Ich auch. Und das Problem hat sich im letzten halben Jahr aufgelöst, oder wie? Kann es sein, das nur die Veröffentlichung nicht mehr so gerne gesehen wird? Sprach nicht der eine, ich betone nur der eine, Pfarrer von 60 ihm bekannten Fällen? Sollte er der einzige seiner Gilde sein, dem solche perversen Fälle bekannt sind? Eher nicht. Und dieser Bericht bezieht sich auf das Jetzt.
Hallo Siboniwe,
dem UP ging es um den ZDF Bericht und in diesem ging es nicht nur um Christen und es wird ein wichtiges tagtägliches Problem mit fehlender Toleranz innerhalb der Flüchtlingsgruppen aufgezeigt.
Das die UP Anfrage nicht wirklich allen hohen Anfrageansprüchen gerecht wird, das schafft fast niemand hier. ![]()
Tatsache ist, der Großteil der Flüchtlinge hat eine sehr niedrige Toleranzschwelle und ist sehr weit von dem Standard von D und Ö und noch einigen EU Ländern entfernt.
Klar muss man diese Defizite angehen, das musste man auch schon vor 2015, das hat man aber schon vorher nur mit intensiver Betreuung geschafft und die ist zur Zeit in Ö nicht gegeben und in D dürfte es auch schwieriger sein.
Deutschkurse sind sicher wichtig, aber ich würde Schulungen „Wie verkrafte ich Anfeindung und Diskriminierung, ohne selber auszuteilen“ noch dringender einstufen.
Du weißt doch durch dein nahes Umfeld auch, wieviel Kraft und Durchhaltevermögen es selbst für Staatsbürger mit kleinen „Auffälligkeiten“ ist, bei Anfeindungen nicht eskalierend zu reagieren.
Ich werde nie vergessen, wie ein DomRep Junge (Staatsbürgerschaft Ö) aus der Straßenbahn ausgestiegen ist und sich seine Fäuste an einer Mauer blutig geschlagen hat, um seinen Frust gegen sich zu richten und da ging es >nur< um die täglichen wehtuenden Abfälligkeiten.
Ich schweife vom Thema ab, mit wenig beachteten „Kleinigkeiten“ die keine kleinen Probleme sind und überlasse das Feld hier wieder den Recht-Suchenden.
Grüße Selina
Natürlich geht es in dem Beitrag nur um Spannungen zwischen Christen und Islamisten. Randnotitzen, welche vorhanden sind, haben aber wenig bis nichts mit dem eigentlichen Bericht zu tun. Klar, fehlende Toleranz wird angesprochen. Aber vor dem Hintergrund des Mobbing eben gegen Christen.
Schon wahr, er wird vielmehr unterlaufen. Ganz einfach unterlaufen.
Servus,
Ich glaube, dass es nicht angebracht ist, hier die Nase ob unserer wundervollen sittlichen und moralischen Standards allzu hoch zu tragen.
Wie der Standard bei Leuten aus D, Ö und den anderen EU-Ländern aussieht, wenn sie einmal ein halbes Jahr zu Hunderten gemeinsam in einer Abstellhalle gewohnt haben, wo die einzige Möglichkeit des persönlichen Rückzuges (nicht alleine, aber ‚wenigstens‘ nur zusammen mit Angehörigen) einige Vorhänge sind, wo man zum Duschen mit dem Bus fahren muss und auf dem Baustellenklo jeden Tag sozusagen in der Scheiße aller Nachbarn sitzt, bliebe zu erproben. Ich schätze, die beschriebenen Bedingungen sind ein verlässliches Mittel, mit dem man buchstäblich jeden zu einer Zeitbombe machen kann.
Die Nissen-Hütten, in denen in den 1940er Jahren die ins Land strömenden Deutschen vom Balkan, aus Polen, Böhmen und Russland untergebracht wurden, boten sehr viel kleinere Einheiten, die mit Wand und Tür abgetrennt waren.
