Flohmark EIN bzw. VERKÄUFE richtig Versteu.?

Hallo zusammen, ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir weiter helfen könntet…

Ich habe mir des öfteren schon überlegt, ein Nebengewerbe anzumelden wo ich Restposten, Flohmarktartikel usw. weiterverkaufen möchte. Ich möchte kein Gewerbe, wo ich von der Mehrwertst. befreit werde (Kleinunternehmer), sondern ein Gewerbe wo alles über Mehrwertst. läuft.

Jetzt zu den Fragen:

1.) Nehmen wir mal an, ich kaufe auf dem Flohmarkt einen Artikel für 10 Euro ein und der Verkäufer möchte mir keine Quittung ausstellen (Privatverkäufer). Wie kann ich dem Finanzamt nachweisen, dass ich wirklich 10 Euro für den Artikel ausgegeben habe?

2.) Jetzt nehmen wir mal an ich setzte den Artikel bei Ebay rein und die Auktion endet bei 20 Euro. Das würde bedeuten ich habe den Artikel für 20 Euro inklusive Mehrwertst. verkauft. Was müsste ich jetzt davon alles an dem Staat abgeben (der Nettobetrag wäre ja dann 16,81 € also würden dann 3,19 € Mehrwertst. anfallen)?

3.) Jetzt nehmen wir mal an ich kaufe einen Artikel MIT RECHNUNG für 10 € (Nettobetrag 8,40 €, Mehrwertst. also 1,60 € ) inklusive Mehrwertst… Verkaufe den Artikel für 20 Euro (Nettobetrag 16,81, Mehrwertst. 3,19) Inklusive Mehrwertst. was müsste ich jetzt hier den Staat abgeben ? (Nur die Differenz der beiden Mehrwertst. 3,19€ - 1,60€ = 1,59€?)

Ich würde mich über hilfreiche Antworten sehr freuen (und bitte keine Ratschläge über Unternehmensberater usw. , deswegen bin ja um es hierrüber herauszubekommen)…

Schon mal im voraus VIELEN VIELEN DANK für eure Hilfe! Ich wünsche euch einen schönen Tag!

Gruß

Hallo , leider kann ich Dir in diesem Fragenkoklex nicht weiter helfen.

Viele Grüße

2 und 3 sind so richtig, erledigt sich mit den Umsatzsteuervoranmeldungen wie von selbst.
Zu 1: Man kann sich einen Eigenbeleg erstellen. Allerdings ohne Mehrwertsteuer, der Betrag Brutto/Netto ist dann gleich. Wenn das Teil verkauft wird, ist ja erstichtlich, dass es vorhanden war.

Hallo,

Ich habe mir des öfteren schon überlegt,
ein Nebengewerbe anzumelden

Es gibt nur eine Gewerbeanmeldung.
In welchem Umfang man es betreibt, entscheidet man selbst.

Ich möchte kein … (Kleinunternehmer), sondern ein
Gewerbe wo alles über Mehrwertst. läuft.

Wenn Du viel bei privat einkaufst und an privat verkaufst, solltest Du nochmal darüber nachdenken und das Ganze durchrechnen.
Argumente für und gegen: http://www.klicktipps.de/gewerbe-faq.php#kleinuntern…
Ich kenne einen Fall, in dem ein Gewerbler nach 5 Jahren von der Regelbesteuerung zurück auf die KU-Regelung gewechselt hat. Das hat ihm dann ca. 1.000€ USt pro Jahr gespart.

1.) Nehmen wir mal an, ich kaufe auf dem Flohmarkt einen
Artikel für 10 Euro ein und der Verkäufer möchte mir keine
Quittung ausstellen (Privatverkäufer).

Ihm erst mal klar machen, dass eine Quittung für ihn kein Schaden darstellt. Seine Unterschrift kann ja auch schnuddelig sein.

Wie kann ich dem Finanzamt nachweisen,
dass ich wirklich 10 Euro für den
Artikel ausgegeben habe?

Da muss ich passen.
Frag das doch mal im Forum „Steuern“ hier bei w-w-w
Da wird so was (wenn nicht mit „ich“ formuliert) rasch und gut beantwwortet.

2.) Jetzt nehmen wir mal an ich setzte den Artikel bei Ebay
rein und die Auktion endet bei 20 Euro. Das würde bedeuten ich
habe den Artikel für 20 Euro inklusive Mehrwertst. verkauft.
Was müsste ich jetzt davon alles an dem Staat abgeben (der
Nettobetrag wäre ja dann 16,81 €

Endlich mal jemand, der bei so was richtig rechnet! :smile:

also würden dann 3,19 € Mehrwertst. anfallen)?

Ja.

