Guten Tag,
hallo Ciro,
ich habe mal eine Frage im Bezug auf falsche Angaben im
Versicherungsschein:
Ich habe vor ca. 2 Jahren eine Versicherung fondgebundene
Rentenversicherung abgeschlossen und das über einen Makler.
Ich habe ewig nichts von der Versicherung bekommen (weder
schein noch etwas anderes).
Vor ca. 2 Monaten habe ich eine Zweitschrift des
Versicherungsscheines bekommen und mir ist aufgefallen, dass
da mein Geburtsdatum garnicht stimmt.
Da ich die Versicherung jetzt sowieso kündigen will stellt
sich mir folgende Frage:
Kann ich den Vertrag nun als nichtig kündigen und die Beiträge
zurückfordern, weil ich mit dieser Versicherung garnicht
versichert war??
Danke
Folgendes ist zu beachten:
a) Ist ein Maklerauftrag damals unterschrieben worden der dem Makler entsprechende Vollmachten auf Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen einräumt?
b) Sind Beiträge vom Konto für die Fondsgebundene Versicherung abgebucht worden?
c) Wie weit weicht das eingetragene Geburtsdatum vom tatsächlichen ab?
zu a): Maklerauftrag zur Hand nehmen und genau durchlesen, wie die Bedingungen sind. Es gibt da einfach zu viele verschiedene um da konkret zu raten.
zu b): wenn Geld dafür vom Konto abgebucht wurde, bestand grundsätzlich auch Versicherungsschutz. Aber: Wenn keine Versicherungspolice vom Versicherer/ Makler zugeschickt wurde, ist die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen. Sie beginnt erst mit dem Erhalt SÄMTLICHER Versicherungsunterlagen! (Antrag, Versicherungsbedingungen, Beratungsdokumentation, usw.)
c) Begründet das richtige Eintrittsalter keine Änderung der Prämie, reicht eine einfache Korrektur.
Beispiel: Tatsächliches Geburtsdatum 01.06.1980, eingetragenes Datum 10.06.1980 = einfache Korrektur.
Korrekt: 01.06.1980, Falsch 01.06.1981 = kann der Versicherer, wegen Falschangabe, eine Nachzahlung der tatsächlich zu entrichtenden Prämie verlangen. Umgekehrt zahlt der Versicherer zuviel bezahlte Prämien auch zurück, bzw. wird entsprechend verrechnet.
Wichtig: Wurde der Versicherungsantrag vom Kunden unterschrieben und hätte der Kunde diese Falschangabe bemerken müssen (weil er ja das Geburtsdatum hat sehen können) und hat der Kunde daraus einen nicht unerheblichen Vorteil daraus gezogen, KANN der Versicherer Schwierigkeiten machen.
Sinnvollerweise mit der Versicherungsgesellschaft persönlichen Kontakt aufnehmen. Schriftlich mit Einschreiben und Rückschein Widerspruch einlegen um die Fristen zu wahren. Hilft das nicht, den Ombudsman (Adresse in den Versicherungsbedingungen) zu Hilfe bitten. Hilft das auch nicht, vom Rechtsanwalt beraten lassen. Alternativ, wenn das in zwei Jahren eingezahlte Geld nicht wirklich gebraucht wird, die Versicherung Beitragsfrei stellen lassen.
Gruß
Winni