundsätzlich im
Eigentum der Gebietskörperschaft gehören, zu der sie auch
zählen, in ihrem Fall also im Eigentum des Bundes oder eines
Landes.
Theoretisch könnte es möglich sein, ob es in der Praxis so ist, weiss ich nicht. (Nach meiner Meinung eher unwahrscheinlich.)