Flatrate & Private Telefonnutzung

Wenn ein Flatrate Tarif für einen betrieblichen Anschluss der günstigste ist (oder beim Handy ein Anschluss mit x Freiminuten) und auf den Telefonabrechnungen - außer teurer Auslandsverbindungen, die dem Betrieb zugeordnet werden können - bestenfalls „0,01-Cent“ Beträge bei den Anschlüssen, die privaten Apparaten zugeordnet sind, auftreten, wenn also die Telefonkosten bestehen aus

99,9%/2 Abschlussgebühr
99,9%/2 teure betriebliche Auslandsgespräche
0,1% sonstiges (privat & geschäftlich)

inkl. Internet Volumenflatrate,

wie ist dann die gewinnerhöhende private Telefonnutzung anzusetzen?

Und falls die Antwort lautet: „Keinesfalls 50% Privatanteil“, wie soll man mit zaghaften Annäherungen des Finanzamt umgehen, die gerade das oder ähnliches anzusetzen versuchen (also weit mehr als 0,1%).

Ist im Zeitalter der Flatrate „Private Telefonnutzung (19%USt)“ nicht obsolet?

Gruß.

99,9%/2 A_n_schlussgebühr

Hi !

Meine mich zu erinnern, dass diese Frage gerade erst von einem Gericht so entschieden wurde:

würden die betrieblichen Telefonate bei einem „normalen“ Anschluss mehr betragen als die „Grundgebühr“ für die Flatrate, ist ein Eigenverbrauch nicht mehr zu erfassen.

Dieses Urteil galt meines Erinnerns nach aber nur für die Einkommensteuer. Bei der Umsatzsteuer müßte dann weiterhin die Leistungsentnahme ermittelt werden.

BARUL76

PS: kann derzeit das Urteil nicht finden. Wenn doch, werde ich es verlinken.

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