Weiss jemand ob es Fallbeispiele laut österreichischem Recht bezüglich Belästigung durch Geruch und Lärm einer Fleischerei gibt.
Im Detail wären folgende Punkte interessant:
-Zumutbare Dauer einer Geruchsbelästigung durch Selcherei?
(Stunden/Tage pro Woche)
-Erlaubte Schlachtzeiten (auch in der Nacht erlaubt?)
-Einspruchsrecht nach erteilter Betriebsgenehmigung?
HI
es kommt darauf an, ob es „Reines Wohngebiet“ oder Mischgebiet ist.
Ob eine Baugenehmigung der Metzgerei vorhanden ist.
Ob die Metzgerei lange nach dem Bau in Betrieb genommen wurde und eine Nutzungsänderung vorliegt.
Die Grenzwerte der Emissionen (Lärm und Geruch) eingehalten werden.
Was die Satzung der Gemeinde in Wohngebieten zuläßt.
Gegen Lärm in der Nacht nach 22:00 kann sicher vorgegangen werden.
nicki
Hallo,
erkundige Dich bei der zuständigen Gemeinde/Stadt in Österreich. Auch wenn in der EU, jedes Land hat andere Vorschriften und Gesetze.
Gruss Günter