Flaschen-Pfandzettel nur am selben Tag einlösbar?

Hallo,
vieleicht kann mir jemand weiterhelfen. Mir ist es jetzt schon zweimal passiert (Edeka und Aldi), dass meine Pfandzettel nicht mehr angenommen wurden, da diese nach Angaben nur noch am selben Tag gültig sind!
Das letzte Mal war am Samstag bei Aldi, der Pfandzettel war 1 Woche alt. Auf meine Nachfrage wo das steht wurde mir mitgeteilt „ich glaub vorne am Automaten…“ auf meine Anmerkung: da habe ich aber nichts gesehen kam die Antwort „es war mal augehängt und es ist halt so“.

Ich habe in dem Fall mein Pfand noch bekommen aber ist es wirklich rechtlich vertretbar, dass die Pfandzettel nur am gleichen Tag eingelöst werden können??

Vielen Dank schon mal für Eure Meldungen und viele Grüße
Josie

Pfandzettel
nur noch
am selben Tag gültig?

Hallo,

ich denke eine solche Regelung bedarf einer besonderen vertraglichen Regelung, so dass dieses durch gut sichtbare Anschläge, für jeden erkennbar, kenntlich gemacht werden müsste.

Es gibt Handelsketten, da können Pfandbons sogar in anderen Filialen eingelöst werden. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Filialen mit dem gleichen Abrechnungssystem arbeiten.

Die Tatsache, dass Du dein Geld bekommen hast, deutet auf reine Willkür hin.

Gruß Jürgen

Ich habe in dem Fall mein Pfand noch bekommen aber ist es
wirklich rechtlich vertretbar, dass die Pfandzettel nur am
gleichen Tag eingelöst werden können??

Das ist großer Quark. Theoretisch könnte man zwar so eine Regel in seine AGB schreiben (wobei die meisten AGB sowieso ungültig sind, da ich - außer bei Karstadt - noch nie irgendwo einen Aushang der AGB gesehen habe), tatsächlich führt das aber (für den Laden) auch nicht zum Ziel, da die Pfandregelung in der Verpackungsverordnung gesetzlich festgelegt ist.

Also ist das ganz einfach: das nächste mal, wenn Dir jemand so kommt, gleich den Geschäftsführer verlangen, wenn der nicht kommt gleich die Polizei rufen bzw. mit Strafanzeige (Unterschlagung) drohen. Das sollte helfen.

Grüße,

Anwar

[OT] Anmerkung
Hi Anwar,

Das ist großer Quark. Theoretisch könnte man zwar so eine
Regel in seine AGB schreiben (wobei die meisten AGB sowieso
ungültig sind, da ich - außer bei Karstadt - noch nie irgendwo
einen Aushang der AGB gesehen habe),

(Mal unabhängig vom konkreten Fall:smile:
Wozu auch? Es gibt schließlich keinerlei Pflicht zu irgendwelchen AGB. Von daher bräuchten sie im Kaufhaus selber auch nicht ausgehängt zu werden, so sie denn überhaupt für diesen Fall existieren.

nur mal so angemekrt, Ulrich (IANAL)

einen Aushang der AGB gesehen habe), tatsächlich führt das
aber (für den Laden) auch nicht zum Ziel, da die Pfandregelung
in der Verpackungsverordnung gesetzlich festgelegt ist.

OK, und wo steht ZU DIESER FRAGE etwas in der Verpackungsverordnung ?
Beim kurzfristen Überfliegen habe ich nichts gefunden, was auch nur annähernd etwas mit diesem speziellen Problem zu tun hat.

kommt gleich die Polizei rufen bzw. mit Strafanzeige
(Unterschlagung) drohen. Das sollte helfen.

Wer soll denn in diesem Fall bitte WAS unterschlagen?

Die exakte Lösung weiss ich allerdings auch nicht.
Bei EDEKA gibt es solche Probleme nicht.

Gruß, Trobi

Hallo,

Wozu auch? Es gibt schließlich keinerlei Pflicht zu
irgendwelchen AGB. Von daher bräuchten sie im Kaufhaus selber
auch nicht ausgehängt zu werden, so sie denn überhaupt für
diesen Fall existieren.

AGBs sind nur wirksam, wenn sie im Moment des Vertragsschlusses (normalerweise beim Kaufhaus an der Kasse) einsehbar sind. Was irgendwelche Läden irgendwo auf ein Stück Papier schreiben ist völlig irrelevant.

Grüße,

Anwar

Hallo,

OK, und wo steht ZU DIESER FRAGE etwas in der
Verpackungsverordnung ?

Na hier:
Das Pfand ist jeweils bei Rücknahme der Verpackungen nach § 6 Abs. 1 Satz 1 und 6 sowie § 6 Abs. 2 Satz 1 zu erstatten.
[Aus: http://www.bmu.de/files/abfallwirtschaft/downloads/a…]

Mit Betonung auf „ist zu erstatten“. Wenn das Pfand bei der Rückgabe nicht sofort erstattet wird (sondern man lediglich einen Pfand-Bon erhält) ist das also ein Zuvorkommen des Verbrauchers (eigentlich könnte er nach obigem Text eine SOFORTIGE Erstattung verlangen).

Wer soll denn in diesem Fall bitte WAS unterschlagen?

