Ich habe eine Neubauwohnung gekauft. Im Vertrag steht „Fliesen nur im Naßbereich“. Der Bauträger behauptet jetzt, dass dieser nur die komplette Dusche, die Wand über der Badewanne und den Boden beinhaltet. Zum Beispiel die Wand direkt rechts vom Waschtisch will er nur lackieren und um Fliesen dort zu haben, muß ich extra bezahlen. Wer har Recht? Wer interpretiert den Vertrag richtig?
Nassbereich ist der hoch beanspruchte Teil, wo Wasser mit Handbrause/Duschkopf direkt auf die Fliesen gesprüht wird.
Also Duschboden und Wände innerhalb der Duschabtrennung.
Bei Wanne, je nach Lage im Raum, lange Seite ca. 150 cm hoch gefliest, kurze Seite ggf, auch.
Im Bereich Waschtisch kann man nicht mehr von „Nassbereich“ sprechen. Üblich und erwarten kann man Fliesen in Waschtischbreite ab Boden und über dem Becken noch 1-2 Reihen mehr.
Wenn in Baubeschreibung schon steht „Fliesen NUR im Nassbereich“ dann muss man sich doch fragen, warum steht es dort ?
Was soll das NUR ausschließen, wo sind Fliesen dort nicht ?
Anders wäre m.E. die Formulierung „Bad vollflächig bis Türhöhe gefliest“ plus eine Beschreibung der Boden -und Wandfliesen in Dekor und Größe
Und ganz offensichtlich am sachverständigen Berater gespart.
Das rächt sich jetzt.
Wenn man das gleich bei der Bemusterung richtig macht, kostet die „Zusatzleistung“ nur halb so viel.
Tipp: Versuche dich mit dem Fliesenleger direkt so zu einigen, dass der die Zusatzleistung für dich als „Bauherrenauftrag“ macht und nicht für den Bauträger. Ein vorheriges schriftliches und verbindliches Angebot des Fliesenlegers mit genauer Leistungsbeschreibung muss unbedingt sein.
Das wäre dann eine Win- Win- Situation für dich und den Fliesenleger.