Sehr geehrte Damen und Herren,
habe folgendes Anliegen. Habe mein Bad fliesen lassen von einem Fliesenfachbetrieb. Leider ist die Ausführung sehr Mangelhaft. Wände und Beoden wurde im Duschbereich nicht abgedichtet, Fugen nicht gleich, Boden ist nicht gerade und fällt in jede Ecke ca. 2cm ab. Habe dem Fliesenleger einen Mängelbericht bei Einschreiben geschickt mit einer Frist die Mängel zu beseitigen. Daraufhin habe ich die Rechnung erhalten mit dem Vermerk das sie nicht in der Lage sind die Ausbesserungsarbeiten durchzuführen und die Arbeitszeit und Material für den Boden von der Rechnung abziehen. Nun meine Frage? Wie schaut die rechtliche Situation aus? Kann ich darauf bestehen das mir der Fliesenleger einen anderen Fliesenleger bezahlt? Die Kosten die der Fliesenleger abgezogen hat reichen bei weitem nicht aus den Boden und Wand auszubessern. Was würdet ihr machen?
Jürgen