Flucht strafbar?

Hallo,

wenn ein Strafgefangener flieht, dabei aber keinen Schaden an Personen oder Sachen anrichtet: Ist die Flucht als solche strafbar?

Grüße
Carsten

Nein (owT)
owT = ohne weiteren Text

owT = ohne weiteren Text

aus dem Knast ist straffrei??

Mikesch

Hi,

aus dem Knast ist straffrei??

Mikesch

Ja.
"In Deutschland ist die Flucht als solche straffrei, die Hilfe zur Flucht jedoch straf- bzw. bußgeldbewehrt (§ 120 StGB Gefangenenbefreiung, § 115 OWiG). Es ist jedoch zu beachten, dass in den meisten Fällen des Gefängnisausbruchs hierfür Straftaten (z. B. Sachbeschädigung (Gitterstäbe durchsägen), Körperverletzung (Anwendung von Gewalt gegen einen oder mehrere Strafvollzugsbedienstete)) oder Bestechung begangen werden. Ein Gefängnisausbruch bleibt daher selten straffrei. Überdies kann ein gemeinsamer, gewalttätig durchgeführter Ausbruch nach § 121 StGB als Gefangenenmeuterei bestraft werden.

Nach Artikel 8 der Haager Landkriegsordnung darf die Flucht Kriegsgefangener nur dann disziplinarisch bestraft werden, wenn der Flüchtige ergriffen wird, bevor es ihm gelingt, sein Heer zu erreichen oder das vom Feind besetzte Gebiet zu verlassen."

Gruß
Didi

aus dem Knast ist straffrei??

Solange man auf dem Weg nach draussen nix kaputt macht oder jemanden verletzt darf man abhauen.

Das Streben nach Freiheit ist ein Menschenrecht.

Tag,

Nach Artikel 8 der Haager Landkriegsordnung darf die Flucht
Kriegsgefangener nur dann disziplinarisch bestraft werden,
wenn der Flüchtige ergriffen wird, bevor es ihm gelingt, sein
Heer zu erreichen oder das vom Feind besetzte Gebiet zu
verlassen."

Gilt das für Berliner Straßengangs analog?

Irgendwie ist mir auch der Anwendungsbereich des Art. nicht ganz klar. Wie soll man Kriegsgefangene disziplinarisch bestrafen, die ihr Heer erreicht haben (Auslieferungsersuchen)?

Dea

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owT = ohne weiteren Text

aus dem Knast ist straffrei??

Mikesch

Hallo,

Hallo.

Irgendwie ist mir auch der Anwendungsbereich des Art. nicht
ganz klar. Wie soll man Kriegsgefangene disziplinarisch
bestrafen, die ihr Heer erreicht haben
(Auslieferungsersuchen)?

Ein geflohener Kriegsgefangener kann doch durchaus in einem der folgenden Einsätze als Soldat erneut gefangen genommen werden. Darauf zielt das vermutlich ab.

Sebastian.

Nach Artikel 8 der Haager Landkriegsordnung darf die Flucht
Kriegsgefangener nur dann disziplinarisch bestraft werden,
wenn der Flüchtige ergriffen wird, bevor es ihm gelingt, sein
Heer zu erreichen oder das vom Feind besetzte Gebiet zu
verlassen."

Was dem Kriegsgefangenen aber auch nicht weiterhilft, wenn er beim Fluchtversuch erschossen wird…

Ein geflohener Kriegsgefangener kann doch durchaus in einem
der folgenden Einsätze als Soldat erneut gefangen genommen
werden. Darauf zielt das vermutlich ab.

Korrekt, aber bitte nicht die Haager Landkriegsordnung ohne die Genfer Konventionen betrachten.

Gruß Andreas

Klar. Und das zu Recht.

Straftatbestände sanktionieren ein schädliches Verhalten. Es muss unmittelbar ein Rechtsgut verletzt (in bestimmten Fällen nur gefährdet) werden. Zum Beispiel eine Körperverletzung oder eine Vermögensschädigung. Wenn jemand aus einem Gefängnis ausbricht (und zwar ohne dabei Schaden anzurichten, siehe Ausgangspostion), dann ist das überhaupt nicht der Fall.

Rechtsdogmatisch ist es noch einfacher: Es gibt keinen Straftatbestand, der den Ausbruch bestraft, also ist derselbe straffrei.

Levay

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