Vermieter A lässt in Wohnung von Mieter B im Bad eine Instandhaltung durchführen. Während A, da die Altfliesen nicht mehr vorhanden sind, für eine neue Neuverfliesung Fliesen sucht, kauft B eigenmächtig welche. Ferner lässt B – ohne Angabe von Gründen oder Verweis/Anzeige auf einen Mangel - 2 Heizkörper in der Wohnung tauschen. Vermieter A erfährt dies erst hinterher durch den Handwerker.
Darf B sich eigenständig Fliesen besorgen und hat B ein Recht darauf, diese einbauen zu lassen
Darf B ungefragt die Heizkörper in der Wohnung wechseln lassen? Was passiert, wenn B auszieht und „seine“ Heizkörper mitnehmen will?
Zu 1) Besorgen klar,aber darum gehts ja nicht,oder ?
Ohne Zustimmung des Vermieters darf man keine Fliesenarbeiten durchführen,denn das geht weit über die üblichen Dekorationsarbeiten eines Mieters(Malen,Tapezieren,Bodenbeläge) hinaus und sind i.d. R. nicht rückbaubar.
Denn darauf käme es an,wenn gefordert,müsste beim Auszug i.d.R. der Altzustand wieder hergestellt werden.
Hier soll neu gefliest werden,Mieter besorgt Fliesen und möchte sie eingebaut haben.
Na ja,auch das hätte man absprechen sollen. Aber sollte man dem Mieterwunsch hier nicht nachkommen,ein ihm zusagendes Modell nehmen ?
Mieter will die doch sogar selbst zahlen,wenn ichs richtig verstehe ?
Solange das kein so abweichendes Muster/Farbe wäre,was man später einem Nachmieter nicht anbieten könnte,mags egal sein.
Zu 2)
Und bei Heizkörpertausch auch. Hier wäre der Eingriff in die Rechte des Vermieters noch gravierender,denn er betrifft die Gesamtanlage der Heizung. Selbst wenn man wegen guter Absperrmöglichkeit nicht Rohrsystem entleeren musste. Entlüften und nachfüllen müsste man sicher. Und das kann im ganzen Hause sein.
„Mitnehmen“ dürfte er es nicht,es wurde zum Bestandteil des Hauses und muss bleiben,evtl. könnte Mieter einen finanziellen Ausgleich fordern.
Vermieter A möchte dem Mieter auch nicht zwangsläufig eine Fliese zumuten, die er vielleicht absolut nicht möchte. Vermieter A möchte allerdings sehr wohl seine Rechte in den Entscheidungsprozess einbringen und dabei auch an eventuelle Nachmieter denken. Mint-Grün mit orangefarbenen Streifen müsste nicht jedem gefallen
Mieter B entwickelt leider einen Hang dazu, schnelle Entscheidungen fällen zu wollen und dabei ein wenig zu vergessen, dass das Mietobjekt eben doch nur gemietet ist.
Bezüglich der Heizung sieht es ähnlich aus. Die Sache ist vermutlich kein größeres Problem, doch sprechen sollte man darüber schon.
Mit dem Übergang in die Mietsache ist es natürlich eine interessante Sache, bzw. mit einer Entschädigungszahlung. Wenn nie ein Grund für den Heizungstausch bestand geschweige denn angezeigt wurde, würden Vermieter A ja dann beim Auszug von B ggf. Kosten entstehen, die er so gar nicht gehabt hätte?
wenn Mieter ungefragt Heizkörper tauscht,die alten aber noch völlig OK waren und noch lange Jahre gute Dienst geleistet hätten,dann wird man auch keine Entschädigung zahlen müssen,wenn Mieter auszieht.
Aus meiner Sicht nicht,wenn ohne Zustimmung gemacht.
Vermieter A möchte allerdings sehr wohl seine Rechte in den
Entscheidungsprozess einbringen und dabei auch an eventuelle
Nachmieter denken. Mint-Grün mit orangefarbenen Streifen
müsste nicht jedem gefallen
Sind die Fliesen schon eingebaut? Wenn nein, dann hat der Mieter schlicht Pech und kann versuchen seine Fliesen zurückzugeben oder zu verkaufen. Wenn sie dem Vermieter nicht gefallen, braucht er sie auch nicht einbauen zu lassen.
Sind sie schon eingebaut, hat der VM einen Anspruch darauf, dass sie wieder entfernt werden. Die Frage ist allerdings, wer das bezahlen muss. Hier könnte man u.U. auch an den Handwerker denken, wenn er hätte erkennen müssen, dass sein Auftraggeber, der VM, diese Fliesen nicht wollte. Da wäre anwaltlicher Rat sinnvoll.
Mit dem Übergang in die Mietsache ist es natürlich eine
interessante Sache, bzw. mit einer Entschädigungszahlung. Wenn
nie ein Grund für den Heizungstausch bestand geschweige denn
angezeigt wurde, würden Vermieter A ja dann beim Auszug von B
ggf. Kosten entstehen, die er so gar nicht gehabt hätte?
Ein Mieter darf nicht eigenmächtig etwas verändern und dann hinterher verlangen die Kosten ersetzt zu bekommen. Im Gegenteil, u.U. muss er soger den Rückbau bezahlen, wenn der Vermieter dafür einen guten Grund hat.