Hallo
täglich dürfen wir lesen und eben wurde in ZDF-ML berichtet, dass Muslime in Flüchtlingsheimen Christen bedrohen etc.
Meine Frage: Warum ist für Kriminelle das Asylverfahren nicht sofort beendet?
Gruß Michael
Beispielsweise deswegen, weil es erst mal Dinge wie eine Anzeige, eine Anklage, ein Gerichtsverfahren und ein Urteil geben muß…
Hallo,
zuerst mal wüsste ich gern deine Quellen. Ich habe nämlich gesucht im Netz und zwar ein paar Artikel gefunden, wo geflüchtete Christen von Repressalien sprechen, aber sicherlich nicht täglich und die Repressalien - die ich nicht gut heiße - liefen aber am Rande der Legalität, d.h. die Christen berichteten von Problemen in der Küche (weil sie nicht halal kochten und deshalb zu den afrikanischen, nicht musliminischen Geflüchteten zum Kochen geschickt wurden, wo sie aber mit anderen Kochsitten (Gerüchen, Geschmäcker) Probleme hatten), sie wurden gemieden, d.h. ihnen wurde nicht Bescheid gesagt, wenn die Sozialarbeiter vor Ort waren und dann hatten sie Probleme, ihre Belange zu regeln usw. Das ist Mobbing, aber bereits bei inter-deutschem Mobbing tut sich die Rechtsprechung schwer. Es mag moralisch nicht akzeptabel sein, jemanden zu schneiden, aber es ist legal nicht zu verfolgen.
Mit anderen Worten: deiner Aussage
bringe ich erstmal Skepsis entgegen, was das „bedrohen“ betrifft (bzw. was das eigentlich heißt) und auch das „täglich lesen“ - wenn ich über etwas täglich lese, heißt das ja nicht, dass es täglich passiert, unter Umständen nur, dass jemand das Thema gern auf kleiner bis mittlerer Flamme köcheln lässt.
Grüße
Siboniwe
Hallo
geb einfach mal diese 4 Worte bei Google ein.
flüchtlingsheime muslime bedrohen christen
Gruß Michael
Hi,
Wo steht denn, dass erst eine Anzeige vorliegen muss? Bitte um Erläuterung.
Gruß mki
Habe ich. Die meisten Artikel sind vom Herbst letzten Jahres. Sicherlich nichts mit täglich.
Weil wir in einem Rechtsstaat leben (genau das, was wir den geflüchteten Menschen vorleben sollten, damit sie unsere Werte für erstrebenswert halten).
Meine Frage war auch nicht auf die Häufigkeit bezogen!
Gruß Michael
Quatsch.
„§ 160 (1) Strafprozessordnung: Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem
Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer
Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den
Sachverhalt zu erforschen.“
Was bei der Mehrheit seit den 70er Jahren nicht funktioniert hat und wohl auch nie eintreten wird. Traurig auch der Ansatz, das man Selbstverständlichkeiten „vorleben“ muß.
Im Fall Böhmermann wurde die Staatanwaltschaft offenkundig tätig. Scheiß Erdogan.
Frage ich mich auch. Kann mir nur vorstellen, das dann zumindest Teile der Flüchtlingspolitik ad absurdum wären. Auch ist es Unsinn zu behaupten, Anzeige, Anklage, Verfahren etc sind zwingend. Ein straffälliger Asylbewerber kann ohne weiteres abgeschoben werden. Aber auch weitere kleinere Vergehen dieses Klientel (bsp Diebstahl) werden doch schon teilweise hingenommen und nicht verfolgt. Gerne zitiere ich nochmals Thilo Sarrazin: „Deutschland schafft sich (zumindes momentan) ab“.
Mit diesen vier Suchworten kriegt man natürlich auch die saubersten Quellen der Welt.
Ich empfand den Bericht vorhin im ZDF jedenfalls nicht an den Haaren herbei gezogen bzw. in einem Studio von Schauspielern gestellt…
Und nu?
MM
Hallo Michael,
ich stelle den von dir angesprochenen ZDF Bericht hier zum Nachdenken ein. Es bringt ja nichts, wenn aneinander vorbeigeredet wird. Es ist eines der größten Probleme durch die Flüchtlingswelle 2015, das erst durch mehr Zeit mit intensiverer Betreuung abgemildert werden kann.
gib hier eine Link-Beschreibung ein
Ich hätte diese Probleme nicht gleich in Rechtsfragen gesehen, aber ev. bekommst du noch Antwort von Rechtskundige.
Sonst gebe ich für deine Anfrage auch auf dem Nachrichtenbrett Asyl. ![]()
Grüße von Selina
Das ist doch das Problem. Es wird mit Suggesitivfragen („Warum ist für Kriminelle das Asylverfahren nicht sofort beendet?“) und falschen Quellhinweisen bereits auf Antworten in einer bestimmten Richtung gefischt.
Wenn es Probleme zwischen Christen und Muslimen in Flüchtlingsunterkünften gibt (ich habe darüber gelesen, kann aber nichts aus eigener Erfahrung beisteuern, obwohl unter Menschen, mit denen ich zusammen bin, Christen, Muslime und Konfessionslose sind) , dann muss man das angehen. Aber es hilft nicht, von „täglichem Lesestoff“ zu schreiben und gleich unsere Rechtsordnung in Frage zu stellen.
Grüße
Siboniwe
Was dennoch nicht den rechtsstaatlichen Prozess aushebelt.
Selbstverständlichkeiten sind das aber eben nicht überall. Und wenn ich jahrzehntelang Menschen vorlebe, dass sie bestenfalls geduldet werden, dann ist das „Gleichheitsprinzip“ nicht wirklich überzeugend.
Das ist so vereinfacht und generell gesagt einfach falsch. Zumindest die rechtstaatlichen Grundwerte sollten in dieser Zeit erkannt und verinnerlicht worden sein. Ist aber nicht so und das hat nichts mit bestenfalls geduldet, oder nicht zu tun. Regeln haben eingehalten zu werden ohne Verweis auf „die mögen mich nicht“.