Hallo,
ich habe meine Terrasse neu machen lassen und dabei Granitplatten genommen - nicht die teuersten (32 €/m²). Diese wurden auf Splitt verlegt (ca. 6-7 cm - gerüttelt). Die Fugen sollten dann mit einem Marken-Fugenmörtel geschlossen werden.
Auf meine Frage, ob das geht mit einem „nicht festen“ Unterbau meinte der Handwerker, dass klappt - machen sie immer so. Gut, dachte, ich habe ja Gewährleistung, wenn die Fugen reißen.
Aber dann, nach dem Verfugen, wurden offenbar die Reste nicht auf allen Platten gründlich entfernt und jetzt sind auf vielen Platten mehr oder weniger große Reste bzw. nur noch dunkle Flecken.
Meine Reklamation, weil auch die Verlegung noch nicht komplett fertig ist, wurde angeschaut, aufgenommen und ein Austausch avisiert. Allerdings bekam ich gestern einen Anruf, dass der Baustoffhändler meinte, die Flecken würden sich „im Laufe der Zeit“ auswaschen bzw. verbleichen. Auf meine Frage, wie lange das denn dauern könne, konnte man allerdings keine Antwort geben.
Wenn es über den Winter gehen würde, würde ich es ja, mit einem Nchlass und Sicherungseinbehalt, durchgehen lassen. Aber 2 Jahre würde ich z.B. ungern warten - und mich täglich ärgern wollen.
Kann mir jemand näheres dazu sagen, ob es überhaupt klappt, den möglichen Zeitraum und welche Rechte ich tatsächlich habe?
Da sie morgen vermutlich wieder kommen um weiterzuarbeiten, wäre ich für schnelle Antworten wirklich dankbar.
Gruß newbee