Fliesenleger beseitigt Mängel nicht

Sehr geehrte Damen und Herren,
habe folgendes Anliegen. Habe mein Bad fliesen lassen von einem Fliesenfachbetrieb. Leider ist die Ausführung sehr Mangelhaft. Wände und Beoden wurde im Duschbereich nicht abgedichtet, Fugen nicht gleich, Boden ist nicht gerade und fällt in jede Ecke ca. 2cm ab. Habe dem Fliesenleger einen Mängelbericht bei Einschreiben geschickt mit einer Frist die Mängel zu beseitigen. Daraufhin habe ich die Rechnung erhalten mit dem Vermerk das sie nicht in der Lage sind die Ausbesserungsarbeiten durchzuführen und die Arbeitszeit und Material für den Boden von der Rechnung abziehen. Nun meine Frage? Wie schaut die rechtliche Situation aus? Kann ich darauf bestehen das mir der Fliesenleger einen anderen Fliesenleger bezahlt? Die Kosten die der Fliesenleger abgezogen hat reichen bei weitem nicht aus den Boden und Wand auszubessern. Was würdet ihr machen?

Jürgen

Fachgerechte Ausführung ist was anderes. Ganz klar !

Aber frag lieber nen Rechtsanwalt, was das Beste ist.
Bis dahin würde ich erstmal keinen Cent bezahlen.

Gruß
Detlef

Es ist ganz einfach. Das Bad muß komplett neu gemacht werden. Geh zu einem Fachanwalt Baurecht. Stelle alle Mängel sachlich und geordnet zusammen. Dann geht das Prozedere los: Fristsetzung, Androhung, etc…
Und niemals nochmal sagen „Fliesenfachbetrieb“. Wie definieren Sie „Fliesenfachbetrieb“?
Es tummeln sich mittlerweile mehr Betrüger im Handwerkerkostüm im Volk als Bankräuber, Taschen und Trickdiebe zusammen.

Hallo Jürgen,
da du mir eine juristische Frage gestellt hast,
kann ich dir leider keine kompetente Antwort geben.
Ich würde dir raten,einen Anwalt zu fragen.

Hallo Jürgenm,

bei der Höhe des „Schadens“ und der "Uneinsichtigkeit " der Handwerksfirma würde ich mir juristischen Rat bei einem fachlich versierten Rechtsanwalt holen, da das ganze dann wohl auf einen Zivilprozess hinsteuert.

Hallo Jürgen,

das hier sind Rechtsfragen und können nicht von einem Außenstehenden beantwortet werden. Mein Tipp: Noch nichts bezahlen und einen Anwalt einschalten. Falls Informationen gebraucht werden, kannst du evtl. bei der Handwerkskammer oder den Innungsobermeister fragen. Es empfiehlt sich, bitte vorher mit dem Anwalt absprechen, ein Gutachten zu erstellen. Ich persönlich würde auf ein akkurat verlegtes Material bestehen, denn die Folgekosten, für Reparaturen, sind in der Regel weitaus höher als die Materialkosten.

Mit freundlichen Grüßen
Horst Müller
http://www.mahos-laden.de/

Hallo,

drohen Sie mit dem Anwalt und einem Beweissicherungsverfahren.
Danach wird sich was tun wenn die Firma nicht schon pleite ist.
Eine von Gericht gesteller Gutachter hält die Mängel dann fest und die Kosten für alle muß der Fliesenleger tragen.
Eine Sach und Fachgerechte Ausführung ist aufgabe des fliesenlegers und für Mängel ist er 5 Jahre in der Gewährleistung.
Machen Sie sich also keine Gedanken, prüfen sie aber auf jeden fall, ob der Fliesenleger auch eventuell zu pfänden ist (ob da überhaupt Geld ist).
Ansonsten viel erfolg…

Gruß
Martin

Hi,

bei rechtlichen Fragen kann ich leider nicht helfen.

Hoffe es kommt in Ordnung,
Fred

+Hallo, ich würde nicht zahlen,gegebenenfalls einen Anwalt hinzuziehen.
Freundliche Grüße

Hallo Jürgen,
das ist wirklich übel. Sowas ist mir noch nicht passiert, obwohl ich auch schon einiges mit Handwerkern erlebt habe.
Möglicherweise gibt es Hilfe bei der Handwerkskammer. Manchmal haben die da einen Schiedsmann oder Schlichter, der sachkundig ist und in Streitfällen vermittelt.
Wünsche dir Erfolg in dieser Sache.
MfG
Sabine

Hallo Jürgen
Ich bin leider heute erst dazu gekommen zu antworten,du kannst auf fachliche ausführung bestehen,dafür ist ja ein fachbetrieb da, sie müssen auch die mängel beseitigen,sollten sie das nicht wende dich an die handwerkskammer,schildere deinen fall,da findet sich dannn eine Lösung.
wünsche dir viel erfolg
tschau sagt flinke kelle

Hallo Jürgen!
Bei den Mängeln die Du aufzählst kann ich mir nicht vorstellen das es sich um ein Fachbetrieb handelt.
Ich würde nochmal versuchen eine gütliche einigung zu erziehlen.
Wenn nicht möglich: Gutachter bestellen
der kann dann auch die weitere vorgehensweise erläutern
Auf keinen fall die Rechnungsminderung annehmen.
Das gilt als akzeptiert und die Gewährleistung ist hin.

Mfg Andreas

Hallo
Das ist bestimmt kein Fliesenfachbetrieb!
Warum sind die nicht in der Lage Maengel zu beseitigen?
GARNICHTS BEZAHLEN!
Stattdessen der kompletten Forderung(Rechnung) schriftlich widersprechen und nochmal zur Maengelbeseitigung auffordern mit angemessener Frist (14 Tage),Hinweis Ersatzvornahme (anderen Fliesenleger zu seinen Kosten) anfuehren. Einschreiben mit Rueckschein!
Wie schaut die rechtliche Situation aus?Anwalt einschalten!
Ich wuerde zuerst Handwerkskammer versuchen lassen zu vermitteln, alles andere kostet erstmal dein Geld (Gutachter, Anwalt)Vielleicht laesst sich das Ganze schon bereinigen wenn die Kammer mit dem „Fliesenfachbetrieb“ telefoniert.
Wenn die schlau sind wollen sie gar kein Geld mehr oder reparieren…
Bin aber kein Anwalt!