Fliesen streichen

Hallo Katinken,
der beste Rat, welchen man Dir angesichts der beschriebenen Situation geben kann, ist der:
„Mache nur das an den Fliesen, was Du beim Auszug mit vertretbarem Aufwand wieder in den Urzustand zurück führen kannst!“

Ansonsten ist der Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllt.
Alles, was ansonsten möglicherweise in zivilrechtlicher Hinsicht kommen könnte, dürfte die momentan störende Optik der Fliesen „in den Schatten stellen“.
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mfg Klaus