Flohmarkt

Liebe/-r Experte/-in,

ich beabsichtige nebenbei auf dem Flohmarkt etwas dazu zu verdienen. Nur kenne ich mich mit der rechtlichen Lage dieses Geschäfts wenig aus. Ich bitte um Informationen, ob man für den aktiven und regelmäßigen Verkauf von gebrauchten Waren (Elektro, Textil etc.) ein Gewerbe anmelden muß, oder ob es hier um eine Ausnahme handelt?
Über wertvolle und konkrete Tipps würde ich mich freuen.

Vielen Dank im Vorsau.

Hi

für den Verkauf von Waren auf dem Flohmarkt benötigt man grundsätzlich keinerlei Gewerbeschein, wenn es sich um den Verkauf gebrauchter Ware handelt.

Beim Verkauf von Neuware kann es im Einzelfall dagegen schon Probleme geben, falls einmal eine Person vom Gewerbeamt einen Nachweis über die Herkunft der Ware verlangt. Normaler Weise ist die Wahrscheinlichkeit jedoch sehr gering und der Verkauf allgemeiner Verbrauchsgüter steht bei Offiziellen nicht sonderlich im Visier der Kontrolle.

Ich hoffe, ich konnte Dir mit dieser Auskunft etwas weiterhelfen.

Hallo,

besten Dank für die schnelle Antwort.

Ich habe gute Bezugsquellen gefunden für Gebrauchtwaren.
Was ist Deiner Erfahrung nach noch zu berücksichtigen?
Ist es ein Problem, wenn man eine größere Menge an Waren (z. B. nur Klamotten) an einem Tag und einem Ort ausstellt?
Im Prinzip kann mir doch keiner nachweisen, ob es meine eigene Ware oder Aufgekaufte ist.
Oder sind Dir Beispiele bekannt, wo es zu solchen Situationen gekommen ist, dass irgendjemand auf diese Art und Weise in Probleme geraten ist.

Vielen Dank.

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Hallo sarajevox,
für den Verkauf von Gebrauchten Waren benötigen Sie auf dem Flohmarkt keinen Gewerbeschein. Auch bei regelmäßigen Verkauf. Ich weiß nicht wie Sie Ihre Ware besorgen, aber falls Sie die Ware über Raümungen beziehen, ist es nicht schlecht einen Gewerbeschein machen. Auf dem Flohmarkt ist offiziell nur Gebrauchtware erlaubt, allerdings darf 5% Neuware mitgeführt werden, da man ja nie weiß, wenn man etwas geschenkt bekommt.
Falls Sie noch fragen haben stehe ich ihnen gerne zur VerfügÜgung.

mfg

hiphophasser

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Hi

also solange die zu verkaufende Bekleidung nicht mehrfach in unterschiedlichen Größen vorhanden ist, wird es sicherlich keinerlei Probleme beim Verkauf geben.

Nur sollte vermieden werden, dass an der Ware noch original Verkaufsettiketten anhängen - denn dann wäre es einwandfrei Neuware.

Ansonsten ist mir persönlich noch nie zu Ohren gekommen, dass jemand, der gebrauchte Bekleidung in größeren Mengen angeboten hat, jemals Probleme bekommen hatte.

Gruß

Christiane

Hallo Sarajevox!

In Niedersachsen gilt eine Gewerbeordnung, die besagt, dass jemand der wiederholt gleichartige Waren anbietet, eine Gewinnerzielungsabsicht hat. Deshalb muss er ein Gewerbe anmelden. Ich denke, das ist in der gesamten Republik ähnlich gültig. Google einfach die Gewerbeordnung in Deinem Bundesland, Stadt ect.
Frag vielleicht einmal ein paar Händler auf den Märkten, die Du nutzen möchtest, wie die Kontrollen gehandhabt werden. Steuern musst Du erst ab einem sehr hohen Gewinn bezahlen, dagegen kannst Du die Kosten wie Fahrzeug, Einkauf usw. geltend machen.

Ich hoffe Dir gedient zu haben, mfG Nedisgutik

Hallo !!!

Leider weiß ich nicht ob du aus österreich oder einen benachbarten Staat bist !!!

Aber für Österreich schaut es momentan so aus das wenn du nur selten ( einmal in der Woche ) auf den Flohmarkt gehst und du nur gebrauchte Ware also nicht angekaufte Konkursware oder ähnliches verkaufst kein problem mit dem Finanzamt haben dürftest.Denn bis zu 720,-Euro im JAhr darf man dazuverdienen.
Wie die ganz genaue Gesetzeslage ist kann ich dir leider nicht beantworten da ich mich damit auch nicht so genau auseinandergesetzt habe. Aber aus meinen erfahrungen kann ich dir nur oben genannten rat geben.

Mfg
Christian

Leider konnter ich wegen längerer Krankheit nichtz antworten sorry