Hallo zusammen, kleine Frage:
Habe von meinem Bruder (nicht in der Hausgemeinschaft lebend) eine FlashCard für Digikamera geliehen und meine kamera hat sie ‚zerschossen‘. Zahlt das meine Privathaftpflicht? Die Versicherung schreibt allgemein: „X zahlt nicht für Haftpflichtansprüche aufgrund von Schäden an fremden Sachen (z.B. für geliehene oder gepachtete Sachen)“.
Was darf ich der Versicherung erzählen? Ich will die Vers. nicht betuppen aber ersatz möchte ich schon. Danke. Felix
Da deine Versicherung für Schäden an geliehenen Sachen keine Entschädigung leistet, wirst du, durch welche Aussage auch immer (z.B. du hättest dir die Karte einfach - ohne sein Wissen - genommen),zwar eine Entschädigung erhalten aber trotzdem Versicherungsbetrug begehen - und das ist Mist.
Zahl deinem Bruder die Karte aus eigener Tasche und reih dich nicht in die Schar der Idioten ein, die tagtäglich die Versicherungen bescheißen.
Das Prinzip der Versichertengemeinschaft muss man ja wohl nicht immer erklären, oder?
Alles klar.
War nur eine 128 MB Karte. Werde meinem Bruder 30 EUR zahlen und mich bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit - spätestens beim Babysitting - für mind. 30 EUR aus seinem Vorratskammer volllaufen lassen. Ist das in Ordnung? Er hat seine Karte wieder, ich meinen rechtsmäßigen Ersatz und die Versicherungsgemeinschaft ihre Balance. In diesem Sinne…
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Auch wenns schwer fällt - ist doch schön, nicht mit der Masse zu betrügen, oder? :o)
Und sich in Naturalien „entlohnen“ zu lassen ist sowieso besser :o)
Alles klar.
War nur eine 128 MB Karte. Werde meinem Bruder 30 EUR zahlen
und mich bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit -
spätestens beim Babysitting - für mind. 30 EUR aus seinem
Vorratskammer volllaufen lassen. Ist das in Ordnung? Er hat
seine Karte wieder, ich meinen rechtsmäßigen Ersatz und die
Versicherungsgemeinschaft ihre Balance. In diesem Sinne…
Besser natürlich gleich eine Haftpflichtversicherung abschließen die auch Leihe und Gefälligkeit abdeckt.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Rudolph