Flucht starfbar?

Hallo!

Jemand muss zur Identitätsfeststellung mit auf einen Polizeistützpunkt kommen. Auf dem Weg dahin sagt der Polizist, dass die Freiheit vorrübergehend eingeschränkt sei und man nicht abhauen dürfe etc. .
Nun tut man dies aber doch. Man wendet dabei keine Gewalt an, sondern rennt einfach weg.
Ist dieses Verhalten strafbar?

Danke schonmal für die Antworten,
Gruß
peak

Hallo,

nein. Fluch allein, ohne dass dabei bestimmte Straftaten begangen werden (Gewalt, Drohung, Sachbeschädigung, etc.), ist in Deutschland nicht strafbar. Nicht einmal ein Strafgefangener begeht eine Straftat, wenn er lediglich aus dem Gefängnis flieht.

Der Hintergrund hierbei ist einfach der, dass man hierzulande sagt, wenn man man schon die Grundrechte eines Menschen, insbesondere die persönliche Freiheit, einschränkt, dann kann man ihm jedenfalls in diesem Fall keine Vorwurf machen, wenn er sich dem entzieht. Die Freiheit wird als absolutes Grundbedürfnis des Menschen anerkannt, so dass der Drang zu dieser nicht unter Strafe gestellt werden kann.

Gruß
Dea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das ist ja toll!
Danke für die Antwort.
Also sollte man eigentlich immer, wenn einem etwas vorgeworfen wird, versuchen zu flüchten.

Das ist ja toll!
Danke für die Antwort.
Also sollte man eigentlich immer, wenn einem etwas vorgeworfen
wird, versuchen zu flüchten.

Ja, das erweckt Vertrauen bei den Behörden. Vergessen sollte man nicht, dass zwischen „strafbar“ und „rechtswidrig“ ein Unterschied besteht. Wer von der Polizei mitgenommen wird, darf eben nicht einfach so abhauen. Auch wenn es nicht strafbar ist. Und er darf mit Gewalt daran gehindert werden.

Levay

Das ist ja toll!
Danke für die Antwort.
Also sollte man eigentlich immer, wenn einem etwas vorgeworfen
wird, versuchen zu flüchten.

Ja, das erweckt Vertrauen bei den Behörden.

Das ist nun wirklich ein besch…eidenes Argument. Bei dem, was derzeit in Deutschland abgeht, sind unsere lieben Behörden die letzten, die von „Vertrauen“ reden sollten.

Gruß,

Malte

1 „Gefällt mir“

dass zwischen „strafbar“ und „rechtswidrig“ ein

Unterschied besteht.

Ist die Flucht denn rechtswidrig?
Wenn ja, was macht es für einen Unterschied, wenn es nicht strafbar ist.
Und wieso sollte ich bei der Polizei Vertrauen erwecken, wenn die mich festnehmen wollen?

Wenn ja, was macht es für einen Unterschied, wenn es nicht
strafbar ist.

Alle strafbaren Taten sind rechtswidrig, aber nicht alle rechtswidrigen sind gleich strafbar. Falschparken ist rechtswidrig, aber nicht strafbar. Für so was kommt man nicht gleich ins Gefängnis, um das mal vereinfacht zu sagen. Und so ist es eben auch mit der Flucht von der Polizei oder aus einem Gefängnis.

Und wieso sollte ich bei der Polizei Vertrauen erwecken, wenn
die mich festnehmen wollen?

Um nicht unnötig einen schlechten Eindruck zu machen!?

Levay

1 „Gefällt mir“

Das ist nun wirklich ein besch…eidenes Argument. Bei dem,
was derzeit in Deutschland abgeht, sind unsere lieben Behörden
die letzten, die von „Vertrauen“ reden sollten.

Und was willst du uns damit nun sagen? Fakt ist, dass der Staat am längeren Hebel sitzt. Sich einer Festnahme, Identitätsfeststellung oder was auch immer durch Flucht zu entziehen, bringt Nachteile mit sich. Das ist doch ganz leicht verständlich und hat nichts mit der persönlichen Einstellung zum Staat zu tun.

Levay

Sich einer Festnahme,
Identitätsfeststellung oder was auch immer durch Flucht zu
entziehen, bringt Nachteile mit sich.

Naja, man kann auch einfach schneller rennen können.
Was ja nun nicht so die Kunst ist, wenn man nicht gleich das SEK im Rücken hat. So ein Polizist ist garnicht so schnell.

Staat und Vertrauen

Das ist nun wirklich ein besch…eidenes Argument. Bei dem,
was derzeit in Deutschland abgeht, sind unsere lieben Behörden
die letzten, die von „Vertrauen“ reden sollten.

