Fliesen eigenmächtig entfernt

Liebe Community,Freunde von uns haben ein Haus gemietet und ziehen zum 31.12. aus. Auf der Eingangstreppe zum Haus sind im laufe der zeit die Fliesen geplatzt und sie haben diese entfernt ohne den Vermieter zu informieren (jetzt nur noch der blanke Beton) Was kann der Vermieter verlangen? etwa Schadensersatz oder wie sollten sie sich verhalten?

Hallo!

Und warum nicht informiert,wie es ganz normal und vertragsgerecht wäre ? Ob Vermieter etwas gemacht hätte oder nicht, er musste es aber zumindest erfahren.

Jetzt gibts mindestens Diskussionsbedarf und die Grundlage für Streit ist gelegt.
Wer ist verantwortlich,war es Frostschaden,war es Bruch durch Beschädigung durch Mieter ?

Fehlt eine Fliese,dann dringt Wasser auch unter die Nachbarfliesen und sprengt sie bei Frost ab. Deshalb die Pflicht zur Mängelanzeige,man muss Schäden am Bauwerk durch Meldung gering halten bzw. vermeiden helfen.

MfG
duck313

Hallo duck313,
Danke für Deine Antwort (sehe ich genauso) Doch sie sind der Ansicht das es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.

Hallo,

der Vermieter kann verlangen dass die Treppe in den Urzustand gesetzt wird.
Außerdem kann er verlangen die Leistung durch eine Fachfirma ausführen zu lassen.
Ich würde versuchen das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und Ihm mitteilen dass die alten Fliesen eine Unfallgefahr darstellten und deshalb entfernt wurden.

Keine Rechtsgrundlage? Das ist doch wohl nur als Witz zu verstehen, oder? Das ist Sachbeschädigung und dafür gibt es sogar einen Paragraphen im BGB:

§ 303
Sachbeschädigung (1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert. (3) Der Versuch ist strafbar.

lieben Dank Herbert Bachor für die Antwort. Werde ihnen diese einmal zeigen und das sie vollkommen falsch liegen und sich am besten schnell überlegen sollten das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen.

Hallo Inki63,

Mieter müssen ihrem Vermieter alle Mängel und Schäden melden, die während der Mietzeit auftreten. Wenn der Mieter dieser Anzeigepflicht nicht nachkommt, kann er unter Umständen zum Schadensersatz verpflichtet werden.

Ein Blick in den Mietvertrag wäre für die Herrschaften hilfreich!

Jeder Mieter ist verpflichtet, Schäden oder Mängel in seiner Wohnung dem Vermieter unverzüglich zu melden. Dies ist die sogenannte Mitteilungspflicht des Mieters. Aus ihr ergibt sich auch ein eventuelles Recht zur Mietminderung bzw. die Forderung auf Schadensersatz zwischen Mieter und Vermieter.

Kommt der Mieter seiner Pflicht zur Meldung nicht nach, so kann er unter Umständen Schadensersatzpflichtig gegenüber dem Vermieter werden, sofern der Mangel an der Wohnung weitere Folgeschäden nach sich zieht. OLG Düsseldorf Az. 24 U 87/02

Quelle: http://www.gratisrecht.de/urteile-im-mietrecht/11256…

Gruß

BHS-Huber

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Moin, da ist dann wohl der Schaden zu ersetzen. Mehr ist nicht zu sagen.

Gruß connection

soso
Seit wann stehen im BGB Tatbestände, die mit Freiheitsstrafe geahndet werden?
Auch ohne Gruß