Schöne Grüße
MM
Hallo MM,
ich sehe das auch so wie du, dass eine fehlende Privatsphäre und miese und überbelegte Unterkünfte
das Klima unter den Flüchtlingen zusätzlich verschärfen.
In dem ZDF Bericht wurde von Ausgrenzungen und Mobbing mit massiven Drohgebärden berichtet und das können Leute aus Ö, D und anderen EU Ländern zwar auch und teils auch sehr auffällig, aber die Toleranz anderen Religionen, ethnischer Zugehörigkeit, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung ist doch um vieles größer bei uns.
Auch für „Standesunterschiede“ ist in den Flüchtlingsheimen wenig Platz und wird schwerwiegender.
Der Betreuungsschlüssel wurde vor 2015 schon sehr niedrig gehalten und jetzt ist er komplett aus dem Ruder und ohne die vielen Ehrenamtlichen die mithelfen gegenseitiges Verständnis zu bilden, wären die Probleme noch größer.
Grüße Selina
„die mögen mich nicht“
Diese Aussage zeigt, dass Du das Problem nicht mal im Ansatz verstanden hast. Integration ist nicht etwas, was man föordern und dann die Menschen damit allen lassen kann. Außerdem ging es in meiner Antwort auch darum, dass wir nicht unsere Prinzipien, unsre Werte selektiv aussetzen können, um dann zu verlangen, dass sie von allen als besser anerkannt werden.
Und wann ist jemand straffällig? Meines Wissens doch erst wenn er wegen einer Straftat verurteilt wurde. Oder bist Du schon ein Mörder, wenn ich behaupte, Du hättest deine Tante erschlagen…?
Sch***Tastatur und fehlende Editiermöglichkeit.
fodern
allein lassen
Hallo,
weil Personen, die unter Artikel 16a (1) GG fallen, i.d.R. nicht ausgewiesen werden können. Gleiches gälte selbst für in den USA veruteilte Mörder, die in D „stranden“, solange sich der entsprechende US-Staat nicht dazu verpflichtet, die Todesstrafe verbindlich in lebenslange Haft abzuändern.
Es sieht sehr wohl anders aus, für Personen, die „nur“ unter den Schutz der GFK fallen, „nur“ aus humanitären Gründen geduldet werden, „nur“ sonstigen subsidiären Schutz geniessen oder einen stinknormalen Aufenthaltstitel haben. Um den tatsächlichen Status festzulegen, muss aber erst einmal das Asylverfahren abgeschlossen werden
. Eine Verurteilung zu einem Jahr Haft kann mittlerweile (schon umgesetzt?) die Ausweisung zur Folge haben (->Aufenthaltsgesetz). Ob dann nur dieser Verwaltungsschritt kommt oder auch die tatsächliche Rückführung erfolgt, ist wieder eine andere Sache.
Derzeit akzeptiert IMHO bspw. AFG keine Rückführungen für Personen aus D ohne Paß/Ausweis, falls überhaupt. Hier muss den Afghanen ganz klar die Option des Totalverlust aller finanziellen Unterstützung jeglicher Art geboten werden. Dann ändert sich deren Meinung sicher sehr zügig.
Gruß
vdmaster
Hallo,
für homöpathische Personenmengen gelten allerdings andere Regeln.
http://dejure.org/gesetze/AufenthG/53.html
(3) Ein Ausländer, der als Asylberechtigter anerkannt ist, der im
Bundesgebiet die Rechtsstellung eines ausländischen Flüchtlings genießt,
der einen von einer Behörde der Bundesrepublik Deutschland
ausgestellten Reiseausweis nach dem Abkommen vom 28. Juli 1951 über die
Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) besitzt, dem nach
dem Assoziationsabkommen EWG/Türkei ein Aufenthaltsrecht zusteht oder
der eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU besitzt, darf nur
ausgewiesen werden, wenn das persönliche Verhalten des Betroffenen
gegenwärtig eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit
und Ordnung darstellt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt
und die Ausweisung für die Wahrung dieses Interesses unerlässlich ist.
