Fliesen bekommen Flecken - Reklamation

Hallo,

Mein Vater hat die Außentreppe zum Hauseingang gefliest. Nachdem er fast fertig war regnete es und er musste feststellen, dass die Fliesen Flecken bekamen. Er hat dies direkt beim Baumarkt bemängelt. Das Fachpersonal stimmte zu, dass die Fleckenbildung nicht normal sei und wollte die Reklamation an den Fliesenhersteller weiterreichen. Mein Vater darf die Fliesen nicht anführen bis sich der Hersteller zur Reklamation geäußert hat.

Meine Frage ist nun, ob mein Vater neben der Erstattung der Kosten für die Fliesen, auch die Kosten für Kleber etc. sowie eine Entschädigung für den Arbeitsaufwand verlangen kann.

Dir Verlegung der Fliesen war sehr aufwendig und wenn er die Fliesen wieder abschlagen muss, ist das ebenfalls mit einem hohen Aufwand verbunden.

Vielleicht noch zur Info: es handelt sich um hochwertige Fliesen.

Ich würde mich über Antworten freuen.

Hallo Christine
So einen ählichen fall hatte ich vor einen halben jahr persönlich,ich habe alles in rechnung gestellt und erhalten,aber es war nicht einfach,es kommen viele ausflüchte,P.S. last euch von der Handwerkskammer ein gutachter kommen ,der euch das bestätigt.
Ich wünsche euch viel erfolg
tschau sagt flinke kelle

Wie definiert man hochwertige Fliesen? es werden über den Handel für 3 Euro Fliesen eingekauft und für über 80 Euro verkauft. Das einzig hochwertige daran ist eventuell noch das Marketing und die Illusion.
Grundsätzlich sind Fliesen auf einer Aussentreppe (zumeist noch mit Metallkanten) kein haltbarer Belag. Sie sind keinesfalls wasserdicht, siehe techn. Merkblatt des ZDB. In der Regel zeigen sich in den ersten 5 Jahren schon die Haarrisse in den Fugen, wo Feuchtigkeit eindringt. Die Metallkanten beschleunigen den Zerfall der Treppe.

Kosten für Arbeitsaufwand: Da wird es nichts geben, denn die Arbeitszeit Ihres Vaters ist nichts wert, weil sonst würde der Baumarkt nicht so blühen. Das Prinzip Baumarkt ist: Material kostet (Geld an Baumarktbesitzer). Arbeiten kostet nichts, weil es macht irgendwer und irgendwie -egal-, sonst könnte es ja eine Firma machen. Das ist etwas vereinfacht ausgedrückt, aber der Baumarkt lebt von der Ungewissheit und Risikofreudigkeit der Kunden. Würde die Arbeit und die Mühe des Kunden geschätzt, würde es sich automatisch aus Hochachtung vor der Leistung des Kunden verbieten soviel Schrott in den Baumärkten zu verkaufen.
Kostenersatz Kleber: Hier haben Sie keinen wirklichen Anspruch und können nur hoffen und betteln.

Zur Fliese selbst: Ich weiß nicht welche Fliese es ist, aber in der Regel können die wenig bis gar kein Wasser saugen. Ausnahme: Natursteinfliese. Die saugen Wasser wie ein Schwamm, besonders die aus China (die für 9 Euro und gleichzeitig unter anderem Namen für 40 Euro im gleichen Baumarkt stehen).

Insgesamt: Ich wünsche Ihnen gute Sachbearbeiter.

Hallo,
An Deiner Stelle würde ich mich bei einem Juristen befragen.

Guten Tag,
im Grunde hat das Baumarkt-Fachpersonal ja schon alles zur Sachlage geäußert. Die weiteren Fragen (z. B. Entschädigung etc.) können und dürfen von mir nicht beantwortet werden; ich bin weder Notar noch Rechtsanwalt und wäre leicht der „unerlaubten Rechtsberatung“ schuldig.
Wenn ich an Ihrer Stelle wäre, dann ginge ich zu einem guten Rechtsanwalt!

Einen schönen Tag
Klaus

Hallo, Ich glaube mal gelesen zu haben daß auch die Arbeit und der kleber erstattet werden müssen.
Das ist aber eine Rechtliche Frage die ein RA besser beantworten kann. Trotzdem viel erfolg bei den Bemühungen.
Freundliche Grüße