Flöte in der Lüftungsleitung der Heizöltanks unzul

Guten Tag,
Ich bin neu in diesem Forum aber sehr interessiert.
Meine Tankanlage wird seit 1989 alle 5Jahre (Wassereinzugsgebiet) vom TÜV überprüft.Immer ohne Beanstandung. Bei der letzten Überprüfung wurde als Mängel festgestellt: „Querschnittsverengung in der Lüftungsleitung ( Tankpfeife ) unzulässig“
Hat sich vieleicht in derletzten Zeit etwas geändert?
Nun muß ich laut Bescheid des Umweltschutzamtes diesen Mangel durch eine Fachfirma beheben lassen.
Wer hat ähnliche Erfahrung gemacht und kann mir einen rat geben wie ich mich verhalten soll.
Vielen Dank im voraus.

Hallo

Wenn es ein festgestellter Mangel ist, muss du ihn beheben lassen.
Teilweise ändern sich Normen und DINen über die Jahre und es gibt Zusätze und schon muss man etwas ändern was vorher immer ok war.
Aber die Entlüftung von einer Tankanlage hat schon immer einen bestimmten Querschnitt haben müssen, aber bios jetzt ist das entweder keinem aufgefallen oder als nicht „all zu wichtig“ erachtet worden.
Kommst da wohl nicht drum herum unnd so kostspielig wird das nicht sein.
Musst dir halt einen Heizungsbauer suchen der nach WHG §19 zertifiziert ist und an Ölanlagen arbeiten darf.

Gruß
Nelsont

Guten Tag,

Hallo Nelsont

Reicht es wenn man die Flöte ausbauen lässt mit Bescheinigung und diese dann ans Amt schickt.

Hallo

Kann ich aus der Ferne nicht sagen.
Wenn die Anlage ansonsten ok ist und dann alles zur Zufriedneheit der Pürfer ist, sollt es ok sein.
Haben die einen Nachprüfungstermin gesetzt oder was wollen die überhaupt als Nachweis?
Glaub ja nicht das du die demontierten Teile denen zuschicken musst.
Lass wie gesagt die Anlage von einer zertifizzierten Firma richten und gut ist´s die wissen auf jeden Fall wie´s mit den Anforderungen aussieht.
Wahrscheinlich reicht deren Rechnung oder Raportzettel mit genauer Arbeitsdokumentation als Nachweis aus, oder spätestens bei der nächsten Pürfung sehene die ja das es gemacht wurde.

Gruß
Nelsont