Hinzu kommt jetzt noch die Ebay-Gebühr und dass Ebay nicht in Deutschland sitzt (siehe z. B.: http://www.pkv-selbstvergleich.de/ebay.htm ). Diese USt kommt dann in ein Extra-Feld in der USt-Erklärung, wirkt sich aber nicht auf den Gewinn aus. Ist eher ein (sehr kleiner)positiver Effekt, weil Ebay dann ein Netto-Rechnung stellt. - Aber nur, wenn der Verkäufer eine internationale USt ID Nummer hat.

3.) Jetzt nehmen wir mal an, ich kaufe einen Artikel MIT
RECHNUNG für 10 € (Nettobetrag 8,40 €, Mehrwertst. also 1,60 €

Wenn Du ihn von Privat kaufst, ist 0% MwSt drauf, weil ein Privatmensch keine USt berechnen darf.
Dein Beispiel passt nur wenn du von einem Gewerbler und nicht-Kleinunternehmer eingekaufst.

Verkaufe den Artikel für 20 Euro
(Nettobetrag 16,81, Mehrwertst. 3,19) Inklusive Mehrwertst.
was müsste ich jetzt hier den Staat abgeben ? (Nur die
Differenz der beiden Mehrwertst. 3,19€ - 1,60€ = 1,59€?)

Für das Beispiel mit Kauf bei Gewerbler stimmt das.

Bei Kauf von Privat bekommt das FA 3,19 € - 0 € = 3,19 €

Am Rande bemerkt (und ungefragt):
Für die Einkommensteuer gehört eingenommene USt/MwSt und vom FAmt erstattete USt mit zu den Einnahmen.
Die an wen auch immer gezahlte USt/MwSt zählt zu den Ausgaben.

Ich würde mich über hilfreiche Antworten sehr freuen

Und ich freue mich über eine Info, ob die Antwort geholfen hat.

bitte keine Ratschläge über Unternehmensberater usw.

mag ich auch nicht.

Aber hier ist Lesestoff für Dich: http://www.klicktipps.de/gewerbe - und dort besonders der Teil 3
Der Autor ist übrigens kein Berater, sondern hat das meiste dort Beschriebene selbst erlebt, bzw. lernen müssen.

Gruß
JK

Danke für deine Antwort hat mir gut geholfen! Finde es gut wenn man normale menschliche Antworten bekommt (wie du es gemacht hast) und nicht nur besserwisserische Sprüche wie es viele machen (von wegen hol dir professionelle Hilfe usw.).
Man ist ja schließlich hier angemeldet um sich ohne professionelle Hilfe schlau zu machen.

Danke dir nochmal! So muss es sein!

Gruß

Auch dir Danke für deine Antwort hat mir auch sehr geholfen! Woher kennst du dich so aus? Selber Selbstständig?

Gruß

Ps.: Woher kennst du dich so aus? Selber Selbstständig?

  1. Steuerrecht ist eines meiner Hobbies.
  2. Bin selbständig als Einzelunternehmer unter www.pc-hilfe-bhv.de. IT ist ein weiteres Hobby.
  3. Im ersten Leben war ich Kaufmann im Groß- und Außenhandel.
    Schönen Sonntag.

Auch dir Danke für deine Antwort hat mir auch sehr geholfen!
Woher kennst du dich so aus? Selber Selbstständig?

Gruß

Hi,

Woher kennst du dich so aus? Selber Selbstständig?

Ja, habe ein Gewerbe neben meinem Hauptberuf. Am Anfang ging es erst mal darum, als Familie legal nebenher (und damit die Kinder auch was draus lernen konnen) noch was dazu verdienen zu können.
Inzwischen hat sich das Ganze mehr auf Homepage (www.KlickTipps.de), Homepagepflege für Kunden und Excelschulungen verlagert. Zwischendurch hatte ich auch schon Software bei Ebay und Amazon verkauft.

Wenn ich was mache, will ich es auch verstehen. Das gesammelte Wissen kann ich dann verdichtet in einer Homepage veröffentlichen.

Finde es gut, wenn man normale menschliche Antworten bekommt
(wie du es gemacht hast) und nicht nur besserwisserische Sprüche

In dieser Hinsicht ist w-w-w noch eins der besten Foren.
Hier geht es im Allgemeinen überdurchschnittlich höflich und sachlich zu.

Schöne Grüße
JoKu

p. S.: Habe Deine Frage mal anonymisiert im Steuer-Forum hier bei w-w-w gestellt. - interessiert mich ja auch.

Hallo zusammen,
Ich habe mir des öfteren schon überlegt, ein Nebengewerbe
anzumelden wo ich Restposten, Flohmarktartikel usw.
weiterverkaufen möchte. Ich möchte kein Gewerbe, wo ich von
der Mehrwertst. befreit werde (Kleinunternehmer), sondern ein
Gewerbe wo alles über Mehrwertst. läuft.

