Flohmarkt auf der HP

Ein Forenbetreiber (sagen wir ähnlich wie das w-w-w nur um einiges kleiner) möchte ein Flohmarktforum eröffnen, wo Member untereinander Sachen anbieten und verkaufen können.

Darf der das oder was muss er beachten !?!?

TwingO

Darf der das oder was muss er beachten !?!?

Natürlich darf er.

Sobald die Sache kommerziell wird (also aus Sicht des Forenbetreibers), besteht eine Impressumspflcht, des Weiteren müssen ein Gewerbe angemeldet und die entsprechenden Steuern abgeführt werden.

Levay

Hallo Levay,

ich möchte Dir hier widersprechen. Ob die Sache kommerziell ist oder nicht, entscheidet nicht der Forenbetreiber!

Wenn ich das Gesetz noch richtig in Erinnerung habe, besteht in solch einem Fall automatisch eine Impressumpflicht. Hier einmal der Link: http://www.netlaw.de/gesetze/tdg.htm . Falls ich dies richtig interpretiere wäre auf Grund des Inhaltes auch der Betreiber einer Flohmarktseite Impressumpflichtig. Dies unabhängig davon ob der selber damit Geld verdient oder nicht!

Die Anmeldung eines Gewerbes und eine damit verbunde Steuerpflicht sollte sich aus der gewerbsmäßigen Betreibung einer solcen Seite ergeben. Also müsste für den Zutritt zum Forum Geld oder nach Abschluß eines Kaufes/Tausches Geld fällig werden.

Diese Angaben natürlich ohne Gewähr. :smile:

mit besten Grüßen Steffen

Darf der das oder was muss er beachten !?!?

Natürlich darf er.

Sobald die Sache kommerziell wird (also aus Sicht des
Forenbetreibers), besteht eine Impressumspflicht, des Weiteren
müssen ein Gewerbe angemeldet und die entsprechenden Steuern
abgeführt werden.

Levay

ich möchte Dir hier widersprechen. Ob die Sache kommerziell
ist oder nicht, entscheidet nicht der Forenbetreiber!

Aber klar doch! Wenn ich als Hobby eine Internetauktion eröffne und damit keine Umsätze mache, dann handle ich nicht nur dadurch kommerziell, dass die anderen über diese Plattform Verkäufe abwickeln. Anders sieht es aus, wenn ich Nutzungsentgelte verlange oder Werbung schalte, kurz: Wenn ich Geld verdienen will.

Wenn ich das Gesetz noch richtig in Erinnerung habe, besteht
in solch einem Fall automatisch eine Impressumpflicht. Hier
einmal der Link: http://www.netlaw.de/gesetze/tdg.htm . Falls
ich dies richtig interpretiere wäre auf Grund des Inhaltes
auch der Betreiber einer Flohmarktseite Impressumpflichtig.

Das mag allerdings sein, weiß ich nicht!

Die Anmeldung eines Gewerbes und eine damit verbunde
Steuerpflicht sollte sich aus der gewerbsmäßigen Betreibung
einer solcen Seite ergeben.

Ja, aber doch nur, wenn es wirklich eine „gewerbsmäßige Betreibung“ ist, und das ist vorliegend gar nicht klar!

Also müsste für den Zutritt zum
Forum Geld oder nach Abschluß eines Kaufes/Tausches Geld
fällig werden.

So sehe ich es auch. Ist dem aber nicht so und wird auch keine andere Möglichkeit genutzt, damit Geld zu verdienen (wie gesagt: Werbung…), wüsste ich nicht, wieso er ein Gewerbe anmelden sollte oder steuerpflichtig wäre. Das mit dem Impressum weiß ich wie gesagt nicht.

Levay

Hallo Levay,

na dann sind wir doch einer Meinung. Mich störte lediglich Deine Aussage, dass die (subjektive) Sicht des Hp-Betreibers entscheidend für die Definition „Kommerzieller Betrieb“ ist. Die von Dir nun genannten Kriterien sind allerdings objektiv.
Ich wollte lediglich den Fragesteller vor einem Irrtum bewahren. Ich habe bereits mehrfach erlebt, dass für manchen Betreiber einer Webseite die dort gemachten Gewinne nur ein Taschengeld darstellten und ihm die Definition eines kommerziellen Betreibens nicht klar war… Danach war das Geschrei immer groß, wenn Abmahnungen ins Haus flatterten und die Sache teuer wurde.

mit besten Grüßen Steffen