Flasche Angaben beim Versicherungsschein

Guten Tag,

ich habe mal eine Frage im Bezug auf falsche Angaben im Versicherungsschein:

Ich habe vor ca. 2 Jahren eine Versicherung fondgebundene Rentenversicherung abgeschlossen und das über einen Makler. Ich habe ewig nichts von der Versicherung bekommen (weder schein noch etwas anderes).
Vor ca. 2 Monaten habe ich eine Zweitschrift des Versicherungsscheines bekommen und mir ist aufgefallen, dass da mein Geburtsdatum garnicht stimmt.
Da ich die Versicherung jetzt sowieso kündigen will stellt sich mir folgende Frage:

Kann ich den Vertrag nun als nichtig kündigen und die Beiträge zurückfordern, weil ich mit dieser Versicherung garnicht versichert war??

Danke

Hallo,

Ich habe vor ca. 2 Jahren…

is aber schon lange her…

Ich habe ewig nichts von der Versicherung bekommen

kann ich nicht beurteilen

Vor ca. 2 Monaten habe ich eine Zweitschrift des
Versicherungsscheines bekommen

…is auch schon lange her…

und mir ist aufgefallen, dass da mein Geburtsdatum garnicht stimmt.

das macht nicht´s, Leistungen werden nach dem richtigen Geburtstag angepasst.

Kann ich den Vertrag nun als nichtig kündigen und die Beiträge zurückfordern,

Hierbei hast Du leider schlechte Karten, denn die 4 Wochenfrist/1Monat zum Widerruf, ist schon vorbei.
Nach Erhalt der Zweitschrift hättest Du reagieren müssen.
Dann hättest Du (ggf.) ne Change gehabt.

weil ich mit dieser Versicherung garnicht versichert war??

Doch warst Du, halt nur zu anderen Konditionen!

Daher wird Dir nur die komplette Kündigung des Vertrages übrig bleiben!

VG, René

Hallo Ciro,
grundsätzlich kannst Du ab Zugang der Police innerhalb 14 Tagen von Deinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen.
Da dieser Vertrag nun schon 2 Jahre bezahlt wurde, gehe ich mal davon aus, dass Du damals die Police erhalten und dann verschlampt hast…sonst hättest Du ja nicht bezahlt! Wenn jetzt in der neuen Police Dein Geburtsdatum falsch ist, dann solltest Du das melden und ändern lassen. Den Vertrag kannst Du nach Einhaltung vereinbarter Kündigungsfristen -stehen in den AGB- jederzeit kündigen und Dir den Rückkaufwert auszahlen lassen. Wobei ich bezweifle, das der Rückkaufwert nach 2-3 Jahren Deinen eingezahlten Beiträgen entspricht. Es sei denn, Du hast eine extrem gute Gesellschaft u./o. Deine ausgewählten Fonds sind gut gelaufen.
Jedenfalls so kündigen, wie Du oben geschrieben hast, wird nicht funktionieren.
Gruss

Leider keinen Plan.

Hallo,

also kündigen kannst Du in jedem Fall.
Was mit den gezahlten Beiträgen ist kann ich Dir nicht genau sagen, das kommt auch darauf an, ob Du das Geld an die Versicherung überwiesen hast oder die das Geld von Deinem Konto eingezogen haben.
Wenn Du selbst überwiesen hast, dann denke ich mal hast Du keine Chance das Geld zurück zu bekommen.

Du hast geschrieben, dass Du den Versicherungsschein erst jetzt erhalten hast.
Mir hat mal ein Vermögensberater gesagt, dass man einfach nur behaupten müsste man hätte nie einen Versicherungsschein (Police) bekommen und dann hätte die Versicherung auch nie bestanden. ABER ICH HABE KEINE AHNUNG, OB DAS STIMMT!
Das könntest Du vielleicht probieren,sofern man Dir nicht nachweisen kann, dass Du den Versicherungsschein erhalten hast. So müsstest Du Dich zumindest nicht an irgendwelche Kündigungsfristen halten. Aber ob Du dadurch die Beiträge zurück bekommst bezweifele ich.

Ich hoffe, dass hilft Dir irgendwie weiter.

Hallo,
das kommt auf den Maklervertrag an.
Wenn er gleichzeitig auch Korrespondenzmakler ist (vermute ich), werden die Versicherungsscheine an ihn geschickt. Das steht dann auch so in der Maklervereinbarung zwischen Dir und dem Makler. Er ist ja in Deinem Interesse tätig, müsste also die Versicherungsscheine auf Richtigkeit prüfen und Dir natürlich aushändigen.

