'Flexible Arbeitszeit' (frei nach AG)

Hallo,

ich habe nun in der letzen Zeit öfter mitbekommen, dass in verschiedenen Firmen die Auftragslagen ziemlich schwanken.

Dieses war ja eigentlich auch kein Problem, da Überstunden angesammelt wurden und diese dann in den „lauen“ Zeiten „verbraten“ wurden.

Nun folgendes Szenario:
Arbeitgeber hat seit längerer Zeit (nehmen wir einmal 2 Jahre an) mit immer weniger Arbeit zu kämpfen.
Seine Idee ist es, dass die Arbeitnehmer frei nehmen sollen. Da bis dato noch keine Überstunden angefallen sind bzw. diese bereits abgegolten sind, sollen erst einmal ein paar Urlaubstage freigenommen werden und zwar dann, wenn es der Firma passt. Sollten dann einmal wieder Überstunden anfallen, so könnte man diese wieder ansammeln, um diese wieder dem Urlaub hinzuzurechen.

Eigentlich ist das ja der Gedanke eines „freien“ Arbeitszeitkontos, auf welchem alle Stunden zusammengefasst werden und der Arbeitnehmer zur Verfügung stehen soll, wenn Arbeit da ist. Der Arbeitnehmer nennt dieses „Flexible Arbeitszeit“. In den Arbeitsverträgen (die zumeist mündlich abgeschlossen wurden) steht hiervon nichts. Auch bestehen diese Arbeitsverträge teilweise schon über 15 bis 20 Jahre.

Soviel zum fiktiven Fall.

Nun zu meiner Frage:
Wäre es in einem solchen Fall möglich, dass der AG „sein Modell“ der „Flexiblen Arbeitszeit“ einführt ohne das Einverständnis der AN (sondern z.B. durch einfaches anordnen z.B. „Sie nehmen morgen frei und kommen übermorgen wieder“). Gibt es hierzu bereits Urteile, die man sich abrufen könnte (bin leider bislang nur teilweise fündig geworden, z.B. dass der Urlaub als Urlaub dienen soll. Wie sieht´s dann aber mit den Überstunden aus?)?

Viele Dank für Eure Hilfe
Clafi

Hallo

Wäre es in einem solchen Fall möglich, dass der AG „sein
Modell“ der „Flexiblen Arbeitszeit“ einführt ohne das
Einverständnis der AN

Nein, allerdings kann der AN ja durch bloßes Erfüllen der Anordnung des AG „konkludent“ zustimmen. Der AN muß also die Anordnung des AG klar nicht erfüllen, zum Beispiel durch nachweisiches Anbieten der Arbeitskraft. Setzt er den AG in Annahmeverzug, bauen sich auch keine Minusstunden auf und Urlaub baut sich nicht ab. Allerdings muß der AN da jeden einzelnen Fall genau prüfen, um zu ermitteln, ob der AG Urlaub oder Minusstunden jeweils anweisen darf oder nicht. Ein Betriebsrat wäre hier hilfreich. Ist keiner da und der Betrieb ist groß genug, sollte man einen gründen. => Gewerkschaft einschalten

Gruß,
LeoLo

Vielen Dank!

Gruß
Clafi