Wenn ein Flatrate Tarif für einen betrieblichen Anschluss der günstigste ist (oder beim Handy ein Anschluss mit x Freiminuten) und auf den Telefonabrechnungen - außer teurer Auslandsverbindungen, die dem Betrieb zugeordnet werden können - bestenfalls „0,01-Cent“ Beträge bei den Anschlüssen, die privaten Apparaten zugeordnet sind, auftreten, wenn also die Telefonkosten bestehen aus
99,9%/2 Abschlussgebühr
99,9%/2 teure betriebliche Auslandsgespräche
0,1% sonstiges (privat & geschäftlich)
inkl. Internet Volumenflatrate,
wie ist dann die gewinnerhöhende private Telefonnutzung anzusetzen?
Und falls die Antwort lautet: „Keinesfalls 50% Privatanteil“, wie soll man mit zaghaften Annäherungen des Finanzamt umgehen, die gerade das oder ähnliches anzusetzen versuchen (also weit mehr als 0,1%).
Ist im Zeitalter der Flatrate „Private Telefonnutzung (19%USt)“ nicht obsolet?
Gruß.