Und was willst du uns damit nun sagen?

Dass es unklug sein mag, sich einer Identitätsfeststellung zu entziehen, aber dass es ebenso unklug und unangemessen ist, dies „Unklugheit“ damit zu begründen, die Behörden würde das in ihrem Vertrauen in den Bürger verletzen, welches es de facto schon gar nicht mehr gibt, so sehr, wie wir ausspioniert und ausgeliefert sind.

Der Staat ist mittlerweile in den allermeisten Fällen von Anfang an und ohne konkreten Grund mehr Feind des unbescholtenen Bürgers, und nicht sein Beschützer.

Stichworte? Überwachungsmaßnahmen wie „Bundestrojaner“ & Co., de facto-Abschaffung der Unschuldsvermutung durch juristische Winkelzüge, immer größere, zahlreichere und vernetztere und dabei unkontrollierbarerer Datenbanken mit privaten Informationen, und das Ende ist noch lange nicht erreicht. Sozialfälle werden auf herabwürdigende Weise kontrolliert, Gesetzesänderungen beinhalten nur noch Nutzen für Industrie und Behördenapparat.

„Mr. 1933“ Schäuble ist in Hochform, und Günni Beckstein, der fiese Möb, auf dem aufsteigenden Ast. Das „Mr. 1984“ Schily dabei ganz ordentlich vorgelegt hat, darf auch erwähnt werden.

Und komm mir jetzt bitte nicht mit „Wer nichts zu verbergen hat…“.

Fakt ist, dass der
Staat am längeren Hebel sitzt. Sich einer Festnahme,
Identitätsfeststellung oder was auch immer durch Flucht zu
entziehen, bringt Nachteile mit sich. Das ist doch ganz leicht
verständlich und hat nichts mit der persönlichen Einstellung
zum Staat zu tun.

Richtig, deshalb kann man auch ganz sachlich argumentieren, aber „Vertrauen“ ist im Zusammenhang mit Staatsorganen echt ein Reizwort und eine Farce.

Es ist ja schön, wenn Du noch Vertrauen in unsere Rechtsordnung hast, ich denke, in der Bevölkerung, die sich mehr und mehr kriminalisiert und überwacht fühlt, hat das Vertrauen in die Behörden (und DIE sind es, die zunächst etwas dafür tun mssen, nicht umgekehrt!) einen ziemlichen Tiefststand erreicht.

Verwaltung und Regierung haben gefälligst FÜR den Bürger zu arbeiten, nicht GEGEN ihn. Deshalb kann man von ebenjenen auch erwarten, dass sie sich gefälligst so verhalten.

Deshalb ist es völlig indiskutabel, wenn bspw. Polizeibeamte in herrischem Tonfall Gott in grün spielen und es noch nichtmal für nötig halten, einfachste Formen der Höflichkeit wie „bitte“, „danke“ und „Guten Dank, ich bin Wachtmeister Pusemuckel“ zu wahren (und damit meine ich nicht Krisensituationen). Dann, und nur dann, können DIE auch erwarten, dass mit ihnen ebenso umgegangen wird, und die Feststellung der Identität, sofern begründet, schmusi über die Bühne geht.

Das ist kaum noch juristisch, sondern politisch - aber Dein Sprüchlein mit dem Vertrauen hat das geradezu herausgefordert :wink:

Gruß,

Malte

2 „Gefällt mir“

Dass es unklug sein mag, sich einer Identitätsfeststellung zu
entziehen, aber dass es ebenso unklug und unangemessen ist,
dies „Unklugheit“ damit zu begründen, die Behörden würde das
in ihrem Vertrauen in den Bürger verletzen, welches es de
facto schon gar nicht mehr gibt, so sehr, wie wir ausspioniert
und ausgeliefert sind.

Ich finde das ehrlich gesagt ziemlich übertrieben und reichlich polemisch - wie diese ganze aufgeheizte Diskussion. Was hat die einfache, schnöde, alltägliche Identitätsfeststellung durch einen Polizeibeamten schon mit Schäuble zu tun…?

Levay

1 „Gefällt mir“

Ok. Dann lauf, was du kannst! Es ist natürlich keine Straftat. Wo kämen wir denn da auch hin?

Levay

Um nicht unnötig einen schlechten Eindruck zu machen!?

Wenn aber die Gegenseite doch schon einen denkbar schlechten Eindruck macht!? Deine Argumentation klingt ja fast schon nach Stockholm-Syndrom.

