Dann wäre es schön, wenn Du Nachfragen wie
und das steht so wörtlich im Vertrag? Und steht sonst noch
was zu dem Thema drin?
nicht ignorieren sondern beantworten würdest.
Da es ein fiktives Beispiel ist gibt es keinen Vertrag mit einer wörtlichen Regelung den ich hier zitieren könnte.
Anders ist
nämlich keine Beantwortung möglich.
Warum soll das nicht möglich sein? Ich hätte eine Antwort erwartet wie: „Wenn diesbezüglich keine genauere Regelung im Vertrag verfaßt ist, dann muß der Arbeitnehmer diese Arbeitszeit akzeptieren, ist allerdings ein Betriebsrat vorhanden dann…“
Wobei da noch andere Fragen zu beantworten wären:
Betriebsrat?
Nehmen wir an ja, falls das einen Unterschied machen würde.
Wenn nein, warum nicht?
Ich verstehe nicht was diese Gegenfrage mit der Beantwortung der Ursprungsfrage zu tun hat? Lass es einen drei Mann Betrieb sein, warum sollte es dann einen Betriebsrat geben?
Immer schon feste Arbeitszeiten?
Wenn „flexible Arbeitszeiten“ vereinbart sind und es sich um eine Teilzeitkraft handelt ist davon eher nicht auszugehen. Es ging mir nur darum ob der Rahmen, in dem sich diese flexiblen Arbeitszeiten bewegen können, nachträglich vom Arbeitgeber geändert werden können ohne dass der Arbeitnehmer dem zustimmen muß.
Wenn ja, wie lange schon?
Gehen wir von einem längeren Arbeitsverhältnis aus. Fünf, zehn oder fünfzehn Jahre.
Wenn Du Fragen stellst, solltest Du mit Antworten leben
können.
Ich kann problemlos mit jeder Antwort leben, dennoch darf ich mich doch fragen inwieweit dass sie passend ist wenn ich wissen möchte ob und was diesbezüglich juristisch bereits geregelt ist und ich zur Antwort bekomme, dass man doch darüber mit dem Arbeitgeber diskutieren kann.
Gruß, Edison