Liebe Experten,
habe an meinem Motorrad eine kleine Anlage versteckt eingebaut, die Flammen aus dem Auspuff erzeugt.
Ich will das natürlich nicht im Strassenverkehr machen, ist nur für Treffen gedacht,die auf privatem Gelände stattfinden.
Meine Frage ist, darf ich mit der montierten Anlage im Srassenverkehr fahren, wenn alle Schläuche abgeklemmt sind, d.h. die ganze Anlage funktionsuntüchtig ist? Auch ist dann der Propangas-Behälter, der die Flammen erzeugt,völlig leer.
Vielen Dank für Eure Antworten!
Monkeychris
Moin,
habe an meinem Motorrad eine kleine Anlage versteckt
eingebaut, die Flammen aus dem Auspuff erzeugt.
Mit ABE? Oder haste die Anlage vom TÜV eingetragen bekommen?
Wenn nicht dann ist die Betriebserlaubnis erloschen, da eine bauliche Veränderung. Versicherungsschutz ist somit natürlich auch flöten.
Also das Mopped dürfte somit nur noch per Hänger transportiert werden.
Ich will das natürlich nicht im Strassenverkehr machen, ist
nur für Treffen gedacht,die auf privatem Gelände stattfinden.
Das macht keinen Unterschied. Du bewegst Dich mit einem unzulässig veränderten Mopped auf öffentlichen Strassen.
Meine Frage ist, darf ich mit der montierten Anlage im
Srassenverkehr fahren, wenn alle Schläuche abgeklemmt sind,
d.h. die ganze Anlage funktionsuntüchtig ist? Auch ist dann
der Propangas-Behälter, der die Flammen erzeugt,völlig leer.
Nö, weil siehe oben.
CU - Dominik
Auch ist dann
der Propangas-Behälter, der die Flammen erzeugt,völlig leer.
Das zeigst Du mir mal wie Du das machst. Dass die Flasche drucklos ist, heißt noch lange nicht dass kein Gas drin ist. Du müßtest schon ein Vakuum erzeugen oder ähnliches um das Restgas rauszukriegen.
Nicht so schnell…
Moin,
habe an meinem Motorrad eine kleine Anlage versteckt
eingebaut, die Flammen aus dem Auspuff erzeugt.Mit ABE? Oder haste die Anlage vom TÜV eingetragen bekommen?
Wenn nicht dann ist die Betriebserlaubnis erloschen, da eine
bauliche Veränderung. Versicherungsschutz ist somit natürlich
auch flöten.
Also das Mopped dürfte somit nur noch per Hänger transportiert
werden.
Die Betriebserlaubnis erlischt nur, wenn die bauliche Veränderung die Fahreigenschaften verändern. Einen zusätzlichen Koffer auf den Gepäckträger montieren, einen Fuchsschwanz hinhängen ist ok.
So wie ich verstanden habe, wurde nur der Auspuff auf eine Weise modifizieert, dass bei „abgeklemmtem“ Gerät keine Flammen oder sonstige Wirkungen auf die Fahreigenschaften oder den sonstigen Verkehr auftreten.
Nick
Falsch Nick - es gibt 3 Arten, wie die BE erlöschen kann
- Änderung der Fz.-Art
- Änderung des Abgas- und Geräuschverhalten
- eine Gefährdung anderer zu erwarten ist.
Und somit sind wir evtl. mit Punkt 2, auf jeden Fall mit Punkt 3 dabei. Denn wer ohne Abnahme durch TÜV etc. einen Gastank (oder sowas ähnliches) einbaut, dem wird die Gefährdung unterstellt. Und er ist mit 50 ,-€ + 3 Punkte dabei.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]