Gruss
Schorsch

Was hat die einfache, schnöde, alltägliche
Identitätsfeststellung durch einen Polizeibeamten

Auf dem Weg dahin sagt der Polizist, dass die Freiheit
vorrübergehend eingeschränkt sei

Hmmmm
Schorsch

1 „Gefällt mir“

Wenn ich geahnt hätte, dass sich jetzt gleich mehrere Leute an diesem Wörtchen aufhängen, hätte ich es gewiss nicht gewählt. Dabei ist so klar, was ich sagen will!

Levay

  • für den die Scheindiskussion nun beendet ist -
1 „Gefällt mir“

Dass es unklug sein mag, sich einer Identitätsfeststellung zu
entziehen, aber dass es ebenso unklug und unangemessen ist,
dies „Unklugheit“ damit zu begründen, die Behörden würde das
in ihrem Vertrauen in den Bürger verletzen, welches es de
facto schon gar nicht mehr gibt, so sehr, wie wir ausspioniert
und ausgeliefert sind.

Ich finde das ehrlich gesagt ziemlich übertrieben und
reichlich polemisch - wie diese ganze aufgeheizte Diskussion.
Was hat die einfache, schnöde, alltägliche
Identitätsfeststellung durch einen Polizeibeamten schon mit
Schäuble zu tun…?

Und wenn man mal ein bisschen weiter denkt… welche Konsequenz wird der Machtapparat daraus ziehen wenn wegen solcher Lapallien die Verdächtigten gleich weglaufen?
Da der Staat am längeren Hebel sitzt, keine guten. Man schneidet sich und auch gleich andere (Unschuldige) ins eigene Fleisch. Wer wegläuft hat auch was zu verbergen, ob das stimmt ist in dem Moment völlig irrelevant, das ist was als erstes im Hirn aufkeimt.

Wenn man protestieren möchte, dann aber auch so das es richtig verstanden wird und nicht falsch.

Tze

MfG
Lilly

Hallo!

Fluch allein, ohne dass dabei bestimmte Straftaten
begangen werden (Gewalt, Drohung, Sachbeschädigung, etc.), ist
in Deutschland nicht strafbar.

… da werden sich die Hexen aber freuen *gg*

Gruß
Tom

Naja,…
es gibt ja auch nette Flüche :smile:

… da werden sich die Hexen aber freuen *gg*

Gruß
Tom

Außerdem haben die Aktivitäten auf dem Gebiet der Verfolgung von Hexen und Hexern erheblich nachgelassen, was auch den hohen Anteil an frei laufenden Hexen erklärt.

Levay

Hallo!

Jemand muss zur Identitätsfeststellung mit auf einen
Polizeistützpunkt kommen. Auf dem Weg dahin sagt der Polizist,
dass die Freiheit vorrübergehend eingeschränkt sei und man
nicht abhauen dürfe etc. .
Nun tut man dies aber doch. Man wendet dabei keine Gewalt an,
sondern rennt einfach weg.
Ist dieses Verhalten strafbar?

Das das verhalten nicht strafbar ist wissen wir ja nun. Allerdings sollte man sich ggf. schon bemuehen, das Vertrauen des boesen, boesen, boesen Ueberwachungsstaates zu erhalten, wenn dieser einem zwecks IdF die Freiheit beschraenkt oder entzieht.
Denn da es entgegen der landlaeufigen Meinunung einiger total veraengstigter Verschoerungsfanatiker, dernen Telefone natuerlich ueberwacht werden - JA DU DICH MEINE ICH - noch keine Totalueberwachung gibt, muss immernoch das gesetz herhalten. So mal spass beiseite, diesen Aspekt sollte man nicht ausser acht lassen, abgesehen davon, dass die Polizei den Fluechtigen ggf. mit gewalt stoppen wird, oder dieser auf der wuesten flucht von einem Auto ueberfahren wird, oder sich wegen gefaerlichen eingriffs in den Strassenverkehr strafbar macht und dann statt 50.- ganze 1000.- euro zahlen muss - hab ich mit nem radfahrer erlebt, der dabei auch noch verletzt wurde und fahrrad kaputt hatte…
Aber zum gesetz noch mal. Wer eine Straftat begangen hat sollte bevor er stiften geht den 112 II Nr. 2 nicht vergessen, denn wenn er fluechtet koennte man -je nach einzelfall- zu der auffassung kommen, dass er sich der strafverfolgung komplett entziehen will. Und dann kann es passieren, dass er in U-Haft landet.

http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__112.html

http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__113.html

Kommt natuerlich auf die in den Paragraphen genannten kriterien an und bei einer Ordnungswidrigkeit gar nicht in betracht.
Allerdings kann die bei einer flucht schnell in andere Straftaten ausarten, wie schon berichtet, aber auch widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Also lieber ruhig bleiben und mitgehen.

DM