Fliesen falsch verlegt

Hallo,

bei mir ist das Badezimmer modernisiert worden, wobei die Fliesen teilweise in einer dilettantischen verlegt worden sind, daß ich mich frage, ob der Monteur überhaupt im Besitz eines Gesellenbriefes ist.

Die Hausverwaltung hat mir bei einer Besichtigung Recht gegeben, weigert sich aber, das nachbessern zu lassen, da das Ergebnis in keinem Verhältnis zum Aufwand stehe.

Wenn ich nun die Firma verklage, müßte ich einen Bausachverständigen konsultieren, der vermutlich über 1.000 EUR haben möchte. Meine Frage wäre, wer den letzten Endes bezahlt? Ein Bekannter erklärte mir neulich, ich müsse den bezahlen, egal, was für ein Urteil vor Gericht ergeht.

Besten Dank im Voraus!

LG

Martin

Hallo,

bei mir ist das Badezimmer modernisiert worden, wobei die
Fliesen teilweise in einer dilettantischen verlegt worden
sind, daß ich mich frage, ob der Monteur überhaupt im Besitz
eines Gesellenbriefes ist.

Die Hausverwaltung hat mir bei einer Besichtigung Recht
gegeben, weigert sich aber, das nachbessern zu lassen, da das
Ergebnis in keinem Verhältnis zum Aufwand stehe.

Wenn ich nun die Firma verklage, müßte ich einen
Bausachverständigen konsultieren, der vermutlich über 1.000
EUR haben möchte. Meine Frage wäre, wer den letzten Endes
bezahlt? Ein Bekannter erklärte mir neulich, ich müsse den
bezahlen, egal, was für ein Urteil vor Gericht ergeht.

So wie Du alles aufgeschrieben hast, hanelt es sich um eine Mietwohnung. Wer hat den Fliesenleger beauftragt? Der streitet sich auch mit dem Fliesenleger.

Der Sachverständige bekommt sein Geld für das Gutachten und nicht für den Streit. Also wer beauftragt den Gutachter, der zahlt auch erst einmal. Man kann sich im obliegenden Fall die Kosten wieder erstatten lassen.

Christian

Servus,
probier’s mal hier:
http://www.hwk-berlin.de/verbraucher/verbraucherbesc…

Das ist erstmal gratis.

Dann hierzu:

der vermutlich über 1.000 EUR haben möchte.

Ich lasse pro Jahr ca ein Dutzend Gutachten über verlegte Fliesen machen. „Mein“ Gutachter hat einen Stundensatz von ca. 70€. Eine Stunde für An- und Abfahrt, eine Stunde vor Ort. Gutachten wird erstmal keins geschrieben da oft beiden anwesenden Parteien die mündlichen Ausführungen des 70€/Std-Mannes reichen.
Sollte es zum Gerichtsstreit kommen rufe ich den Gutachter an und er erstellt aufgrund seines Besuchs ein Gutachten. (hierfür ca. eine weitere Stunde).
Also für absolut offensichtliche Verlegefehler braucht man keine Gesteinsanalysen und Estrichproben, daher sollte das mit 2-300€ machbar sein.

ich müsse den bezahlen, egal, was für ein Urteil vor Gericht ergeht.

Man schiesst das Geld für einen Gutachter vor. Im Falle daß man gewinnt bekommt man das dann mit den restlichen Kosten vom Verlierer…Theoretisch.

Praktisch gesehen sind die meisten Fliesenleger „One-Man-Shows“ mit geringer Masse (also die Firma nicht der Fliesenleger). Ein verlorener Rechtsstreit wo am Schluss alle Gerichtskosten beider Parteien, die Anwälte und Gutachten vom Fliesenleger zu bezahlen sind reicht da locker um denjenigen Insolvent zu „machen“.
Dann kriegt man wieder nix.

Ausserdem neigen solche Verfahren dazu mit Vergleichen zu enden und dann kanns gut sein daß man zumindest auf der Hälfte des Gutachtens sitzen bleibt.

Gruß
Nick H
(der gerne noch wissen würde ob der FL über „Myhammer“ kam)

Hallo,

Die Hausverwaltung hat mir bei einer Besichtigung Recht
gegeben, weigert sich aber, das nachbessern zu lassen, da das
Ergebnis in keinem Verhältnis zum Aufwand stehe.

Der Hauseigentümer/Verwaltung hat sich vermutlich mit dem beauftragten Handwerker insoweit geeinigt dass es so bleibt, dafür aber nicht die volle Rechnung bezahlt wird.

Davon wirst du aber nichts erfahren. Nie.

Mach deinen Einwand schriftlich geltend, also führe eine Akte.
Da es, so hast du geschrieben, sich um eine Modernisierungsmaßnahme handelt, wirst du demnächst auch deswegen eine Mieterhöhung bekommen. Das Mietrecht sieht das so vor.

Dann, wenn du eine Akte angelegt hast, kannst du dich auf den Schriftverkehr berufen und einen Teil der Mieterhöhung verweigern.

Vor Gericht kannst du nicht ziehen, denn du hast mit dem Fliesenleger nichts zu tun. Der Eigentümer muss dich dann verklagen, wegen der Mieterhöhung. Ob er das macht steht auf einem anderen Blatt, dann müsste er nämlich auch nachweisen dass die volle Rechnung bezahlt wurde.

Falls ein Gutachten benötigt wird, entscheidet der Richter darüber. Diese Kosten werden erst mal dem Verfahren zugerechnet. Am Ende gibt es dann einen Kostenentscheid.

Schönen Gruß

Hallo,

nein, mit der Firma arbeitet meine Hausverwaltung schon seit über 10 Jahren zusammen. Die fliesen im Jahr über 15 Bäder, und es gab erst 1 einziges Mal Beschwerden. Ich scheine also ein bedauernswerter besonders zu berücksichtigender Ausnahmefall zu sein.

LG

M. Schmidt

Hallo,
du kannst die Firma nicht verklagen, da du keinen Vertrag mit ihr hast. Wenn es für den Auftraggeber ok ist, kannst du nichts dagegen machen.
Also wirst du wohl oder übel damit leben müssen.
hth