"Flexibilität" und Vorschreiben der Arbeitszeiten im Schichtdienst, wiederkehr nach Elternzeit

Hallo,

angenommen , Frau x kehrt nach mehreren Jahren Elternzeit und drei Kindern zurück in den Beruf. Technische Assistenz am Krankenhaus. 
Frau x hat ihre Stunden auf 40 % reduziert, auch wegen der Kinder / Kinderbetreuung. 

Im vorher gearbeiteten Bereich wird sie nicht mehr eingesetzt, da dort Ersatz vorhanden ist.

Also wird Frau x in eine andere Abteilung eingesetzt. Dort ist auch ein paar Tage vor Arbeitsantritt noch nicht klar, wie /wann sie arbeiten soll. Das soll vor Ort geklärt werden. Zumal eine längere Einarbeitung vonnöten ist ( nahc der Ausbildung nie in diesem speziellen Bereich gearbeitet, das ist 15 jahre her). 

Frau x hat so langsam das unangenehme Gefühl, das man sie loswerden will. Oder ihr zumindest Arbeitszeiten anbietet, die mit der Kinderbetreuung nicht vereinbar sind. 

Im Arbeitsvertrag ist nichts zu den Arbeitszeiten vermerkt. 

Frau x hat mehrere Modelle, die machbar wären, und wäre auch zu vielem bereit, kann aber diese berufliche Fleixibilität die ihr bis jetzt vorgeschlagen wurde (jede zweite Woche doppelte Arbeitszeit oder aber jede zweite Woche spätdienst) nicht erbringen.

Wie sehen da die rechtlichen Möglichkeiten aus ? Welches Anrecht auf familienvereinbare Arbeitszeiten hat man (oder auch nicht?) 

lg

Brenna