Flohmarktverkäufe

Hallo und einen schönen Tag,
ich bin ein wenig verzweifelt, weil wir nicht wissen, wie wir uns
jetzt da verhalten sollen.
Wir kauften am 18.November 07 auf einem Flohmarkt ein DVD&DVBT-
Abspielgerät.
Über die Fernbedienung dieses Gerätes sollte es auch programmiert
werden.
Nur leider funktionierte sie nicht.
Wir versuchten es dann manuell, auch Fehlanzeige.
Da wir von dem Händler wussten, dass er sich am 02.Dez.07 wieder in
unserem Raum befand, gingen wir dort hin und reklamierten.
" Kein Problem" meinte der Händler in der nächsten Woche, also am
09.Dez.07 sei er wieder auf dem Flohmarkt XY und wir sollen die jetzt
von ihm als Quittung ausgefüllte Visitenkarte mitbringen, dann
bekämen wir ein " neues Gerät."
Am 09.Dez.07 begaben wir uns in Richtung Flohmarkt, welcher an
verabredeter Stelle nicht stattfand.
Zu Hause -ein Blick auf eine Seite im Net, sahen wir dann dass der
Flohmarkt an einer ganz anderen Stelle stattfand als vom Händler
angegeben.
Jetzt zu diesem Markt.
Der Händler wurde angetroffen und meinte, dass wir zu spät wären, er
hätte das Gerät weiter verkauft…
Wir sollen am 23.Dez.07 wieder kommen, das Geld zurückgeben könne er
nicht, das hätte er am Tag des Kaufes getan…
Am Tag des Kaufes haben wir ja erst einmal zu hause feststellen
müssen, dass es nicht funktioniert dieses Gerät.Wo sollten wir ihn
finden diesen " Händler " ?
Was können wir machen?
Wie müssen wir uns verhalten , wenn wir am 23.Dez. mit ihm
zusammentreffen, er uns wieder mit einer Ausrede "abwimmeln " will?

falsches Brett
Hallo Fragewurm,

Das ist ein Frage für das Rechtsbrett !

Rechtlich macht es keinen Unterschied ob das ein Rasenmäher oder ein TV-Produkt ist.
Mangel ist Mangel.

MfG Peter(TOO)