Jetzt zu den Fragen:

1.) Nehmen wir mal an, ich kaufe auf dem Flohmarkt einen
Artikel für 10 Euro ein und der Verkäufer möchte mir keine
Quittung ausstellen (Privatverkäufer). Wie kann ich dem
Finanzamt nachweisen, dass ich wirklich 10 Euro für den
Artikel ausgegeben habe?

Hallo,

zum Fall 1 – ohne Quittung gibt es keinen Nachweis für das Finanzamt. Insofern kann die Ausgabe nicht angesetzt werden. Mehrwertsteuer wird man beim Kauf von Privat ohnehin nicht ziehen können.

2.) Jetzt nehmen wir mal an ich setzte den Artikel bei Ebay
rein und die Auktion endet bei 20 Euro. Das würde bedeuten ich
habe den Artikel für 20 Euro inklusive Mehrwertst. verkauft.
Was müsste ich jetzt davon alles an dem Staat abgeben (der
Nettobetrag wäre ja dann 16,81 € also würden dann 3,19 €
Mehrwertst. anfallen)?

Fall 2 – In dem Fall muss die Mehrwertsteuer, wie schon richtig angenommen, an den Fiskus abgeführt werden. Darüber hinaus ist der Gewinn zu versteuern.

3.) Jetzt nehmen wir mal an ich kaufe einen Artikel MIT
RECHNUNG für 10 € (Nettobetrag 8,40 €, Mehrwertst. also 1,60 €
) inklusive Mehrwertst… Verkaufe den Artikel für 20 Euro
(Nettobetrag 16,81, Mehrwertst. 3,19) Inklusive Mehrwertst.
was müsste ich jetzt hier den Staat abgeben ? (Nur die
Differenz der beiden Mehrwertst. 3,19€ - 1,60€ = 1,59€?)

Fall 3 – Auch hier ist das schon mal richtig gedacht – die Differenz aus Vorsteuer und Umsatzsteuer ist ans Finanzamt zu entrichten. Hinzu kommt die Versteuerung des Gewinns. Diese richtet sich nach dem persönlichen Steuersatz und nach den Gesamtgewinnen des Jahres. Bei sehr kleinen Gewinnen, kann die Steuer auch ausbleiben. Werden die Gewinne sehr hoch, kann unter Umständen sogar Gewerbesteuer anfallen. Im Idealfall sollte hierzu ein fachkundiger Steuerberater befragt werden, wie er bei http://www.betriebsausgabe.de/steuerberatung.php zu finden ist.

Ich verstehe gerade nicht warum Sie Mehrwertsteuer ausweisen wollen. Stört nur? Aber egal…
Am liebsten lassen Sie sich von einem Steuerberater von allem hinweisen (ich kennen mich nicht aus zum Thema Mwst).

Ich habe mir des öfteren schon überlegt, ein Nebengewerbe
anzumelden wo ich Restposten, Flohmarktartikel usw.
weiterverkaufen möchte. Ich möchte kein Gewerbe, wo ich von
der Mehrwertst. befreit werde (Kleinunternehmer), sondern ein
Gewerbe wo alles über Mehrwertst. läuft.

Lohnt sich hier nicht, da du in deinem Modell kaum Vorsteuer hast. Daher lohnt es sich hier von der Mehrwertsteuer befreit zu werden.

Jetzt zu den Fragen:

1.) Nehmen wir mal an, ich kaufe auf dem Flohmarkt einen
Artikel für 10 Euro ein und der Verkäufer möchte mir keine
Quittung ausstellen (Privatverkäufer). Wie kann ich dem
Finanzamt nachweisen, dass ich wirklich 10 Euro für den
Artikel ausgegeben habe?

Gar nicht! Außer wenn es z.B. auf ebay gekauft wurde, dann hast du es ja schriftlich. Ansonsten kannst du es auch nicht als Ausgabe abziehen, du benötigst immer ein Beleg!

2.) Jetzt nehmen wir mal an ich setzte den Artikel bei Ebay
rein und die Auktion endet bei 20 Euro. Das würde bedeuten ich
habe den Artikel für 20 Euro inklusive Mehrwertst. verkauft.
Was müsste ich jetzt davon alles an dem Staat abgeben (der
Nettobetrag wäre ja dann 16,81 € also würden dann 3,19 €
Mehrwertst. anfallen)?

An Umsatzsteuer € 3,19. Auf den Gewinn kommen natürlich noch weitere Steuern und Abgaben.

