Hallo, ich habe eine Passage in der Baubeschreibung übersehen, dort heißt es: ‚Der Käufer kann die Fliesen selbst bestimmen und bei einem vom Verkäufer benannten Fließenfachmarkt aussuchen‘.
Mir war damals nicht klar, dass das heißt das ich in der Apotheke einkaufen muss. Kann mir jemand sagen ob ich aus dieser Lage irgend wie wieder rauskomm? Die Baubeschreibung ist natürlich Bestandteil des notariell beglaubigten Kaufvertrages.
Über nützliche Tipps wäre ich sehr dankbar.
Das müssen die Juristen beantworten.
Was ich versuchen würde:
geh zur Apotheke und gib nicht deinen
Fliesenleger Preis. Such dir was gutes raus
Und sag du verlegst das selbst. Dann sind
30-45% Rabatt üblich. Wenn du dir dann die
Fliesen auf deine Baustelle liefern lässt kannst
Du ja dann deinen Verleger seine arbeit
Machen lassen
ich glaube nicht, daß ein Bauträger Fliesen in der Apotheke kaufen wird … eher beim billigsten.
Ansonsten ist das eine Sache für einen Anwalt.
Grüße Mathias
Bestimmt ist die LAge wie folgt: Du hast bei einem Bauunternehmer oder bei einem Generalunternehmer der schlüsselfertig baut gekauft. Hier ist es normal, dass dieser auch nur mit einem Fliesenleger zusammenarbeitet. Entsprechend ist der Fliesenleger (Verkäufer) als Geschäft mit in den Vertrag integriert, damit nicht jeder Käufer seine "eigenen " Fliesen von irgendwoher holt und der Fliesenleger entsprechend die Gewährleistung übernehmen muss.
Ggf. kannst du den vertraglich verpflichteten Unternehmer herausnehmen, dann gelten aber auch gewisse Verpflichtungen des GU (Verkäufer des Hauses/Wohnung) nicht mehr. In der Regel wird das aber so gehandhabt, das der GU mit verschiedenen Unternehmen zusammenarbeitet um für die verschiedenen Gewerke bessere Preise zu erzielen.
D.h. es gibt die sog. Standardausstattung und der Rest wird dann entsprechend über Mehrpreise bestimmt. Andere „schönere“ Fliesen, anderes Schalterprogramm, andere Badausstattung, andere Fußböden usw.;
Wenn der GU bspw. jedem Käufer zugesteht irgendeinen Handwerker (Verkäufer) zu nehmen, wäre das wohl für den GU viel zu aufwendig, da er jedes Angebot eigens prüfen müßte, ob es zu dem Restkonzept passt, usw.
Meines Erachtens kannst Du ja die Fliesen individuell aussuchen und must dann entsprechend die Mehrpreise bezahlen. Bestimmt kannst Du das Gewerk herausnehmen, must Dich dann aber auch um die komplette Abwicklung inkl. Verlegung kümmern und der GU fällt komplett aus der Gewährleistung raus. (Bspw. richtige Verlegung, Abdichtung, Bödenfeuchteprüfung usw.);
ich hoffe ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen…
mfg Thomas
Hallo santmarie,
ich verstehe dein Problem nicht so richtig. Heisst das, das Du die Fliesen nochmals extra bezahlen musst, oder sind die Wandbelege im Preis inbegriffen?
Im zweiten Fall ist der Apotheken Preis doch egal.
Fakt ist auf jeden Fall das ein Bauträger Geld verdienen will und ein Haus nicht aus Nächstenliebe baut.
Geld verdient er natürlich auch durch den Verkauf von Baustoffen.
Darüber sollt man sich vor Vertragsunterschrift eigentlich im klaren sein.
Natürlich kann man jeden Vertrag anfechten. Hier hilft gerne jeder Anwalt (natürlich auch um Geld zu verdienen). Ansetzbare Hebel wären VOB - Vertrag, oder evtl. Wucher/Übervorteilung, vieleicht auch bestimmte unklare Formulierungen im Vertrag. Dies kann ich vom weiten aber nicht beantworten, da ich den Vertrag ja nicht kenne.
Vieleicht kann man sich auch aussergerichtlich einigen, indem man die Fliesenarbeiten oder Baustoffauswahl gegen Preisnachlas aus dem Vertrag streicht und diese dann evtl. selbst vergibt.
Ob sich das lohnt (Preislich) liegt an Höhe des Nachlasses im verhältniss zum Preis der Vergabe.
Mann sollte auch die Gewährleistung des Unternehmers nicht ausser Acht lassen, die ja auch einen gewissen Wert darstellt.
Auf jeden Fall ist es moralisch Fraglich (wenn auch rechtlich möglich) einen unterschriebenen Bauvertrag nachträglich (in der Bauphase) anzugreifen.
Du verläßt Dich darauf ein Vertraglich zugesichertes Haus zu bekommen, und der Unternehmer - seinen dafür kalkulierten Gewinn. Dieser besteht, wie schon oben erwähnt, nicht nur aus dem von Dir zu bezahlenden Preis, sonder evtl. auch aus gewinnen durch Baustoffverkäufe.
Gruß
hh