FlexStrom Vertragsprobleme

Sehr geehrte Mitglieder,

es sei mal angenommen ein Kunde bei FlexStrom (was bald insolvent sein soll) hat das Recht auf Bonuszahlung, da dieser Kunde bereits fast schon zwei Jahre ein Vertrag mit FlexStrom hat und der Bonus schon nach einem Jahr gezahlt werden müsste. Des Weiteren habe FlexStrom die Pflicht Rückzahlungen zu leisten, da der tatsächliche Jahresverbrauch kleiner wäre als die monatliche Kalkulation. Der Kunde bezahle monatlich, er habe auch keine Vorleistungen gezahlt.
Meine Frage: Könnte der Kunde die Einzugsermächtigung von FlexStrom blockieren, sprich wäre das rechtens? Zweite Frage: wie könnte man gegen einen Fall wie diesen aus der Sicht des Kunden reagieren - Mahnung schreiben?

Liebe Grüße
Vegas

Hallo!

Infos des Insolvenzverwalters stehen doch auf der Internetseite des Unternehmens . Da muss man nachschauen.
Es wird alles wichtige dort gesagt,alle gängigen Fragen angesprochen.

Man muss noch abwarten,bis Verfahren offiziell eröffnet. Dann seine Forderungen dort anmelden,also auch Bonuszahlungen,nicht erhaltene Rückzahlungen usw. anmelden.
Dann besteht zumindest eine theoretische Chance sie zurückzubekommen und sei es anteilig.

Da zur Zeit wohl noch Strom geliefert wird,muss man auch weiterhin Vorauszahlungen leisten. Das etwas kritisch,weil Stromlieferung nicht klar ist,denn der kommt immer unterbrechungsfrei im Haushalt an,nur weiss man nicht,ob noch von Flexstrom oder bereits vom Grundversorger(zu deren Tarif).

Man könnte die Vorauszahlungen auf das tatsächliche Verbrauchsmaß kürzen,damit nicht überzahlt wird. Und wenn tatsächlich bereits überzahlt(aus Vorjahr ein Plus),dann müsste man das m.E. verrechnen.

Üblich wäre aber eine automatische Anpassung der neuen Vorauszahlungen unter Einbeziehung des Vorjahresguthabens. Denn Überzahlungen werden m.E. nie direkt ausgezahlt,man zahlt dann eben z.B. 1 Monat keine Vorauszahlung und die Monatsraten werden angepasst.

MfG
duck313