Nachdem ich mich von guten Preisen von Flexstrom suggerieren ließ, bemerkte ich zu spät die negativen Einträge und den Imageschaden in den einschlägigen Foren des Internet.
Richtigerweise kündigte ich sofort in der vorgeschriebenen Wiederrufsfrist von 2 Wochen per Einschreiben mit Rückschein.
Als Antwort bekam ich auch eine Bestätigung.
Jedoch erklärte Flexstrom das der Liefertermin ab 01.12.2010 also in Eineinhalb Monaten nicht zu korrigieren sei und ich muss einen Monat lang diesen beziehen eh eine Abmeldung möglich ist.
Da ich in Vorkasse gegangen bin hab ich jezt große Bedenken das ich übern Tisch gezogen werde.
Ich will mit dieser Firma nix zu tun haben - was mache ich nun ? Wozu dient denn eine gesetzliche Wiederufsfrist wenn sie nur teilweise erfolgreich ist. Davon steht auch nichts kleingedrucktes.
Aus meiner Sicht ist kein Liefervertrag zustande gekommen. Sie haben innerhalb der 14 tägigen Frist dem Vertrag widersprochen. Auf keinen Fall sollten Sie sich auf eine Belieferung durch Flexstrom einlassen. Sie würden damit im nach hinein den Vertrag für wirksam erklären. Nehmen Sie schnellstmöglich mit dem örtlichen Versorger Kontakt auf und Wiedersprechen Sie auch dort einer Belieferung durch Flexsrtrom. Belegen Sie Ihren Widerruf durch die Bestätigung von Flexstrom und bleiben Sie meiner Meinung nach erst mal im Grundversorgungstarif des örtlichen Anbieters bis die Angelegenheit endgültig geklärt ist. Sie zahlen zwar etwas mehr, haben aber die Möglichkeit innerhalb von 4 Wochen zu kündigen. Nach einer endgültigen Klärung suchen Sie sich einen neuen Vertrauenswürdigen Anbieter und wechseln ganz normal.
Gerne helfe ich Ihnen dabei wenn Sie mich mal auf geizenbeimheizen.com besuchen möchten. dort biete ich Ihnen auch einen Tarifrechner an.