Flucht aus dem Auto

oft diskutiert
Hallo!

Abgesehen davon, dass man den Weißungen des Baemten
folge zu leisten hat und dies Bußgeldbewärt ist, wie du ja
richtig angemerkt hast,

Dies ist nur im Rahmen der StVO der Fall. Als Fußgänger ist man davon generell nicht betroffen.

entziehst du dich ja zusätzlich durch
die Flucht der Feststellung deiner Personalien.

Dies ist auch der Sinn der Flucht.

Somit wäre die
Polizei in diesem Moment berechtigt dich in
Idenditätsgewahrsam zu nehmen.

Ja, die Polizei ist dazu in der Tat berechtigt. Doch genauso darf ich auch abhauen. Da alle Menschen nach Freiheit streben, kann von ihnen nicht verlangt werden, sich einer Freiehtseinschränkenden Festnahme resignierend hinzugeben.

Sollte dich der Polizist also
einholen, dann kannst du mir glauben, dass er dich zu Fall
bringen wird, du erstmal Handschließen verpasst bekommst und
solltest du Widerstand leisten gibt es da auch noch mal ne
Anzeige.

Richtig; von dieser Aussage wird aber nicht widerlegt, dass man Weglaufen darf.

Solltest du Schrammen davon getragen
haben…Pech…selber Schuld. Die kannst du nicht geltend
machen.

Wenn die Festnahme rechtswidrig war, kann man das nicht so generell sagen.

Gruß
Paul

PS:
Zur Straffreiheit der Flucht findet man im Internet genug. Hier wurde es auch schon wiederholt diskutiert, unter anderem in
/t/flucht-strafbar/4640288
und
/t/flucht-starfbar/4080343
.