Flexible Arbeitszeiten

Hallo,

ich hätte folgende Frage an euch: Eine Teilzeitkraft ist seit vielen Jahren in einem Supermarkt angestellt und hat im Arbeitsvertrag „flexible Arbeitszeiten“ vereinbart. Zum Zeitpunkt der Einstellung hatte der Markt nur von 8 bis 20 Uhr geöffnet.

Jetzt werden die Öffnungszeiten auf 7 bis 22 Uhr geändert. Kann die Teilzeitkraft, aufgrund des Arbeitsvertrages, nun gezwungen werden eine Spätschicht bis 22 Uhr zu akzeptieren? Schließlich wußte die Kraft bei der Anstellung ja nicht, dass eine solche Arbeitszeit überhaupt möglich wäre und könnte durch eine eventuell vorhandene kleine Tochter ja auch Probleme mit der Kinderbetreuung bekommen.

Gruß, Edison

Hallo,

da hat die TZ-Kraft wohl etwas blauäugig unterschrieben.
Wenn es in dem Unternehmen keinen BR gibt, dann fällt sowas (Veränderung der Öffnungszeiten) wohl unter das Direktionsrecht des AG.

&Tschüß

Wolfgang

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Edison,

vielen Jahren in einem Supermarkt angestellt und hat im
Arbeitsvertrag „flexible Arbeitszeiten“ vereinbart.

und das steht so wörtlich im Vertrag? Und steht sonst noch was zu dem Thema drin?

gezwungen werden eine Spätschicht bis 22 Uhr zu akzeptieren?

Hat diese fiktive Arbeitskraft denn schon mit ihrem fiktiven Chef gesprochen und das fiktive Problem der Kinderbetreuung erläutert? Kann es vielleicht für alle Beteiligten eine gute Lösung geben? Vielleicht in dem die Arbeitnehmerin die Frühschicht ab 7 Uhr übernimmt? Oder indem sie die fiktive Spätschicht immer an einem bestimmten Tag übernimmt, an dem eine fiktive Kinderbetreuung hätte? Oftmals finden sich doch in ganz realen Gesprächen allseits akzeptable Lösungen für sehr fiktive Probleme…

*wink*

Petzi

Hallo Wolfgang

Wenn es in dem Unternehmen keinen BR gibt, dann fällt sowas
(Veränderung der Öffnungszeiten) wohl unter das
Direktionsrecht des AG.

Aber die Neuzuweisung der Arbeitszeiten muß zumindest unter Berücksichtigung der §§ 315 BGB und 106 GewO und dem dadurch im Einzelfall auszuübenden „billigen Ermessen“ (=> bes. soziale Auswahlkriterien) erfolgen.

Gruß,
LeoLo

Hat diese fiktive Arbeitskraft denn schon mit ihrem fiktiven
Chef gesprochen und das fiktive Problem der Kinderbetreuung
erläutert?
Oftmals finden sich doch
in ganz realen Gesprächen allseits akzeptable Lösungen für
sehr fiktive Probleme…

Es ging mir darum, ob eine Teilzeitkraft rechtlich verpflichtet ist eine solche Änderung ohne Zustimmung zu akzeptieren. Das man sowas immer von Mensch zu Mensch ausdiskutieren kann ist mir auch klar, aber dazu braucht es dann kein Rechtsforum.

Gruß, Edison

[MOD] Du wolltest doch eine Antwort
Hi!

Es ging mir darum, ob eine Teilzeitkraft rechtlich
verpflichtet ist eine solche Änderung ohne Zustimmung zu
akzeptieren.

Dann wäre es schön, wenn Du Nachfragen wie

und das steht so wörtlich im Vertrag? Und steht sonst noch was zu dem Thema drin?

nicht ignorieren sondern beantworten würdest. Anders ist nämlich keine Beantwortung möglich.
Wobei da noch andere Fragen zu beantworten wären:
Betriebsrat?
Wenn nein, warum nicht?
Immer schon feste Arbeitszeiten?
Wenn ja, wie lange schon?

Das man sowas immer von Mensch zu Mensch
ausdiskutieren kann ist mir auch klar, aber dazu braucht es
dann kein Rechtsforum.

Wenn Du Fragen stellst, solltest Du mit Antworten leben können.

LG
Guido [MOD]

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Dann wäre es schön, wenn Du Nachfragen wie
und das steht so wörtlich im Vertrag? Und steht sonst noch
was zu dem Thema drin?

nicht ignorieren sondern beantworten würdest.

Da es ein fiktives Beispiel ist gibt es keinen Vertrag mit einer wörtlichen Regelung den ich hier zitieren könnte.

Anders ist
nämlich keine Beantwortung möglich.

Warum soll das nicht möglich sein? Ich hätte eine Antwort erwartet wie: „Wenn diesbezüglich keine genauere Regelung im Vertrag verfaßt ist, dann muß der Arbeitnehmer diese Arbeitszeit akzeptieren, ist allerdings ein Betriebsrat vorhanden dann…“

Wobei da noch andere Fragen zu beantworten wären:
Betriebsrat?

Nehmen wir an ja, falls das einen Unterschied machen würde.

Wenn nein, warum nicht?

