Hallo,
Mal angenommen…
ein Bekannter wohnt in einem Mietshaus mit 3Parteien. Er wird demnächst ausziehen, jedoch ist das Haus aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen komplett eingerüstet. Auch die Eingangstür ist teilweise eingerüstet, so dass nur ein Ausgang von etw 50cm bleibt.
Der Vermieter sieht nicht ein, dass Gerüst in dem Bereich zu entfernen, um den Abtransport von Möbeln zu ermöglichen.
Nun meine Frage:
Gibt es nicht eine vorgeschriebene Fluchtwegbreite, die gewährleistet sein muss?
oder…
Ist der Vermieter nicht verpflichtet, den Auszug zu ermöglichen?
Gruß, kaswee
Fluchtwegbreiten: Nach § 17.2 der Arbeitstättenverordnung ist eine Fluchtwegbreite von mind. 1,0 m einzuhalten, wenn max. 20 Personen auf diesen Fluchtweg angewiesen sind. Die Fluchtwegbreite erhöht sich auf mind. 1,25 m, wenn der Einzugsbereich des Fluchtweges 21 bis 100 Personen umfasst. Weitere 50 cm sind auf den letztgenannten Fall hinzuzurechnen (1,75 m), wenn bis zu 250 Personen diesen Fluchtweg benutzen müssen.
Ob Umzug oder nicht , Fluchtwege MÜSSEN Frei bleiben .
heisst eine standart Türbreite ( ca 80 cm )
sollte das nicht per Einsicht zu erreichen sein , einfach mal die Berufsgenossenschaft anrufen , die freuen sich über so Anrufe .
http://www.bgbau.de/d/pages/wir/ansprechpa/index.html
( PS : Ich weiss von was ich rede , bin Techniker und ausgebildeter Security für Sicherheitselektronic )
Hallo,
vielen Dank für den Tip…
Gruß, kaswee