Fliesentausch bei Instandhaltung im Bad

Hallo,

in einem Badezimmer (Mietwohnung) müssen ein paar Rohre getauscht werden. Dies findet im Rahmen der Instandhaltung statt. Die Fliesen in diesem Bad sind schon etwas älter und vermutlich nicht mehr erhätlich. Nun stellt sich die Frage: Muss der Vermieter die Fliesen

a) nur an der Stelle des „Zugangs“ (also dort wo sie auch abgeschlagen werden)
b) an der ganzen Wand
c) an allen vier Wänden, also im ganzen Bad

erneuern?

Für eine offene und direkte Antwort wäre ich dankbar. Werden weitere Informationen benötigt, reiche ich diese nach! Alles selbstverständlich rein hypothetisch!

Hallo !

Sicherlich würde der Vermieter schon versuchen,die passenden Fliesen aufzutreiben und einzeln zu ersetzen.

Ersatzweise müsste man sich m.E. auch mit einer neutralen Fliese dort begnügen.

Einen Anspruch auf ein komplett oder auch nur wandseitig neu gefliestes Bad hat der Mieter m.E. nach nicht.

Für alle ähnlichen Problemfälle,es gibt Händler,die haben möglicherweise Ersatz für längst nicht mehr produzierte Fliesen aus vergangenen Jahrzehnten:

z.B. http://www.fliesenhandel-schittek.de (aus Hamburg)

mfG
duck313

Erst einmal Danke für die Antwort und den Link.

Gehen wir nun davon aus, dass die Fliese nicht mehr erhältich ist.

Gibt es bezüglich der Ansprüche greifbare Gesetze oder vergleichbare Urteile? Ich habe dazu noch nichts verwertbares finden können…

Hallo,

vielleicht hilft das ja schon:
http://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/insta…

Gruß
M.