Ich verstehe nicht was diese Gegenfrage mit der Beantwortung der Ursprungsfrage zu tun hat? Lass es einen drei Mann Betrieb sein, warum sollte es dann einen Betriebsrat geben?

Immer schon feste Arbeitszeiten?

Wenn „flexible Arbeitszeiten“ vereinbart sind und es sich um eine Teilzeitkraft handelt ist davon eher nicht auszugehen. Es ging mir nur darum ob der Rahmen, in dem sich diese flexiblen Arbeitszeiten bewegen können, nachträglich vom Arbeitgeber geändert werden können ohne dass der Arbeitnehmer dem zustimmen muß.

Wenn ja, wie lange schon?

Gehen wir von einem längeren Arbeitsverhältnis aus. Fünf, zehn oder fünfzehn Jahre.

Wenn Du Fragen stellst, solltest Du mit Antworten leben
können.

Ich kann problemlos mit jeder Antwort leben, dennoch darf ich mich doch fragen inwieweit dass sie passend ist wenn ich wissen möchte ob und was diesbezüglich juristisch bereits geregelt ist und ich zur Antwort bekomme, dass man doch darüber mit dem Arbeitgeber diskutieren kann.

Gruß, Edison

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So in etwa?

Warum soll das nicht möglich sein? Ich hätte eine Antwort
erwartet wie: „Wenn diesbezüglich keine genauere Regelung im
Vertrag verfaßt ist, dann muß der Arbeitnehmer diese
Arbeitszeit akzeptieren, ist allerdings ein Betriebsrat
vorhanden dann…“

„Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.

http://bundesrecht.juris.de/gewo/__106.html

Hi!

Da es ein fiktives Beispiel ist gibt es keinen Vertrag mit
einer wörtlichen Regelung den ich hier zitieren könnte.

Und da ist es nicht möglich, eine solche Antwort zu geben?

Anders ist
nämlich keine Beantwortung möglich.

Warum soll das nicht möglich sein?

Weil es von zu vielen Faktoren abhängt, die unerwähnt blieben.

Ich hätte eine Antwort
erwartet wie: „Wenn diesbezüglich keine genauere Regelung im
Vertrag verfaßt ist, dann muß der Arbeitnehmer diese
Arbeitszeit akzeptieren, ist allerdings ein Betriebsrat
vorhanden dann…“

Diese hast Du zunächst bekommen - als erste Antwort.

Ich kann problemlos mit jeder Antwort leben, dennoch darf ich
mich doch fragen inwieweit dass sie passend ist wenn ich
wissen möchte ob und was diesbezüglich juristisch bereits
geregelt ist und ich zur Antwort bekomme, dass man doch
darüber mit dem Arbeitgeber diskutieren kann.

Als ANREGUNG!
Es gibt durchaus Leute, die sich über die einfachen Dinge zunächst keine Gedanken machen…
Das hier ist ein Forum, wo u.a. Ideen ausgetauscht werden. Wenn Dir das nicht passt, kaufe Dir die Beckschen Arbeitsgesetze, lerne sie auswendig und alles ist klar.

Dass vielleicht nicht alles so klar ist, könnte man daran erkennen, dass Arbeitsgerichte in sehr ählichen Fällen völlig unterschiedlich urteilen - weil es eben auf minimale Details ankommen kann.

Ich für meinen Teil habe jedenfalls keine Lust, Leuten, die sich hier derart verhalten, eine Antwort zu geben.

LG
Guido [MOD]

Hi Edison,

Warum soll das nicht möglich sein? Ich hätte eine Antwort
erwartet wie: „Wenn diesbezüglich keine genauere Regelung im
Vertrag verfaßt ist, dann muß der Arbeitnehmer diese
Arbeitszeit akzeptieren, ist allerdings ein Betriebsrat
vorhanden dann…“

Klar, und ich soll mir dann für Dich nen Wolf tippen „Und wenn aber die Oma unter der alten Eiche im Maivollmond eine lila Katze verspeist, ist alles wieder anders“ Es tut mir leid, das würde ich gerne machen, aber dazu fehlt mir die Zeit. Wenn Du jedoch den Fall einschränken kannst - beispielsweise auf einen „Tante-Emma-Laden“ versus „Kaufland“, sowie die Betriebszugehörigkeit auf 10 Jahre sowie eine (fiktive) Formulierung aus dem Arbeitsvertrag dann kann man Dir sehr konkret helfen.

Wenn „flexible Arbeitszeiten“ vereinbart sind und es sich um
eine Teilzeitkraft handelt ist davon eher nicht auszugehen.

Auch hier ist essentiell was im Vertrag steht und was in der Praxis passiert. Sprich, mir sind einige Fälle bekannt, wo im Vertrag steht „flexible“ Arbeitszeiten, die Mitarbeiter jedoch von Punkt 8 bis Punkt 17 Uhr anzuwesen haben.
Ananlügtes natürlich auch umgekehrt, vielleicht steht im Vertrag von Frau Musterfrau „flexible Arbeitszeiten“ aber in der Praxis - und weil sie ein Kind hat und ihr Chef sehr flexibel ist - arbeitet sie regelmässig täglich von 8 bis 11 Uhr, obwohl sie laut Vertrag auch ganz andere Arbeitszeiten leisten müsste.

*wink*

Petzi

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