In diesem Fall kannst Du Dich wohl nur an den Makler halten,

viele Grüße
Andreas

Die Frage ist, ob ein Schreibfehler dazu berechtigt, einen Vertrag rückabzuwickeln.
Hat dieser Schreibfehler dazu geführt, dass Sie höhere Prämien zahlen mussten (wurden Sie älter gemacht als Sie sind ?) Dann haben Sie Anspruch auf Rückzahlung des zuviel gezahlten Betrages. Falls es ungekehrt ist, können Sie froh sein, dass Sie bisher weniger eingezahlt haben als Sie hätten müssen.
Wenn es sich nur um einen Schreibfehler handelt, der aber keine Auswirkungen auf die Versicherungsleistungen hat (also nur ein nachweisbarer Schreibfehler ohne Folgen) dann müssen Sie sich die Frage stellen wie die Sache im Umkehrfall wäre. Z.b die Versicherung müsste leisten und weigert sich weil das Geburtsdatum falsch ist. Wenn Sie nachweisen könnten, dass Sie diesen Vertrag abgeschlossen haben, dann müsste die Versicherung zahlen. Umgekehrt ist es genauso.
Abgewickelt wird nur der Schaden der durch den Fehler entstanden ist. Sonst nichts. Wenn kein Schaden entstanden, wird bei Kündigung nur der Rückkaufswert ausbezahlt.
Aber ein Versuch kostet nix. !!

Eigentlich dürfte jeder wissen, dass man auch eine Police oder Unterlagen bekommt, wenn man eine Versicherung abschließt. da frage ich Sie: warum warten Sie dann 2 Jahre und fordern dann erst eine Ersatzpolice an bzw. teilen der Versicherungs mit, dass Sie nie was bekommen haben? Eigentlich hätten Sie gleich nach 1-2 Wochen nach Ausbleiben der Unterlagen Kontakt mit dem Makler aufnehmen müssen. Sie haben ja trotz allem auch 2 Jahre einfach Beitrag bezahlt. Ich glaube nicht, dass die Gesellschaft alle Beiträge zurückerstattet, nichtig ist der Vertrag nicht wirklich, weil Sie die Versicherung durch Zahlung der Beiträge anerkannt haben ( konkludentes Handeln nennt sich das ). Das falsche Geburtsdatum wäre nur interessant für die Beiträge, die ändern sich nur in Bezug auf das Geburts-JAHR. Wenn vielleicht nur der Tag oder evt. der Monat falsch ist, ändert das vielleicht nichts an den Beiträgen. In dieser Sache schildern Sie das ganze einfach dem Makler bzw. direkt der Versicherungsgesellschaft, die können Ihnen auch sagen, ob sich was ändert oder Sie alles zurückbekommen.

Guten Tag,
bin kein Versicherungsexperte. Kann diese Idee aber nur als Blödsinn abtun. Warum hätten Sie 2 Jahre einzahlen sollen, wenn sie nicht vertragspartner waren?
Wem sollen die eingezahlten Beiträge erstattet werden, wenn sie nicht Vertragspartner waren.

Nee, bin da sehr sicher, dass es so nicht geht. Wer Fehler macht, muss auch dazu stehen.
Bitte.
funny5

Guten Tag,

hallo Ciro,

ich habe mal eine Frage im Bezug auf falsche Angaben im
Versicherungsschein:

Ich habe vor ca. 2 Jahren eine Versicherung fondgebundene
Rentenversicherung abgeschlossen und das über einen Makler.
Ich habe ewig nichts von der Versicherung bekommen (weder
schein noch etwas anderes).
Vor ca. 2 Monaten habe ich eine Zweitschrift des
Versicherungsscheines bekommen und mir ist aufgefallen, dass
da mein Geburtsdatum garnicht stimmt.
Da ich die Versicherung jetzt sowieso kündigen will stellt
sich mir folgende Frage:

Kann ich den Vertrag nun als nichtig kündigen und die Beiträge
zurückfordern, weil ich mit dieser Versicherung garnicht
versichert war??

Danke

Folgendes ist zu beachten:
a) Ist ein Maklerauftrag damals unterschrieben worden der dem Makler entsprechende Vollmachten auf Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen einräumt?
b) Sind Beiträge vom Konto für die Fondsgebundene Versicherung abgebucht worden?
c) Wie weit weicht das eingetragene Geburtsdatum vom tatsächlichen ab?

zu a): Maklerauftrag zur Hand nehmen und genau durchlesen, wie die Bedingungen sind. Es gibt da einfach zu viele verschiedene um da konkret zu raten.