3.) Jetzt nehmen wir mal an ich kaufe einen Artikel MIT
RECHNUNG für 10 € (Nettobetrag 8,40 €, Mehrwertst. also 1,60 €
) inklusive Mehrwertst… Verkaufe den Artikel für 20 Euro
(Nettobetrag 16,81, Mehrwertst. 3,19) Inklusive Mehrwertst.
was müsste ich jetzt hier den Staat abgeben ? (Nur die
Differenz der beiden Mehrwertst. 3,19€ - 1,60€ = 1,59€?)

Ja, genau!

Ich würde mich über hilfreiche Antworten sehr freuen (und
bitte keine Ratschläge über Unternehmensberater usw. ,
deswegen bin ja um es hierrüber
herauszubekommen)…

ganz ohne Steuerberater oder wenigstens einen Lehrgang der VHS über Steuerrecht und Buchführung geht es aber nicht!

Schon mal im voraus VIELEN VIELEN DANK für eure Hilfe! Ich
wünsche euch einen schönen Tag!

Gruß

Gruß

Sascha

  1. Wenn Du keinen Nachweis für Deine Ausgaben hast dann hast Du steuerlich gesehen auch keine Ausgaben. Du musst also unbedingt schauen das Du für deine gekauften Artikel auch Quittungen erhältst sonst zahlst Du zu viel Ust.
  2. Richtig  3,19 € Ust.   sind abzüführen
  3. Ja, auch richtig nur die Differenz ist abzuführen. Darüber hinaus können natürlich noch andere  Mehrwertsteuerbeträge aus betrieblichen Anschaffungen wie z.b. Foto, PC, Büromaterial.
  4. Tipp: Für so ein Kleingewerbe ist es in der Regel besser sich von der Mwst. zu befreien. Einziger Grund  dagegen wären größere Anschaffung in der Anfangsphase bzw. Ausbauphase des Geschäfts.  Wenn Du Dir z.B.  Schreibtisch, Bürostuhl, Lapptop, Pc, Drucker, etc. für 10000€ anschaffst bekommst Du vom Finanzamt die darin enthaltene Mwst. wieder zurück bzw. verrechnet. In dem Fall würdest Du das Finanzamt mit 1596,64€ an Deinen Anschaffungen beteiligen.

Hallo,also erstens ist es natürlich absolut unrentabel einen Artikel für 10Euro zu kaufen und für 20Euro zu verkaufen.Mit den Gebühren für ebay und PayPak sowie den Aufwendungen für Benzin und der Zeit ist es absolut nicht rentabel.
Davon aber abgesehen, musst Du natürlich ein Kleingewerbe anmelden.
Je nach dem,womit Du besser weg kommst,kannst Du Dich für die bessere Möglichkeit entscheiden.
Für dies ist aber wirklich ein Rat eines Steuerberaters notwendig und der kann Dir auch nur helfen,wenn Du wohl genauere Zahlen vorlegst.
Der Hauptgrund wieso ich Dir schreibe ist ehrlich gesagt ein anderer,ich würde genauso gerne die Antworten wissen.
Es wäre sehr,sehr lieb,wenn Du die Lösung Deines Problems,mit mitteilen könntest.Danke
Ich habe selbst ein Kleingewerbe angemeldet und mir ist auch noch einiges unklar.LG baziboss

Hallo,
hier mal eine brauchbare Antwort von meinem Mitglied!
Und von solche Antworten habe ich viele ähnliche erhalten.
D.h. man kann davon ausgehen, dass es Richtig ist was das Mitglied schreibt.

Hier die Antworten:

  1. Wenn Du keinen Nachweis für Deine Ausgaben hast dann hast Du steuerlich gesehen auch keine Ausgaben. Du musst also unbedingt schauen das Du für deine gekauften Artikel auch Quittungen erhältst sonst zahlst Du zu viel Ust.
  2. Richtig 3,19 € Ust. sind abzüführen
  3. Ja, auch richtig nur die Differenz ist abzuführen. Darüber hinaus können natürlich noch andere Mehrwertsteuerbeträge aus betrieblichen Anschaffungen wie z.b. Foto, PC, Büromaterial.
  4. Tipp: Für so ein Kleingewerbe ist es in der Regel besser sich von der Mwst. zu befreien. Einziger Grund dagegen wären größere Anschaffung in der Anfangsphase bzw. Ausbauphase des Geschäfts. Wenn Du Dir z.B. Schreibtisch, Bürostuhl, Lapptop, Pc, Drucker, etc. für 10000€ anschaffst bekommst Du vom Finanzamt die darin enthaltene Mwst. wieder zurück bzw. verrechnet. In dem Fall würdest Du das Finanzamt mit 1596,64€ an Deinen Anschaffungen beteiligen

Gruß