Der Supermarkt das Pfandgeld natürlich, was denn sonst? Der Verbraucher hat ja dem Supermarkt das Pfandgeld als Pfand (daher der Name) überlassen. Ein Pfand muss nach ordnungsgemäßer Erfüllung der Pfandbedingungen (in diesem Fall Rückgabe der Flaschen) wieder herausgegeben werden.
Jetzt noch §246:

_Unterschlagung

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist._

Eine rechtswidrige Zueignung liegt vor (in dem Moment, in dem der Kunde das Geld (SEIN GELD) verlangt und es nicht erhält). Ob eine andere „Vorschrift mit schwererer Strafe“ in betracht kommt, weiss ich nicht (denke nicht).

Alles nicht so schwierig, oder?

Grüße,

Anwar

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Hallo,

AGBs sind nur wirksam, wenn sie im Moment des
Vertragsschlusses (normalerweise beim Kaufhaus an der Kasse)
einsehbar sind.

einsehbar heißt aber nicht gleich Aushang.

http://dejure.org/gesetze/BGB/305.html

Gruß,
Christian

einsehbar heißt aber nicht gleich Aushang.

Wäre (in einem Kaufhaus) aber wohl die einfachste Möglichkeit. „Möchten sie gerne unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sehen?“ wurde ich jedenfalls auch noch nie gefragt. Fakt ist: Es muss darauf hingewiesen werden, dass es AGB gibt (ob nun durch ein Schild oder anders) und nicht erst auf dem Kassenbon… den erhält man ja erst NACH Vertragsschluss.

Grüße,

Anwar

Hallo Josie,

das scheint bei euch wohl ziemlich willkürlich gehandhabt zu werden.
Ich kann meine Aldi Bons nicht nur an anderen Tagen sondern auch in anderen Filialen einlösen. Lediglich bei penny hängt am Rückgabeautomaten ein deutliches Schild, dass der Bon noch am selben Tag eingelöst werden muss.
REWE hat auch keine Probleme damit.
Seltsam, oder?

LG Caroline

Hallo nochmal,

Mit Betonung auf „ist zu erstatten“. Wenn das Pfand bei der
Rückgabe nicht sofort erstattet wird (sondern man lediglich
einen Pfand-Bon erhält) ist das also ein Zuvorkommen des
Verbrauchers (eigentlich könnte er nach obigem Text eine
SOFORTIGE Erstattung verlangen).

Nein, ist in der Regel (verständliche) Schusseligkeit des Verbrauchers, den Bon nicht sofort einzulösen.
Es ist klar, dass der Verbraucher das Recht hat, das Geld SOFORT zu bekommen. Dass der Bon SOFORT in Geld eingetauscht werden können muss ist ja völlig unstreitig.
Die Frage war hier ja, was passiert, wenn er von diesem Recht kein Gebrauch macht…

Wer soll denn in diesem Fall bitte WAS unterschlagen?

Der Supermarkt das Pfandgeld natürlich, was denn sonst? Der
Verbraucher hat ja dem Supermarkt das Pfandgeld als Pfand
(daher der Name) überlassen. Ein Pfand muss nach
ordnungsgemäßer Erfüllung der Pfandbedingungen (in diesem Fall
Rückgabe der Flaschen) wieder herausgegeben werden.

Oh jee. Wenn das „Pfandgeld“ wirklich ein Pfand (im Sinne des BGB) wäre - dann würde unser Pfandsystem ja sofort zusammenbrechen…
Überleg mal was passiert, wenn ich meine Flasche nicht da zurückbringe, wo ich sie gekauft habe…

Gruß, Trobi

Hallo,

Nein, ist in der Regel (verständliche) Schusseligkeit des
Verbrauchers, den Bon nicht sofort einzulösen.
Es ist klar, dass der Verbraucher das Recht hat, das Geld
SOFORT zu bekommen. Dass der Bon SOFORT in Geld eingetauscht
werden können muss ist ja völlig unstreitig.

Quark. Im Gesetz ist davon die Rede, dass man das Geld bekommt, nicht irgendeinen Bon. Ich müsste den Bon also gar nicht erst annehmen.

Oh jee. Wenn das „Pfandgeld“ wirklich ein Pfand (im Sinne des
BGB) wäre - dann würde unser Pfandsystem ja sofort
zusammenbrechen…
Überleg mal was passiert, wenn ich meine Flasche nicht da
zurückbringe, wo ich sie gekauft habe…

Was dann passiert? Ist doch ganz einfach, der Supermarkt (zu dem Du die Flasche NICHT wieder zurückbringst) BEHÄLT Dein Geld. Ja, und genau das passiert doch auch…

Grüße,

Anwar

Hallo,

Wäre (in einem Kaufhaus) aber wohl die einfachste Möglichkeit.
„Möchten sie gerne unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
sehen?“ wurde ich jedenfalls auch noch nie gefragt. Fakt ist:
Es muss darauf hingewiesen werden, dass es AGB gibt (ob nun
durch ein Schild oder anders) und nicht erst auf dem
Kassenbon… den erhält man ja erst NACH Vertragsschluss.

ich hatte nun keine Lust, extra mehrere Warenhäuser zu durchstöbern, aber ich habe durchaus schon Schilder an Kassen mit Hinweisen auf allgemeine Geschäftsbedingungen gesehen.

Gruß,
Christian

Hallo Carolinchen, hallo Josie,
REWE und PENNY sind beide REWE, von daher ist es auch für mich unverständlich wieso es solche unterschiedlichen Handhabungen gibt.

Ich bin vor kurzem noch ganz toll damit gefahren, an den Vorstand der REWE zu schreiben. Die Angelegenheit wurde zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt.

Lieben Gruß
Plö

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