Hallo,
Ich habe mir des öfteren schon überlegt,
ein Nebengewerbe anzumelden
Es gibt nur eine Gewerbeanmeldung.
In welchem Umfang man es betreibt, entscheidet man selbst.
Ich möchte kein … (Kleinunternehmer), sondern ein
Gewerbe wo alles über Mehrwertst. läuft.
Wenn Du viel bei privat einkaufst und an privat verkaufst, solltest Du nochmal darüber nachdenken und das Ganze durchrechnen.
Argumente für und gegen: http://www.klicktipps.de/gewerbe-faq.php#kleinuntern…
Ich kenne einen Fall, in dem ein Gewerbler nach 5 Jahren von der Regelbesteuerung zurück auf die KU-Regelung gewechselt hat. Das hat ihm dann ca. 1.000€ USt pro Jahr gespart.
1.) Nehmen wir mal an, ich kaufe auf dem Flohmarkt einen
Artikel für 10 Euro ein und der Verkäufer möchte mir keine
Quittung ausstellen (Privatverkäufer).
Ihm erst mal klar machen, dass eine Quittung für ihn kein Schaden darstellt. Seine Unterschrift kann ja auch schnuddelig sein.
Wie kann ich dem Finanzamt nachweisen,
dass ich wirklich 10 Euro für den
Artikel ausgegeben habe?
Da muss ich passen.
Frag das doch mal im Forum „Steuern“ hier bei w-w-w
Da wird so was (wenn nicht mit „ich“ formuliert) rasch und gut beantwwortet.
2.) Jetzt nehmen wir mal an ich setzte den Artikel bei Ebay
rein und die Auktion endet bei 20 Euro. Das würde bedeuten ich
habe den Artikel für 20 Euro inklusive Mehrwertst. verkauft.
Was müsste ich jetzt davon alles an dem Staat abgeben (der
Nettobetrag wäre ja dann 16,81 €
Endlich mal jemand, der bei so was richtig rechnet! 
also würden dann 3,19 € Mehrwertst. anfallen)?
Ja.
Hinzu kommt jetzt noch die Ebay-Gebühr und dass Ebay nicht in Deutschland sitzt (siehe z. B.: http://www.pkv-selbstvergleich.de/ebay.htm ). Diese USt kommt dann in ein Extra-Feld in der USt-Erklärung, wirkt sich aber nicht auf den Gewinn aus. Ist eher ein (sehr kleiner)positiver Effekt, weil Ebay dann ein Netto-Rechnung stellt. - Aber nur, wenn der Verkäufer eine internationale USt ID Nummer hat.
3.) Jetzt nehmen wir mal an, ich kaufe einen Artikel MIT
RECHNUNG für 10 € (Nettobetrag 8,40 €, Mehrwertst. also 1,60 €
Wenn Du ihn von Privat kaufst, ist 0% MwSt drauf, weil ein Privatmensch keine USt berechnen darf.
Dein Beispiel passt nur wenn du von einem Gewerbler und nicht-Kleinunternehmer eingekaufst.
Verkaufe den Artikel für 20 Euro
(Nettobetrag 16,81, Mehrwertst. 3,19) Inklusive Mehrwertst.
was müsste ich jetzt hier den Staat abgeben ? (Nur die
Differenz der beiden Mehrwertst. 3,19€ - 1,60€ = 1,59€?)
Für das Beispiel mit Kauf bei Gewerbler stimmt das.
Bei Kauf von Privat bekommt das FA 3,19 € - 0 € = 3,19 €
Am Rande bemerkt (und ungefragt):
Für die Einkommensteuer gehört eingenommene USt/MwSt und vom FAmt erstattete USt mit zu den Einnahmen.
Die an wen auch immer gezahlte USt/MwSt zählt zu den Ausgaben.
Ich würde mich über hilfreiche Antworten sehr freuen
Und ich freue mich über eine Info, ob die Antwort geholfen hat.
bitte keine Ratschläge über Unternehmensberater usw.
mag ich auch nicht.
Aber hier ist Lesestoff für Dich: http://www.klicktipps.de/gewerbe - und dort besonders der Teil 3
Der Autor ist übrigens kein Berater, sondern hat das meiste dort Beschriebene selbst erlebt, bzw. lernen müssen.
Gruß
JK