Hallo,
Mein Vater hat die Außentreppe zum Hauseingang gefliest. Nachdem er fast fertig war regnete es und er musste feststellen, dass die Fliesen Flecken bekamen. Er hat dies direkt beim Baumarkt bemängelt. Das Fachpersonal stimmte zu, dass die Fleckenbildung nicht normal sei und wollte die Reklamation an den Fliesenhersteller weiterreichen. Mein Vater darf die Fliesen nicht anführen bis sich der Hersteller zur Reklamation geäußert hat.
Meine Frage ist nun, ob mein Vater neben der Erstattung der Kosten für die Fliesen, auch die Kosten für Kleber etc. sowie eine Entschädigung für den Arbeitsaufwand verlangen kann.
Dir Verlegung der Fliesen war sehr aufwendig und wenn er die Fliesen wieder abschlagen muss, ist das ebenfalls mit einem hohen Aufwand verbunden.
Vielleicht noch zur Info: es handelt sich um hochwertige Fliesen.
Ich würde mich über Antworten freuen.