Hallo,
ein AN ist auf 66 Std. pro Monat angestellt bei komplett freier Zeiteinteilung. Rein theoretisch kann er die Stunden in 1 Woche machen und hat dann 3 Wochen frei. Bezahlt wird nur, was an Stunden geleistet wurde, mindestens jedoch 66 Std.
Überstunden werden ausbezahlt.
Was ist mit Feiertagen? Wenn in einem Monat Feiertage sind, hat der AN ja weniger Möglichkeit der Stundenleistung. Werden Feiertage angerechnet? Wenn ja, wie wirds berechnet?
Der AG ist der Meinung, nein! Da flexible Arbeitszeiten ausgemacht sind und keine festen Wochenstunden oder Wochentage wie andere Teilzeitler mit z.B. Mo.-Fr. je 4 Std.
Gruß
Veronika