Klar. Und das zu Recht.
Straftatbestände sanktionieren ein schädliches Verhalten. Es muss unmittelbar ein Rechtsgut verletzt (in bestimmten Fällen nur gefährdet) werden. Zum Beispiel eine Körperverletzung oder eine Vermögensschädigung. Wenn jemand aus einem Gefängnis ausbricht (und zwar ohne dabei Schaden anzurichten, siehe Ausgangspostion), dann ist das überhaupt nicht der Fall.
Rechtsdogmatisch ist es noch einfacher: Es gibt keinen Straftatbestand, der den Ausbruch bestraft, also ist derselbe straffrei.
Levay