Liebe/-r Experte/-in,
mein Vater ist letztes Jahr im Januar gestorben. Er hatte eine eigene GmbH.Wir haben da Erbe abgelehnt und nach seinem Tod musste sowohl für die Firma als auch für ihn privat Insolvenz angemeldet werden.
Vor der Insolvenzanordnung wurde uns die Summe der Kapitallebensversicherungen mit Widerrufsrecht ausgezahlt. Uns wurde von den Versicherungsunternehmen schriftlich bestätigt dass uns mit Auszahlung der Summe und Eintritt des Sterbefalls meines Vaters das Geld sicher wäre.
Nun sagt der Insolvenzverwalter er habe Anspruch auf die volle Versicherungssumme.
Als wir nicht bereit waren zu zahlen bat er einen Vergleich an, wofür wir sämtliche Ausgaben aufführen sollten die wir mit der Versicherungssumme bereits getätigt hätten. Das macht mich äußerst stutzig denn weshalb sollte er uns freiwillig von dem ihm zustehenden Geld etwas abgeben wollen?
Gehören die Versicherungssummen wohl garnicht zur Insolvenzmasse und wir sollen hinters Licht geführt werden?
Bitte um Antwort und schon vielen Dank im Voraus