- Ein Ausländer, der einen Asylantrag gestellt hat, kann nur unter
der Bedingung ausgewiesen werden, dass das Asylverfahren unanfechtbar
ohne Anerkennung als Asylberechtigter oder ohne die Zuerkennung
internationalen Schutzes (§ 1 Absatz 1 Nummer 2 des Asylgesetzes)
abgeschlossen wird. Von der Bedingung wird abgesehen, wenn
1. ein Sachverhalt vorliegt, der nach Absatz 3 eine Ausweisung rechtfertigt oder
2. eine nach den Vorschriften des Asylgesetzes erlassene Abschiebungsandrohung vollziehbar geworden ist.
Das kann man sehr schnell als auf Hassprediger, Terrorgefährder, pol. Extremisten mit aufrüherischer Absicht und ähnliche Klientel beschränkt erkennen.
nur als Leseproben.
seit wann ist man durch eine bedrohung ein krimineller?
Scheint ja auch super zu klappen mit dem „Vorleben der Werte“ unseres „Rechtsstaates“:
„(…) „Wenn jemand 20 bis 30 Straftaten verübt und zwei Drittel der Fälle
werden sofort eingestellt, gewinnt der Täter natürlich den Eindruck: Es
passiert mir nichts“, sagte Jürgen Tölle, Kommissariatsleiter in
Münster, am Donnerstag bei einem Forum der Gewerkschaft der Polizei in
Düsseldorf. (…) Erwischte Diebe aus Nordafrika könnten zunächst gar nicht glauben, in
Deutschland nach wenigen Stunden wieder auf freiem Fuß zu sein: „Die
gucken uns ganz misstrauisch an und halten das zunächst für einen fiesen
Trick“, sagte Tölle. Dies spreche sich auch in den Heimatländern herum.“ Intensivtäter: Polizei fordert härteren Umgang mit Nordafrikanern - WELT
Auch lesenswert: Konflikte in Berliner Flüchtlingsheimen: Aus der Heimat geflohen, Hass im Gepäck
Hallo Selina,
die konkrete Äußerung dieser Toleranz ist ja zunächst einmal nicht sowas wie der deutsche § 166 StGB, sondern die Gleichbehandlung der Bürger vor Gesetz und Justiz ohne Ansehen ihrer Religion.
Da erinnere ich mich daran, dass im Irak, solange Saddam Hussein Staatspräsident war, sorgfältig auf den Schutz der religiösen Minderheiten geachtet wurde; ähnlich, wenn auch weniger konsequent, in Syrien, bevor dort einige (damals noch) Kumpels der NATO anfingen, das Staatswesen nach Kräften zu schwächen, und im Libanon, bevor dieser 2004 erneut in Anarchie gestürzt wurde.
Wer so viel gegen religiöse Toleranz in dem oben umrissenen Teil der Welt macht wie diverse NATO-Staaten, braucht eigentlich niemandem Toleranz beibringen wollen, finde ich.
Schöne Grüße
MM
Wenn es nicht so ist, dann müssen Gesetze verändert werden.
Stalker sind doch auch Straftäter/Kriminelle wenn sie jemand bedrohen.
Es war einmal vor langer, langer Zeit in einem gar wunderlichen Land: § 241 StGB - Bedrohung - dejure.org ![]()
unsinn.
bislang funktioniert unser rechtssystem so, dass man bis zu einer verurteilung kein krimineller ist. dazu muss keinerlei gesetz geändert werden.
es ist zur zeit
so, dass jeder mit einem urteil sehr schnell zur hand ist, wo noch gar kein urteil gesprochen wurde.
angst essen seele auf. gehirn sowieso.
Das mag alles sein.
Ich hatte unabhängig vom Threadthema Deine Frage beantwortet.