in einem Badezimmer (Mietwohnung) müssen ein paar Rohre getauscht werden. Dies findet im Rahmen der Instandhaltung statt. Die Fliesen in diesem Bad sind schon etwas älter und vermutlich nicht mehr erhätlich. Nun stellt sich die Frage: Muss der Vermieter die Fliesen
a) nur an der Stelle des „Zugangs“ (also dort wo sie auch abgeschlagen werden)
b) an der ganzen Wand
c) an allen vier Wänden, also im ganzen Bad
erneuern?
Für eine offene und direkte Antwort wäre ich dankbar. Werden weitere Informationen benötigt, reiche ich diese nach! Alles selbstverständlich rein hypothetisch!