Hallo,
ich habe 2 Kinder die auch in die Kita gehen zur Zeit halbtags, besteht ein Anspruch auf ganztagsbetreuung wenn ich dem Jugendamt ein Schreiben vorlege in dem mein Arbeitgeber bestätigt das ich flexible Arbeitszeit habe?
MfG
Nicole
Hallo,
ich habe 2 Kinder die auch in die Kita gehen zur Zeit halbtags, besteht ein Anspruch auf ganztagsbetreuung wenn ich dem Jugendamt ein Schreiben vorlege in dem mein Arbeitgeber bestätigt das ich flexible Arbeitszeit habe?
MfG
Nicole
Hallo,
ich habe 2 Kinder die auch in die Kita gehen zur Zeit
halbtags, besteht ein Anspruch auf ganztagsbetreuung wenn ich
dem Jugendamt ein Schreiben vorlege in dem mein Arbeitgeber
bestätigt das ich flexible Arbeitszeit habe?
Flexible Arbeitszeit bedeutet eher, dass DU dir selbst mehr oder weniger deine Arbeitszeit einteilen kannst.
Meinst du vielleicht eher „variable“ bzw. unregelmäßige Arbeitszeiten, d.h. mal vormittags, mal nachmittags? Dann würde ich das an deiner Stelle so angeben.
Beatrix