Hallo liebe Community,
ich habe mir - vor ca. 2,5 Monaten - eine PepeJeans (ca. 100 EUR) gekauft. Nun bekommt diese bereits jetzt, neben dem „Hosenstall“, ein Loch. (offensichtlich kein Verschleiß)
Ich war also erneut in dem Geschäft und wollte diese gegen eine neue (gleiches Modell, gleiche Größe) umgetauscht haben.
Daraufhin teilte mir die Store-Managerin mit, dass sie das Recht hätten die Hose von einer Schneiderin „flicken“ zu lassen.
Ist das rechtens? Ich will doch aber keine offensichtlich geflickte Hose, nur weil die Verarbeitung oder das Material nicht i.O. waren?!
Vielen Dank für eure Hilfe!
Beste Grüße an alle Antwortenden…
Hallo,
ob es sich hier um einen Mangel im Sinne des Gesetzes handelt, sehe ich überhaupt nicht so eindeutig. Insofern stellt sich die Frage, ob der Verkäufer das Loch als Mangel im Sinne des Gesetzes anerkannt hat oder ob er aus Kulanz handelt.
Sofern es sich um einen Mangel handelt, ist die Lage eindeutig. In § 439 BGB heißt es:
„Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.“
Er muss sich somit nicht auf eine Reparatur einlassen.
Verweigert der Verkäufer die Nacherfüllung ernsthaft, kann sogar der Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt werden. Siehe hierzu § 437 und § 323 BGB.
Besteht kein Anspruch, weil es sich um keinen Mangel handelt, sollte man über alles froh sein, was der Verkäufer einem anbietet.
Gruß
S.J.
Hallo
das Gewährleistungsrecht sieht im Falle einer Reklamation in der Tat eine Reparatur vor.
Ob dies auch für Textilien gilt wage ich zu bezweifeln.
Ein Auto oder eine Kaffeemaschine besteht aus auswechselbaren Teilen. Das ist ja bei einer Hose nicht der Fall. Worin soll denn die Reparatur bestehen?
Aus Stopfen oder Aufbügeln eines Teils aus anderem Material.
Ich weiß es leider nicht genau. Frag am besten eine Verbraucherzentrale.
MfG
W.A.