Fliesenübergang

Moin auch,

im Keller werde ich in einem Raum die einen Fliesen legen, im anderen Raum die anderen. Muss ich am Übergang von den einen zu den anderen Fliesen nur eine normale Fuge einbauen oder irgendeine andere Art der Trennung? Die Fliesen sind gleich dick und die Estriche gleich hoch.

fragende Grüße,

Ralph

Hallo!
Normalerweise ist zwischen den beiden Räume (Türöffnung)der Estrich getrennt und dort sollte man die Fliesen durch eine Fuge auch trennen und diese mit Farblich Passendes Silikon ausspritzen.
Gruß Sepp.

Hi,

ich würde in jedem Fall eine Fuge mit Silikon als Trennung empfehlen. Der Farbton des Silkons muss natürlich entsprechend gewählt werden. Vielleicht kannst du einen verwenden, der einen schönen Übergang zwischen beiden Fliesenarten erzeugt. Für Tipps zum Fliesen verlegen, schau doch mal hier:[Werbung entfernt] Hat mir bei der Renovierung unseres Hauses echt weitergeholfen!

Viel Erfolg!

Moin auch,

das hilft, danke schön.

Ralph

Moin auch,

bei mit ist der Estrich nicht getrennt. Aber Silikonfuge passt, danke für den Tip.

Ralph

Hallo Ralph,
wenn der Keller einen Verbundestrich aufweist (das hört man, wenn man die Estrichoberfläche mit einem Hammer vorsichtig überstreicht, helles Geräusch), dann ist eine Fuge oder elastische Abdichtung nicht notwendig. Das kann mit einer zementgebundenen Fugmasse erfolgen.
Klingt der Estrich dagegen hohl (schwimmender Estrich) dann trenne den keramischen Oberbelag in der Türlaibung durch eine sogenannte Feldbegrenzungsfuge. Idealerweise oberhalb einer sichtbaren Fuge im Estrich. Die solltest Du in de Fliesenebene elastisch ausspritzen.
-.-.-.-.-
Gruß: Klaus

Hallo,

ich würde in JEDEM Fall in der Türschwelle (also dort, wo später das Türblatt sein wird) eine Dehnungsfuge vorsehen. Schöner und m. E. besser als mit Silikon geht das mit fertigen Schienen, die es z. . von der Fa. Schlüter gibt (sog. Schlüter-Schienen http://www.schlueter.de), die man beim Kleben der Fliesen gleich mit einbaut. Im gut sortierten Fachhandel sollte man die in passender Höhe und Breite vorrätig haben bzw. für Dich bestellen können.

Gerne noch einmal:
wenn ein Verbundestrich vorliegt (und das ist im Keller neben der direkten Fliesenverlegung auf Beton die wahrscheinlichste Variante), dann sind alle Fugenprofile hinausgeworfenes Geld.
Und eine Fugenausbildung machte bei einem Verbundestrich oder Beton als Verlegeuntergrund auch keinen Sinn; noch nicht einal als Feldbegrenzungsfuge. Sie wird daher auch nicht als Regel des Fachs bei dem Untergrund gefordert!
Bei schwimmendem Estrich würde ein elastischer Dichtstoff in der (mit entsprechender Rundschnur versehenen) Fugenkammer völlig ausreichen!
-.-.-.-.
Klaus

Hallo und Frage:
Sollten / können denn nicht die (Schein)Fugen verharzt werden und ist dann eigentlich eine Fuge im Oberbelag unnötig bzw. wirkungslos?
Gruß
Michael

