Fliesen knirschen in Mietwohnung - was muss der Vermieter tun?

Angenommen ein Mieter wohnt seit 8 Jahren sehr einvernehmlich mit seinen Vermietern in einem Haus. (Einliegerwohnung als Doppelhaushälfte). Da es ein großes Glück ist, einen guten MIeter zu haben und zu halten, liegt die Miete inzwischen ca. 190,-/ monatlich unter dem Mietspiegel)
Nun mal angenommen, die Fliesen im Wohnzimmer hätten sich mit einem großen Knall großflächig vom Boden gelöst ( vermutlich schlecht verlegt vomHaus- Vorbesitzer) und knirschen nun sehr laut beim Begehen. Die Fugen sind noch heile.
Den Vermietern liegt das Wohlergehen des Mieters am Herzen. Finanzielle MIttel sind aber nicht üppig. Der Mieter träumt von einem besonderen Boden statt Fliesen.
Was wäre eine gute Lösung für beide Seiten?
Z.B.: Vermieter lässt Fliesen entfernen auf seine Kosten, Mieter lässt neuen Boden verlegen. Miete wird nicht erhöht, Fußboden gehört nun Mieter (in Mietvertrag aufnehmen - für etwaigen Abschlag eines Nachmieters)
Die Vermieter möchten den Mieter nicht übervorteilen, er hält die Wohnung sehr in Ordnung, was den Vermietern gut gefällt.
Hat jemand eine Meinung, Idee, Wissen zu diesem fiktiven Fall?

Hallo,
wenn es sich um einen Schaden handelt und keine Beschaedigung seitens des Mieters, ist der Vermieter verpflichtet zur Reparatur. Neue Fliesen oder sonst etwas anderes auf eigene Kosten, was wieder dem Vermieter gehoert.

Für den Vermieter wäre es wichtig, die Ursache für den Schaden zu erkennen, die könnte auch im Fußbodenaufbau liegen. Darum sollte er die Fliesen auf seine Kosten entfernen lassen, den Fußboden begutachten lassen und wenn alles in Ordnung ist, auf seine Kosten wieder herstellen lassen

Hallo

Lassen wir mal die rechtliche Seite zum kleinen Teil aussen vor - mir scheint dir liegt (sehr verständlich) weiterhin an einem guten Verhältnis… würde ich folgenden Weg vorschlagen

Vermieter lässt Fliesen entfernen und Estrich reparieren (wenn nötig) - dann setzt er die Kosten in Höhe eines Teppichbodens oder Linoleum als seinen Beitrag zur Reparatur an.

Ist der neue vom Mieter gewünschte Boden teurer … kommt er rein und Mieter zahlt nur den übersteigenden Teil …Mit dem Risiko dass der Nachmieter das nicht zahlt

Ist der neue Boden billiger … Auch gut :wink:

Gruß h

kann man zwar vorschalgen, der Vermieter ist aber verpflichtet die Mietsache in den Zustant der Anmietung zu erhalten, es müsste also ein Boden verlegt werden, bzw in diesen Fall berücksichtigt werden, der entsprechend bei der Anmietung (Fliesen) vorhanden war.

Ebenfalls muss geklärt werden, was am Ende des Mietverhältnisses mit dem neuen Boden passiert.

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Grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache wieder in den angemieteten Zustand zu versetzen, also wieder einen vergleichbaren Boden einzubauen/den vorhandenen zu reparieren (ggf. können die vorhandenen Fliesen ja neu verklebt werden). Insoweit wäre es an sich auch korrekt, den Mieter nur die diese Maßnahme übersteigenden Kosten für einen höherwertigen Boden tragen zu lassen (und gleich zu klären, dass es hierfür bei Auszug keinen Ausgleich gibt).

Da hier aber natürlich auch die Frage einer Mieterhöhung im Raum steht, und der Vermieter klamm ist, spricht natürlich nichts dagegen, wenn der Mieter gegen Zusicherung eines weiteren Verzichts auf Mieterhöhung (sollte natürlich zeitlich/von der Höhe her begrenzt sein) einen größeren Teil der Kosten übernimmt, wenn er unbedingt einen höherwertigen Boden haben will.

Das funktioniert nicht. Zum einen ist der Fußboden Bestandteil des Hauses - man kann ihn nicht mitnehmen. Und zum zweiten kann man den Nachmieter nicht zwingen zu zahlen.

hi,

wichtig wäre auch, ob der besondere Boden üblich auch anderen Mietern gefallen würde.
Es gibt Spachteltechniken für den Boden die nicht sehr robust sind (im Vergleich zu Fliesen) und nicht jedermanns Sache sind - grundsätzlich also teurer aber schlechter für Nachmieter.

Da gibt es sicher weitere Beispiele für teure aber untaugliche Beläge in Mietwohnungen.

Den Boden würde ich aber grundsätzlich beim Vermieter belassen. ebenso den Einbau.
Der Mieter kann den Boden oft ohnehin nicht mitnehmen. Da wäre eine (finanzielle) Regelung wohl ratsam, solang man sich gut versteht.

grüße
lipi

Schon einmal vielen Dank!!!