Ein Vater möchte zunächst einen Monat Elternzeit nehmen. Um es Projekt-verträglicher zu gestalten, sollen aber nur ca. 2 Wochen am Stück genommen werden, der Rest etwas später und zwar entweder
a) wiederum am Stück im Folge-Geburtsmonat oder
b) verteilt über die nächsten Monate.
Natürlich wäre das mittels Teilzeitarbeit während der Elternzeit möglich, doch das könnte zu Kürzung des Elterngeldes führen und außerdem wäre die arbeitsfreie Zeit reduziert, was nicht das Ziel ist, lediglich die flexiblere Verteilung. Gesucht ist daher eine legale, für den Arbeitnehmer attraktivere und flexiblere Lösung.
Ist es z.B. möglich, ganz normal einen Monat Elternzeit ohne Teilzeit zu beantragen, in dieser Zeit ca. 50% unentgeltlich zu arbeiten, die Stunden als Überstunden aufzuschreiben und in den Folgemonaten als Gleittage zu nehmen?
Oder lässt sich die Elterngeld-Auszahl-Option „50%“ verwenden? Wird dabei nur das Elterngeld über zwei Monate gestreckt ausgezahlt oder lässt sich die freie Zeit ebenfalls über zwei Monate strecken? Dann wäre zumindest oben aufgeführte Variante a) möglich.
Oder gibt es eine ganz andere Option?
Vorausgesetzt ist jeweils, dass der Arbeitgeber das flexible Modell unterstützt. Die Frage bezieht sich also lediglich darauf, was seitens Gesetzgeber und Behörden möglich ist.
Bzw. (damit es nicht noch mal falsch verstanden wird): Es ist völlig egal, ob es sich um den ersten, zweiten oder zwölften Monat handelt. Das ist nicht Inhalt der Frage und dürfte für die Antwort kaum von Relevanz sein. Also, ich freue mich über Antworten
Deshalb ja die Formulierung „zunächst“. Es geht bei dieser
Frage nur um den ersten, nicht den zweiten Monat.
Ist es z.B. möglich, ganz normal einen Monat Elternzeit ohne
Teilzeit zu beantragen, in dieser Zeit ca. 50% unentgeltlich
zu arbeiten, die Stunden als Überstunden aufzuschreiben und in
den Folgemonaten als Gleittage zu nehmen?
Nein, wenn man sie als Überstunden aufschreibt, sind sie doch bezahlt.
Oder lässt sich die Elterngeld-Auszahl-Option „50%“ verwenden?
Wird dabei nur das Elterngeld über zwei Monate gestreckt
ausgezahlt
Ja. Ich kann keine den Wünschen des AN entsprechende Lösung sehen.
Ist es z.B. möglich, ganz normal einen Monat Elternzeit ohne
Teilzeit zu beantragen, in dieser Zeit ca. 50% unentgeltlich
zu arbeiten, die Stunden als Überstunden aufzuschreiben und in
den Folgemonaten als Gleittage zu nehmen?
Nein, wenn man sie als Überstunden aufschreibt, sind sie doch
bezahlt.
Hm, wirklich? Wenn man in einer Zeit freiwillig und sozusagen aus Spaß für die Firma arbeitet, in der man es eigentlich nicht müsste (und auch nicht bezahlt wird) - also während Elternzeit, am WE, während Urlaub, … - und der Chef einem netterweise den gleichen Anteil Freizeit gewährt (in einer Zeit, in der man eigentlich für die Firma arbeiten müsste), dann hat der AN für die Elternzeit unterm Strich doch keinen Cent Gehalt vom AG gesehen? Er hat nur in Absprache mit dem AG die Vorteile von Vertrauensarbeitszeit genutzt (gibt ja auch genug Nachteile).
deine Logik mal weiter gedacht könnte man ja immer aus Nettigkeit usw. kostenfrei für die Firma arbeiten, während die Firma aus Nettigkeit usw. monatlich eine völlig freiwillige Spene rausrückt. So spart man sich Steuern und Sozialabgaben.
Lange Rede, kurzer Sinn: Da der Gesetzgeber möchte, dass man sich einen gewissen Zeitraum zur Kinderbetreuung/erziehung nimmt, funktionieren die von dir angedachten Methoden nicht.