Liebe/-r Experte/-in,
ich beabsichtige nebenbei auf dem Flohmarkt etwas dazu zu verdienen. Nur kenne ich mich mit der rechtlichen Lage dieses Geschäfts wenig aus. Ich bitte um Informationen, ob man für den aktiven und regelmäßigen Verkauf von gebrauchten Waren (Elektro, Textil etc.) ein Gewerbe anmelden muß, oder ob es hier um eine Ausnahme handelt?
Über wertvolle und konkrete Tipps würde ich mich freuen.
Vielen Dank im Vorsau.