zu b): wenn Geld dafür vom Konto abgebucht wurde, bestand grundsätzlich auch Versicherungsschutz. Aber: Wenn keine Versicherungspolice vom Versicherer/ Makler zugeschickt wurde, ist die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen. Sie beginnt erst mit dem Erhalt SÄMTLICHER Versicherungsunterlagen! (Antrag, Versicherungsbedingungen, Beratungsdokumentation, usw.)

c) Begründet das richtige Eintrittsalter keine Änderung der Prämie, reicht eine einfache Korrektur.
Beispiel: Tatsächliches Geburtsdatum 01.06.1980, eingetragenes Datum 10.06.1980 = einfache Korrektur.
Korrekt: 01.06.1980, Falsch 01.06.1981 = kann der Versicherer, wegen Falschangabe, eine Nachzahlung der tatsächlich zu entrichtenden Prämie verlangen. Umgekehrt zahlt der Versicherer zuviel bezahlte Prämien auch zurück, bzw. wird entsprechend verrechnet.

Wichtig: Wurde der Versicherungsantrag vom Kunden unterschrieben und hätte der Kunde diese Falschangabe bemerken müssen (weil er ja das Geburtsdatum hat sehen können) und hat der Kunde daraus einen nicht unerheblichen Vorteil daraus gezogen, KANN der Versicherer Schwierigkeiten machen.

Sinnvollerweise mit der Versicherungsgesellschaft persönlichen Kontakt aufnehmen. Schriftlich mit Einschreiben und Rückschein Widerspruch einlegen um die Fristen zu wahren. Hilft das nicht, den Ombudsman (Adresse in den Versicherungsbedingungen) zu Hilfe bitten. Hilft das auch nicht, vom Rechtsanwalt beraten lassen. Alternativ, wenn das in zwei Jahren eingezahlte Geld nicht wirklich gebraucht wird, die Versicherung Beitragsfrei stellen lassen.

Gruß
Winni

Hallo Ciro,

  1. Nein, Sie können die Versicherung nicht wegen Nichtigkeit auflösen lassen. Das ist ein Irrtum, der jederzeit wieder korrigiert werden kann.
  2. Warum wollen Sie den Vertrag auflösen, das wäre töricht. Policen rechnen sich nur über die zeit. Der Makler hat ihnen mit Sicherheit nicht gesagt, dass bei einer Kündigung nach 2 Jahren Sie Gewinn machen werden.
  3. Überprüfen Sie lieber alle paar Jahre die Fondsauswahl mit Hilfe des Maklers und sparen Sie weiter. Das Vermögen im Alter wird es Ihnen danken.

Langfristige Erfolgen gibt es nicht mit kurzfristigen Handlungen.

Nein, das sollte nicht gehen…

Hallo, ich bin mir unsicher, da ja Beiträge gezahlt wurden und dies als konkludentes Handeln gewertet werden könnte. Warum den Vertrag nicht beitragsfrei stellen damit nicht alles Geld weg ist.??? Aber einen Versuch ist es wert. mfg K Heinz
Guten Tag,

ich habe mal eine Frage im Bezug auf falsche Angaben im
Versicherungsschein:

Ich habe vor ca. 2 Jahren eine Versicherung fondgebundene
Rentenversicherung abgeschlossen und das über einen Makler.
Ich habe ewig nichts von der Versicherung bekommen (weder
schein noch etwas anderes).
Vor ca. 2 Monaten habe ich eine Zweitschrift des
Versicherungsscheines bekommen und mir ist aufgefallen, dass
da mein Geburtsdatum garnicht stimmt.
Da ich die Versicherung jetzt sowieso kündigen will stellt
sich mir folgende Frage:

Kann ich den Vertrag nun als nichtig kündigen und die Beiträge
zurückfordern, weil ich mit dieser Versicherung garnicht
versichert war??

Danke

Hallo,
hierzu kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen.
Lg

hallo
also zum einen haften die vertreter im lebensversicherunsgbereich 5 jahre für die provisionen die sie bekommen haben, der kunde bekommt seine eingezahlten beiträge etc. zum grössten teil wieder wenn beitragsgarantie mit vereinbart war…
was das garnicht versichert angeht…so frage deinen makler, schließlich hat er dann den fehler gemacht, steht denn dein geburtsdatum richtig in deiner antragskopie schließlich hast du es so unterschrieben und nach 2 jahren hinzugehen und sagen geburtsdatum ist falsch bin ich nicht ist nicht so einfach. du hast 2 jahre beiträge gezahlt ohne police…da wird man dich auch ggf vor gericht fragen worauf haben sie bezahlt sie haben doch nei vorher einen vers.schein bekommen??? also eher unwahrscheinlich…in regreß nehmen könntest du nur den maklerw enn dieser nachweislich fehler gemacht hat

lg
plappermaul