Hallo Michael,
Die Frage, ob Scheinfugen verharzt werden sollen oder nicht, das richtet sich nach der Unterkonstruktion und der DIN-Norm, welche wir in Betracht ziehen. Es erscheint im Moment etwas verwirrend, ist aber recht einfach, wenn man die Zusammenhäne kennt.
Bei einer Verbundkonstruktion oder Verlegung auf Beton, wie ich es im Keller des Fragestellers vermute, gibt es keine Scheinfugen. Zumindest nicht im Wohnungsbau! Also gibt es da nichts zu verharzen und eine Ausbildung von elastischen Feldbegrenzungsfugen im (keramischen) Oberbelag ist auch nicht notwendig.
Bei einem schwimmenden (also auf Dämmschicht gelagerten) Estrich kann man die Scheinfuge, wenn diese ihre Aufgabe erfüllt hat (der Estrich also seine Verlegereife bezüglich der Restfeuchte aufweist) kraftschlüssig verschließen. Dann wird auch deckungsgleich darüber eine elastische Fuge im keramischen Oberbelag angelegt.
Nun schauen wir auf die DIN 18352 „Fliesen- und Plattenarbeiten“.
Diese gibt nun das Verharzen von Scheinfugen nicht zwingend vor und lässt die Option offen, diese „Sollbruchstele“ im Estrich offen zu lassen, also nicht zu verharzen, dafür aber die Fugenkammer deckungsgleich darüber im Oberbelag mit einem elastischen Dichtstoff zu verfüllen.
So sind die technischen Zusammenhänge!
Die elastisch verfüllten Feldbegrenzungsfugen im Oberbelag haben die Aufgabe, Spannungen (durch beispielsweise Verwindungen des Untergrundes) schadensfrei aufzunehmen bzw. von der starren Fliesen- oder Natursteinebene fern zu halten. Deswegen die feldförmige Aufteilung durch elastische Fugen.
-.-.-.-.-
Gruß: Klaus

Oh mein Gott, ich wollte nur ein paar Fliesen verlegen:frowning:

Der Estrich schwimmt nicht. Fliesen drauf, Dehnungsfuge rein, fertig. So werde ich das wohl machen.

Ralph

Hallo Klaus,
aber besagt die DIN 18560 Teil 2 (Estriche im Bauwesen) nicht das Gegenteil, nämlich das Scheinfugen (bei schwimmenden Konstruktionen) kraftschlüssig zu verschließen sind und die Fugen nicht im Oberbelag zu übernehmen sind, also nicht können sondern müssen? Oder ist dieser Punkt in der 2009er Fassung überarbeitet worden. Ist zwar jetzt nicht mehr für den Fragesteller wichtig, aber interessiert mich jetzt mal. Zumal ich vor kurzem ein Gespräch mit einem Anwendungstechniker eines namhaften Parketthersteller hatte, der mir dies auch als „Muss“ mit auf den Weg gab.
Gruß
Michael

Hallo Michael,
Nein, meine Aussage nicht im Widerspruch zur DIN 18560 Teil 2.
Der Teil 2 führt unter Punkt 5.3.3 unter anderem aus: „Nach dem Erhärten und Austrocknen des Estrichs sollten Scheinfugen kraftschlüssig, z.B. durch Vergießen mit Kunstharz, geschlossen werden.“
Durch den Begriff „sollten“ steht die DIN 18560-2 auch nicht im inhaltlichen Widerspruch zur DIN 18352.
Möglicherweise meinst du die DIN 18365 „Bodenbelagarbeiten“. Diese Norm enthält jedoch auch keinen Hinweis, dass Scheinfugen im Estrich zu verharzen sind, sondern nur, dass das Schließen u.a. von Scheinfugen eine besondere Leistung darstellt, welche zu vergüten ist. Mehr nicht.
Da es grundsätzlich freigestellt ist, ob bei der Verlegung von Parkett wie auch keramischen Fliesen und Natursteinplatten eine Scheinfuge übernommen oder verharzt wird (etwas völlig anderes sind die elastischen und auch textilen Bodenbeläge), gibt es hier auch kein MUSS!
Der Anwendungstechniker hat ausschließlich dann Recht, wenn es um textile und/oder elastische Fußbodenbeläge geht oder auch, wenn innerhalb eines Raumes Scheinfugen im Estrich angeordnet wurden. In Türdurchgängen dagegen hat der Verleger von Parkett und auch Fliesen/Platten die freie Wahl ob er die Scheinfuge verharzt oder in den Oberbelag übernimmt.
Selbstredend gilt das Vorerwähnte nicht für Bewegungsfugen, auch keinesfalls für Heizestriche! Hier haben die Fugen (als Bewegungsfugen) aber auch eine ganz andere Aufgabe zu bewältigen.
-.-.-.-
Gruß: Klaus

Hallo Klaus,

danke für die ausführlichen Infos. Bin zwar auch vom Fach, diskutiere gerne, stelle vieles in Frage, bin mit vielen Vorgaben natürlich nicht immer glücklich (wie beispielsweise die offensichtlich nimmer endende Diskusion um die „richtige Feuchteprüfung“ von Estrichen. Aber nach dem Motto „man lernt nie aus“ muss man dem Kunden, der eigenen Verantwortung in Bezug auf die jeweilige Baustellensituation (Time is money) und den Normen gerecht werden.

Gruß und ein schönes Wochenende
Michael