Guten morgen,
verändern Fliegengitter an den Fenster (die einfachen zum Kleben, nicht die mit Rahmen extra von außen angebracht werden) die Außenansicht? Wie ist das definiert? Der Vermieter hat schon das okay gegeben, verweist aber auf die Außenansicht und dass evtl. die Eigentümerversammlung Veto einlegen könnte.
Kann man also trotz Zustimmung des Vermieters Ärger bekommen wenn die Fliegengitter vor der Eigentümerversammlung angebracht werden?
Grüße
HäschenHüpf
Hallo !
Es sind die mit Klettbandstreifen direkt im Fensterfalz angebrachten weißen oder schwarzen Gazestoffe ? Man kann Fensterflügel schließen und das gazegewebe liegt dann außen direkt vor der Scheibe ?
Das glaube ich nicht,das da die Gemeinschaft hereinreden darf, denn in wie fern unterscheidet es sich von Gardinen,die ja wohl fraglos immer möglich sein werden ?
Ich habe schon davon gehört,es kann Beschlüsse zu Balkonbrüstungsverkleidungen,Markisen usw. geben,die tatsächlich die evtl. gewünschte einheitliche Ansicht der Wohnanlage verändern könnten.
Aber Fliegenfenster ?
mfG
duck313
Hallo,
verändern Fliegengitter an den Fenster (die einfachen zum Kleben, nicht die mit Rahmen extra von außen angebracht werden) die Außenansicht? Wie ist das definiert?
Gar nicht. Das muss dann im Zweifelsfall ausgelegt werden.
Der Vermieter hat schon das okay gegeben, verweist aber auf die Außenansicht und dass evtl. die Eigentümerversammlung Veto einlegen könnte.
Na und? Der Ansprechpartner für den Mieter ist der Vermieter. Wenn der es genehmigt, dann ist es auch dessen Problem, falls die Eigentümerversammlung dagegen ist.
Kann man also trotz Zustimmung des Vermieters Ärger bekommen wenn die Fliegengitter vor der Eigentümerversammlung angebracht werden?
Naja, der Ärger droht, wenn man das nicht schriflich hat und sowas tatsächlich überhaupt genehmigungspflichtig sein sollte.
Grüße
Hallo,
da der Teufel manchmal ein Eichhörnchen ist und der Vermieter das so in die Mail geschrieben hat (Zustimmungaber mit dem Hinweis auf die Eigentümerversammlung bzw. der Außenansicht) frage ich hier ja wie das zusammenhängt.
Klar, ich denke auch, dass meine Nachbarn hässliche Vorhänge haben aber irgendwie scheinen Fligengitter etwas anders zu sein, oder?
Grüße
Hallo,
Naja, der Ärger droht, wenn man das nicht schriflich hat und sowas tatsächlich überhaupt genehmigungspflichtig sein sollte. Es ändert sicherlich auch schon ein göffnetes Fenster gegenüber einem geschlossenem die Außenansicht, ohne das dies jedesmal vom Vermieter oder der Eigentümerversammlung genehmigt werden müsste. Insofern fällt es mir schwer bei einem Fliegengitter eine solche Veränderung sehen zu wollen. Aber mir ist schon klar, dass man sich hierzulande gerne auf solche Nebensächlichkeiten kapriziert.
Ist eine E-Mail genug?
Im Streitfall sicher mehr Wert als nur Aussage gegen Aussage. Aber wie das gespeichert werden muss, damit es auch irgendwas wert ist, weiß ich auch nicht.
Vielleicht besorgt man sich einfach eine Version, die nicht angeklebt, sondern in den Rahmen reingesetzt und auch wieder rausgenommen werden kann, wenn das Fenster geschlossen wird.
Grüße