Stell dir mal vor, du räumst in einem Anfall von Aufräumungswut dein Auto auf und findest einen alten Flaschenbon von einem bekannten Discounter. Dieser Flaschenbon ist zwar über drei Jahre alt, aber immerhin hattest du damals nach der Party im Juli 2007 21 Flaschen abgegeben.
Glücklich über die gefundenen 5,25 willst du den Flaschenbon einlösen.
Stell dir weiterhin vor, die Filialleiterin dieses Discounters würde dir mitteilen, daß der Bon zu alt sei und du nur ein Recht auf Einlösung innerhalb von drei Monaten gehabt hättest.
Nirgends im Geschäft ist nun ein Aushang zu erkennen, auf dem das steht.
Wie würdest du das finden,wenn du es dir vorstellst? und - rein theoretisch gesehen, was könnte man da machen.
nach der Party im Juli 2007 21 Flaschen abgegeben.
(…)
Stell dir weiterhin vor, die Filialleiterin dieses Discounters
würde dir mitteilen, daß der Bon zu alt sei und du nur ein
Recht auf Einlösung innerhalb von drei Monaten gehabt hättest.
Nirgends im Geschäft ist nun ein Aushang zu erkennen, auf dem
das steht.
Wie würdest du das finden,wenn du es dir vorstellst? und -
rein theoretisch gesehen, was könnte man da machen.
der Flaschenbon unterliegt der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren, d.h. er ist noch bis zum 31.12.2010 einzulösen. Bei Weigerung hilft nur der gerichtliche Weg (z.B. Mahnverfahren).
Wenn er über 3 Jahre alt ist fällt er in die Verjährung, darunter versuchen es viele Anbieter ebenfalls per AGB zu limitieren. Ob das zulässig ist, weiß ich nicht.
Wenn er über 3 Jahre alt ist fällt er in die Verjährung,
darunter versuchen es viele Anbieter ebenfalls per AGB zu
limitieren. Ob das zulässig ist, weiß ich nicht.
hallo christian
danke, aber eine Frage. Zwischen Juli 2007 und November 2010 liegen doch mehr als drei Jahre?
Oder gilt die Verjährung immer bis Ende des Jahres?