Fliesen erneuern?

Angenommen, jemand hat mit der mündlichen Zustimmung des Vermieters ca. 40 Jahre alte Fliesen in einem Raum erneuert.
Mittlerweile ist der alte Vermieter verstorben und ein Erbe hat das Haus mit dieser Wohnung übernommen.
Dieser Erbe kennt die Wohnung noch in dem alten Zustand.
Angenommen, der Mieter zieht aus,
kann der jetzige Besitzer Wiederherstellung des alten Zustands verlangen?
Angenommen, der Vermieter macht den Mieter regreßpflichtig.
Nach welcher Grundlage wird dann die Entschädigung berechnet.
Danke für die Antwort/en
und netten Gruß
*S*

Für einen Regress wäre es nötig, einen Schaden zu beziffern - dies dürfte wohl schon deshalb nicht möglich sein, da ja durch die Renovierung eher eine Verbesserung eingetreten sein sollte.

dies dürfte wohl schon deshalb nicht möglich sein, da ja durch
die Renovierung eher eine Verbesserung eingetreten sein
sollte.

Nicht, wenn es sich z.B. im Ursprung um echte Jugenstilfliesen gehandelt hat und diese durch Allerwelts-Baumarktware ersetzt wurden…

Gruß

Jo

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Hallo !

Die Jugendstil-Fliesen wurden aber mit Zustimmung des damaligen Eigentümers ersetzt.
Es geht als nur darum,wer im Streitfalle wem was beweisen muss,wenn er bestimmte Forderungen erhebt.
Etwas schriftliches vom Alteigentümer wäre sehr hilfreich.

Sonst könnte man ja den Tod des Vermieters schön ausnutzen „Der hatte mir aber gesagt,dass…“ . Solange man es beweisen kann ist es ja gut.

MfG
duck313

wurden aber mit Zustimmung des
damaligen Eigentümers ersetzt.

Schon klar. Ich bezog mich auf

dies dürfte wohl schon deshalb nicht möglich sein, ::da ja durch die Renovierung eher eine Verbesserung ::eingetreten sein sollte.

Das ist eben nicht immer der Fall, auch wenn manche glauben, neu sei immer besser.

Es geht als nur darum,wer im Streitfalle wem was beweisen
muss,wenn er bestimmte Forderungen erhebt.
Etwas schriftliches vom Alteigentümer wäre sehr hilfreich.

Ja, allerdings.

Sonst könnte man ja den Tod des Vermieters schön ausnutzen
„Der hatte mir aber gesagt,dass…“

Eben.

Jo

Hallo,

es ging hier um ca. 40 Jahre alte Fliesen - da ist Jugendstil wahrlich nicht zu erwarten, eher 60er Jahre blaugrün oder 70er braunbeige. Schlimmstenfalls original 50er in pastellbonbonfarben - darum wäre es dann ev. etwas schade, ev…

Gruß, Paran