Kann ich als Vermieter einer von einer Familie mit Kindern bewohnten Wohnung nach dem Auftreten grösserer Fliesenschäden im Bad die die Duldung der Reparatur verlangen, obwohl die Gefahr der Verscmutzung der ganzen Wohnung -Bad ist dummerweise oben und Schmutz zieht dann nach unten-wegen der Stemmarbeiten und die mögliche 1-wöchigen Nichtnutzung des Bades verbunden mit der täglichen Anwesenheit der Handwerker besteht oder muss ich in dieser Zeit Ersatzmöglichkeiten vorhalten -immerhin bekomme ich ja auch die Miete zu 100%.
Ich will aber vorher eine klare Regelung treffen und nicht hinterher den Streit mit dem Mieter riskieren, weil bislang das Verhältnis okay ist. Vielen Dank für Ihre Einschätzung, mfg
Hallo,
kann man eine Frage umständlicher stellen?! 
Du möchtest renovieren und hast Angst wg. Ärger durch Verschmutzung während der Arbeiten?
Gibt es eine weitere Möglichkeit sich zu waschen/duschen?
Einfach mal den Mieter darauf ansprechen, er profitiert ja auch von einem neuen Bad und ggf. alles schriftlich festhalten.
Renovierung funktioniert halt nicht ohne Lärm/Schmutz/Probleme.
Gruß
Hallo,
gibt es noch eine andere Toilette oder Dusche? Kann die Familie evtl. beim Nachbarn die sanitären Einrichtungen mitbenutzen? Aus Sicht der Gerichte ist es nicht zuzumuten, das eine Familie eine Woche ohne Badezimmer zurechtkommen muß. Am besten wäre eine Renovierung im Urlaub der Mieter. Es ist leider so das Mieter immer geschützt werden, die einzige Möglichkeit ist, diese Sache mit dem Mieter direkt abzustimmen um Ärger zu vermeiden. Ich sage immer- ein offenes Wort ist besser als sich hinterher darüber aufzuregen (ich weiß leider wovon ich rede, leider kann ich ein Buch über Mieter bzw. Mieterschutz, Gerichte Anwälte usw. schreiben. mfg
Hallo,
leider kann ich hierzu nichts sagen,leider.
MfG
Bin kein Experte in Mietrecht,
Schäden altersbedingt, dann natürlich Renovierug Sache des Vermieters.
Genaue Rechtslage ist mir auch nicht bekannt,
empfehle mit Mieter abzuklären, ggf. wenn Ersatzmöglichkeit vorhanden, bzw. Mietminderung ( die dem Mieter meiner Meinung auf jeden Fall zusteht, wenn er Bad als Baustelle nutzen muß).
Lieber Ratsuchender,
die Duldung der Reparatur können Sie schon verlangen. Jedoch haben die Mieter einen Anspruch auf Toilette und Waschmöglichkeiten (auch zum Haarewaschen). Außerdem können sie die Miete mindern, weil die Wohnung während der Reparaturarbeiten nur eingeschränkt nutzbar ist und verschmutzt. Sie sollten als Vermieter dafür sorgen, daß die Handwerker soviele Flächen wie möglich (z.B. auch die Treppen und Flure) abdecken und den Schmutz, der doch anfällt, nachher selbst entfernen.
Streitvermeidung ist immer gut. Am besten besprechen Sie das Projekt rechtzeitig vorab mit den Mietern. Vielleicht läßt sich der Handwerkereinsatz auch für einen Zeitraum planen, in dem die Mieter in Urlaub sind.
Viel Glück!
Hallo,
hier kann ich leider nicht weiterhelfen…
MfG schoerschi
Hallo,
sicherlich sind hier einige Überlegungen notwendig. Wenn Sie von größeren Fliesenschäden schreiben, ist die Frage: Wo sind diese Schäden und was kann bei Nichtbehebung des Schadens passieren? Tritt Wasser unter die Fliesen und zerstört somit den Estrich? Gibt es an der Stelle keine Sperre? Ein guter Fliesenleger streicht den Boden vor Verlegung der Fliesen mit einer Wassersperrschicht ein, so dass auch bei kaputten Fliesen kein Wasser in den „Boden“ eindringen kann. Oder ist das ganze lediglich eine optische Sache? Wer ist für den SChaden verantwortlich?
Wenn man sich über die Antworten im Klaren ist, kann dementsprechend weiter vorgegangen werden.
Bezüglich der Duldung: Können Sie eine Woche ohne Bad leben? Gibt es zumindest ein weiteres WC und eine Waschmöglichkeit in der Wohnung? Falls nicht, denke ich nicht, dass man von irgendjemand verlangen kann eine Woche ohne Bad zu leben und dementsprechend eine Regelung gefunden werden muss. Falls es ein WC und eine Waschmöglichkeit gibt, kann man bestimmt mit dem Mieter eine anderweitige Lösung finden.
Lieben Gruß
mitredenwill
Werter Fragesteller!
Wenn wie von Ihnen beschrieben das Bad in einem bedauerndswerten Zustand ist, dann sind Sie als Vermieter durchaus berechtigt mit erneuernden Baumaßnahmen für Abhilfe zu sorgen. Das Mietrecht BGB gibt Ihnen dazu die Möglichkeiten. Der betr. Mieter muß die Einschränkungen dulden. Aber Sie müssen für die Zeit der Baumaßnahmen eine Mietminderung hinnehmen, denn für diese Dauer ist für den Mieter ein vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache nicht mehr möglich. (§ 1 BGB BKVO) Da Sie ein gutes Auskommen mit Ihrem Mieter in der Vegangenheit hatten, liegt es nahe mit dem Mieter zu einer, für alle Seiten erträglichen, Lösung des Problems zu kommen.
Auf jeden Fall sind Sie verpflichtet den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache über die gesamte Mietdauer zu gewähren!
Was anders kann ich Ihnen nicht sagen.
Mit freundlichem Gruß, „Großer Sucher“.
du solltest dir auf jeden fall einig werden mit den mietern. wenn diese eine woche das bad nicht nutzen können, sind sie zur mietminderung berechtigt.
ob sie lieber dies tun oder ob das für sie gar nicht in frage kommt, das könnt ihr ja besprechen. dann besteht immer noch die möglichkeit, dass du sie irgendwo einquartierst - wobei ich mal vermute, dass du mit einer mietminderung für eine woche günstiger wegkommst.
du könntest ja bspw. anbieten, dass anteilig für diese woche gar keine miete gezahlt werden muss. dann kann die familie ja selbst entscheiden, wie sie mit der situation umgeht.
viele grüße,
mannheim13
hier noch eteas dazu aus dem WWW:
BGB
§ 554 Duldung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
(1) Der Mieter hat Maßnahmen zu dulden, die zur Erhaltung der Mietsache erforderlich sind.
Diese Duldungspflicht gilt ohne irgendwelche Einschränkungen. Selbstverständlich kann der Mieter die Miete mindern für die Zeit, die er ohne Dusche auskommen muss.
Letztlich muss sich der Mieter aber selbst darüber Gedanken machen, wie er sein Problem lösen will.
Hallo 
Also wenn das Bad 1 Woche nicht genutzt werden kann muß eine Ersatzmöglichkeit gegeben werden.
Grüße
Petra